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Die komplette Ausgabe als PDF-Download (2 MB - BVI Magazin

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(c) Shutterstock<br />

Was ändert sich mit dem<br />

digitalen Fernsehen für<br />

die Wohnungswirtschaft?<br />

Interview mit Christian Müller<br />

von der Wowikom Consulting GmbH<br />

Ab dem 30.04.2012 ist der analoge Satellitenempfang in Deutschland Geschichte.<br />

Was muss der Wohnungsverwalter in Hinblick auf die Umstellung auf digitales<br />

Fernsehen tun?<br />

Von der Abschaltung sind nur analoge Satellitenanlagen<br />

betroffen. Nutzer von DVB-T<br />

(digitales Antennenfernsehen) oder IP-TV<br />

sind nicht betroffen, genauso wenig die<br />

Kunden der großen Kabelnetzbetreiber, da<br />

diese vorerst die digitalen Programme reanalogisieren.<br />

Liegenschaften, die über digitale<br />

Satellitenanlagen verfügen, merken von<br />

der Umstellung ebenfalls nichts. Verwalter,<br />

die noch analoge Satellitenanlagen in ihren<br />

Beständen haben, sollten das Thema Modernisierung<br />

<strong>als</strong> TOP auf die nächste WEG-Versammlung<br />

nehmen.<br />

Was ändert sich für die Bewohner?<br />

Nach der Umrüstung müssen sich die Bewohner<br />

digitale Receiver zulegen. Digitale<br />

Anlagen bieten in der Regel ein größeres<br />

Programmspektrum und eine bessere Qualität.<br />

Empfiehlt sich in diesem Zug nicht ein<br />

Wechsel zu terrestrischem oder Kabelempfang?<br />

Der Kabelanschluss ist durch Zusatzdienste<br />

wie breitbandiges Internet, Telefon oder Video-On-Demand<br />

trotz monatlicher Gebühren<br />

attraktiv. Satellitenempfang bietet eine<br />

große Programmvielfalt von mehreren tausend<br />

Programmen. Er empfiehlt sich, wenn<br />

viele Fremdsprachenprogramme eingespeist<br />

werden müssen. <strong>Die</strong> Kosten sind abhängig<br />

von den Vertragskonstellationen. DVB-T<br />

(Antennenfernsehen) sehen wir <strong>als</strong> mobiles<br />

Fernsehen an – nicht zur Versorgung von<br />

Liegenschaften.<br />

Von der Modernisierung von SAT-Aufbereitungsanlagen<br />

raten wir ab: diese Technik ist<br />

aus unserer Sicht nicht zukunftsfähig und<br />

wegen des Eingriffs in das Urheberrecht<br />

hoch kompliziert.<br />

Um digitales Fernsehen zu nutzen,<br />

muss vielfach die Hausverteilanlage<br />

aufgerüstet werden. Muss der Mieter<br />

eine daraus resultierende Mieterhöhung<br />

in Kauf nehmen?<br />

Miethausbesitzer und Gemeinschaften können<br />

eine Aufrüstung der Hausverteilanlage<br />

beschließen. <strong>Die</strong> Kosten hierfür werden bei<br />

Laufzeitverträgen mit Kabelnetzbetreibern<br />

oder Mietverträgen mit Handwerkern i.d.R.<br />

über die Betriebskosten umgelegt. Wir haben<br />

hierzu gemeinsam mit Verwaltern des<br />

<strong>BVI</strong> Vertragsmodelle entwickelt, die Gemeinschaften<br />

rechtlich absichern und die<br />

Vorgaben der Betriebskostenverordnung berücksichtigen.<br />

Bei einer Modernisierung der<br />

Hausverteilanlage handelt es sich laut BGH<br />

um eine vom Mieter zu duldende wohnwertsteigernde<br />

Maßnahme. Neben der Durchsetzung<br />

der Modernisierung in den Räumen<br />

des Mieters ermöglicht dies vor allem<br />

auch die Umlage der Kosten gemäß § 559<br />

BGB bei einer Modernisierung mittels eines<br />

Werkvertrages. Wichtig ist die Installation<br />

Christian Müller, Prokurist der<br />

Wowikom Consulting GmbH<br />

Politik & Aktuelles<br />

einer modernen Hausverteilanlage, die keine<br />

Versorgungsmöglichkeit ausschließt. Strategisch<br />

sollten sich Miethausbesitzer und Gemeinschaften<br />

anbieterunabhängig machen,<br />

indem sie sich Zugriff und Vermarktungspotential<br />

ihrer Hausnetze sichern.<br />

Christian Müller<br />

E-Mail: mueller@wowikom.de<br />

<strong>BVI</strong>-<strong>Magazin</strong> 01-2011 Seite 13<br />

(c) Wowikom Consulting Gmbh

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