Die komplette Ausgabe als PDF-Download (2 MB - BVI Magazin
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(c) Shutterstock<br />
Was ändert sich mit dem<br />
digitalen Fernsehen für<br />
die Wohnungswirtschaft?<br />
Interview mit Christian Müller<br />
von der Wowikom Consulting GmbH<br />
Ab dem 30.04.2012 ist der analoge Satellitenempfang in Deutschland Geschichte.<br />
Was muss der Wohnungsverwalter in Hinblick auf die Umstellung auf digitales<br />
Fernsehen tun?<br />
Von der Abschaltung sind nur analoge Satellitenanlagen<br />
betroffen. Nutzer von DVB-T<br />
(digitales Antennenfernsehen) oder IP-TV<br />
sind nicht betroffen, genauso wenig die<br />
Kunden der großen Kabelnetzbetreiber, da<br />
diese vorerst die digitalen Programme reanalogisieren.<br />
Liegenschaften, die über digitale<br />
Satellitenanlagen verfügen, merken von<br />
der Umstellung ebenfalls nichts. Verwalter,<br />
die noch analoge Satellitenanlagen in ihren<br />
Beständen haben, sollten das Thema Modernisierung<br />
<strong>als</strong> TOP auf die nächste WEG-Versammlung<br />
nehmen.<br />
Was ändert sich für die Bewohner?<br />
Nach der Umrüstung müssen sich die Bewohner<br />
digitale Receiver zulegen. Digitale<br />
Anlagen bieten in der Regel ein größeres<br />
Programmspektrum und eine bessere Qualität.<br />
Empfiehlt sich in diesem Zug nicht ein<br />
Wechsel zu terrestrischem oder Kabelempfang?<br />
Der Kabelanschluss ist durch Zusatzdienste<br />
wie breitbandiges Internet, Telefon oder Video-On-Demand<br />
trotz monatlicher Gebühren<br />
attraktiv. Satellitenempfang bietet eine<br />
große Programmvielfalt von mehreren tausend<br />
Programmen. Er empfiehlt sich, wenn<br />
viele Fremdsprachenprogramme eingespeist<br />
werden müssen. <strong>Die</strong> Kosten sind abhängig<br />
von den Vertragskonstellationen. DVB-T<br />
(Antennenfernsehen) sehen wir <strong>als</strong> mobiles<br />
Fernsehen an – nicht zur Versorgung von<br />
Liegenschaften.<br />
Von der Modernisierung von SAT-Aufbereitungsanlagen<br />
raten wir ab: diese Technik ist<br />
aus unserer Sicht nicht zukunftsfähig und<br />
wegen des Eingriffs in das Urheberrecht<br />
hoch kompliziert.<br />
Um digitales Fernsehen zu nutzen,<br />
muss vielfach die Hausverteilanlage<br />
aufgerüstet werden. Muss der Mieter<br />
eine daraus resultierende Mieterhöhung<br />
in Kauf nehmen?<br />
Miethausbesitzer und Gemeinschaften können<br />
eine Aufrüstung der Hausverteilanlage<br />
beschließen. <strong>Die</strong> Kosten hierfür werden bei<br />
Laufzeitverträgen mit Kabelnetzbetreibern<br />
oder Mietverträgen mit Handwerkern i.d.R.<br />
über die Betriebskosten umgelegt. Wir haben<br />
hierzu gemeinsam mit Verwaltern des<br />
<strong>BVI</strong> Vertragsmodelle entwickelt, die Gemeinschaften<br />
rechtlich absichern und die<br />
Vorgaben der Betriebskostenverordnung berücksichtigen.<br />
Bei einer Modernisierung der<br />
Hausverteilanlage handelt es sich laut BGH<br />
um eine vom Mieter zu duldende wohnwertsteigernde<br />
Maßnahme. Neben der Durchsetzung<br />
der Modernisierung in den Räumen<br />
des Mieters ermöglicht dies vor allem<br />
auch die Umlage der Kosten gemäß § 559<br />
BGB bei einer Modernisierung mittels eines<br />
Werkvertrages. Wichtig ist die Installation<br />
Christian Müller, Prokurist der<br />
Wowikom Consulting GmbH<br />
Politik & Aktuelles<br />
einer modernen Hausverteilanlage, die keine<br />
Versorgungsmöglichkeit ausschließt. Strategisch<br />
sollten sich Miethausbesitzer und Gemeinschaften<br />
anbieterunabhängig machen,<br />
indem sie sich Zugriff und Vermarktungspotential<br />
ihrer Hausnetze sichern.<br />
Christian Müller<br />
E-Mail: mueller@wowikom.de<br />
<strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> 01-2011 Seite 13<br />
(c) Wowikom Consulting Gmbh