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Ihr Weg in die eigenen vier Wände - WK-Hamburg

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E i g e n t u m s f ö r d e r u n g | F ö r d e r a n g e b o t eFörderangeboteder <strong>WK</strong>1B a u d a r l e h e n m i t Zu s chläge n<strong>WK</strong>-BaudarlehenDas z<strong>in</strong>sgünstige Baudarlehen der <strong>WK</strong> ist <strong>die</strong>Grundförderung für <strong>Ihr</strong> Wohneigentum.Die Höhe des <strong>WK</strong>-Baudarlehens ergibt sichaus e<strong>in</strong>em Festbetrag, der pro Quadratmeterförderungsfähiger Wohnfläche bewilligt wird.Dieser Darlehenssatz ist abhängig von <strong>Ihr</strong>emE<strong>in</strong>kommen. Er beträgt bei Antrag stel lern,deren Gesamte<strong>in</strong>kommen <strong>die</strong> E<strong>in</strong> kom mensgrenzenach § 8 Abs. 2 Hambur gi sches Wohnraumförderungsgesetz(HmbWoFG) um• m<strong>in</strong>destens 10 % unterschreitet 770,- €• nicht mehr als 20 % überschreitet 670,- €• nicht mehr als 40 % überschreitet 490,- €• nicht mehr als 70 % überschreitet 285,- €je Quadratmeter Wohn fläche.Diese förderfähige Wohnfläche beträgt beie<strong>in</strong>er Person 60 m². Sie vergrößert sich umjeweils 10 m² für jede weitere Person. Ge hö ­ren zum Haushalt Menschen mit Be h<strong>in</strong> derung,deren Beh<strong>in</strong>derungsgrad nicht nurvorübergehend m<strong>in</strong>destens 50 % be trägt,so erhöht sie sich um weitere 10 m². Die serWohnflächenzuschlag gilt auch für Alle<strong>in</strong>stehendemit K<strong>in</strong>dern.Es gelten <strong>die</strong> Verhältnisse bei Antragstellung.Ungeborene K<strong>in</strong>der, mit deren Geburt nachärztlicher Besche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong>nerhalb von 6Monaten nach Antragstellung zu rechnen ist,werden berücksichtigt.FamilienzuschlägeUnabhängig von <strong>Ihr</strong>em E<strong>in</strong>kommen gewährt<strong>die</strong> <strong>WK</strong> folgende Familienzuschläge zumBaudarlehen:Ehepaare ohne K<strong>in</strong>der* 10.000,- €Familien mit 1 K<strong>in</strong>d 15.000,- €Familien mit 2 K<strong>in</strong>dern 20.000,- €Familien mit 3 K<strong>in</strong>dern 32.000,- €für jedes weitere K<strong>in</strong>d + 7.000,- €*oder auf Dauer angelegte Lebensgeme<strong>in</strong>schaftenDen zu berücksichtigenden K<strong>in</strong>dern gleichgestellts<strong>in</strong>d Verwandte, <strong>die</strong> <strong>in</strong> gerader L<strong>in</strong>iemit den Bauherren verwandt s<strong>in</strong>d. Dieskönnen z. B. Eltern, Großeltern oder Enkelse<strong>in</strong>, wenn sie zum Haushalt zu rechnen s<strong>in</strong>d.Gehören schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen zu<strong>Ihr</strong>em Haushalt und s<strong>in</strong>d besondere baulicheMaßnahmen erforderlich, kann e<strong>in</strong> weitererZuschlag <strong>in</strong> Höhe von bis zu 12.000,- €gewährt werden.KonditionenZ<strong>in</strong>sen: Für <strong>die</strong> Dauer von 5 Jahren beträgtder Z<strong>in</strong>ssatz 0,6 % pro Jahr. Danach hängt<strong>die</strong> Verz<strong>in</strong>sung von der Entwicklung des E<strong>in</strong>kommensab.Tilgung: Die Tilgung beträgt <strong>in</strong> den ersten 20Jahren 2 % jährlich und vom 21 bis zum 30 Jahr5 %, jeweils zuzüglich der durch <strong>die</strong> fortschreitendeKapitalm<strong>in</strong>derung ersparten Z<strong>in</strong>sen.Laufzeit: Die Laufzeit des Darlehens beträgtmaximal 30 Jahre.Kostenbeitrag: E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliger Kostenbeitragvon 1 % des Darlehens wird bei Erteilung derFörderzusage fällig und bei Auszahlung derersten Darlehensrate e<strong>in</strong>behalten.Z<strong>in</strong>sanpassungAls Darlehensnehmer müssen Sie erstmalsnach 5 Jahren ab Bezugsfertigkeit der Wohnungund dann <strong>in</strong> Abständen von 3 Jahrenzum Zwecke e<strong>in</strong>er eventuellen Z<strong>in</strong>san passungihre E<strong>in</strong>kommensverhältnisse gegenüberder <strong>WK</strong> darlegen. Bei deutlichen E<strong>in</strong>kommenssteigerungen kann der Z<strong>in</strong>ssatzstufenweise erhöht werden, maximal bis zurHöhe des Kapitalmarktz<strong>in</strong>ses.2Zu s chüsse f ü re n e r getische O ptimierung<strong>WK</strong>-Zuschüsse fürenergiesparendes BauenEnergiesparendes Bauen wird besondersgefördert. Deshalb unterstützt <strong>die</strong> <strong>WK</strong> denBau oder Kauf e<strong>in</strong>es neu errichteten „<strong>WK</strong>-Effizienzhauses 7009“ mit e<strong>in</strong>em Zuschussvon 150,- €/m². Für e<strong>in</strong> <strong>WK</strong>-Passivhaus erhöhter sich auf 240,- €/m². Dabei werden maximal130 m² Wohnfläche gefördert. Der Zuschusswird über 10 Jahre <strong>in</strong> gleichen Raten ausgezahlt.Hier gelten ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensgrenzen.3Re d uz i e r u n g d e r B e l a s t u n g<strong>WK</strong>-AufwendungsdarlehenNeben dem Baudarlehen können wir Ihnene<strong>in</strong> Aufwendungsdarlehen gewähren. DiesesDarlehen reduziert <strong>die</strong> Belastung <strong>in</strong> denJahren nach Bezug des Hauses oder der Wohnung.Die Höhe des Aufwen dungs dar leh ensbe misst sich nach der förderungsfähigenWohnfläche.Der monatliche Auszahlungsbetrag <strong>in</strong> denersten 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit beläuftsich auf höchstens 1,60 €/m² der gefördertenWohnfläche. Er wird dann alle 4 Jahre umje 0,40 €/m² Wohnfläche verr<strong>in</strong>gert. Diegesamte Auszahlungsphase beträgt maximal16 Jahre.Maximales Aufwendungsdarlehen:1. – 4. Jahr . . . . . . . . . . . 1,60 €/m² monatlich5. – 8. Jahr . . . . . . . . . . . 1,20 €/m² monatlich9. – 12. Jahr . . . . . . . . . . .0,80 €/m² monatlich13. – 16. Jahr . . . . . . . . . . .0,40 €/m² monatlichAufwendungsdarlehen s<strong>in</strong>d während derAus zahlungsphase z<strong>in</strong>s- und tilgungsfrei. Erstzwei Jahre nach Auszahlung der letzten Rate,also ab dem 19. Jahr, setzt <strong>die</strong> Verz<strong>in</strong>sung undTilgung e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliger Kostenbeitragvon 1 % wird von der ersten Auszahlungsratee<strong>in</strong>behalten. Voraussetzung für <strong>die</strong> Ge währunge<strong>in</strong>es Aufwendungsdarlehens <strong>in</strong> deroben angegebenen Höhe ist, dass <strong>Ihr</strong>e mo ­nat liche Belastung aus Kapital- und Instandhaltungskostene<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destbeitrag vonderzeit 5,60 €/m² Wohn fläche monatlichnicht unterschreitet.3

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