E i g e n t u m s f ö r d e r u n g | F ö r d e r a n g e b o t eFörderangeboteder <strong>WK</strong>1B a u d a r l e h e n m i t Zu s chläge n<strong>WK</strong>-BaudarlehenDas z<strong>in</strong>sgünstige Baudarlehen der <strong>WK</strong> ist <strong>die</strong>Grundförderung für <strong>Ihr</strong> Wohneigentum.Die Höhe des <strong>WK</strong>-Baudarlehens ergibt sichaus e<strong>in</strong>em Festbetrag, der pro Quadratmeterförderungsfähiger Wohnfläche bewilligt wird.Dieser Darlehenssatz ist abhängig von <strong>Ihr</strong>emE<strong>in</strong>kommen. Er beträgt bei Antrag stel lern,deren Gesamte<strong>in</strong>kommen <strong>die</strong> E<strong>in</strong> kom mensgrenzenach § 8 Abs. 2 Hambur gi sches Wohnraumförderungsgesetz(HmbWoFG) um• m<strong>in</strong>destens 10 % unterschreitet 770,- €• nicht mehr als 20 % überschreitet 670,- €• nicht mehr als 40 % überschreitet 490,- €• nicht mehr als 70 % überschreitet 285,- €je Quadratmeter Wohn fläche.Diese förderfähige Wohnfläche beträgt beie<strong>in</strong>er Person 60 m². Sie vergrößert sich umjeweils 10 m² für jede weitere Person. Ge hö ren zum Haushalt Menschen mit Be h<strong>in</strong> derung,deren Beh<strong>in</strong>derungsgrad nicht nurvorübergehend m<strong>in</strong>destens 50 % be trägt,so erhöht sie sich um weitere 10 m². Die serWohnflächenzuschlag gilt auch für Alle<strong>in</strong>stehendemit K<strong>in</strong>dern.Es gelten <strong>die</strong> Verhältnisse bei Antragstellung.Ungeborene K<strong>in</strong>der, mit deren Geburt nachärztlicher Besche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong>nerhalb von 6Monaten nach Antragstellung zu rechnen ist,werden berücksichtigt.FamilienzuschlägeUnabhängig von <strong>Ihr</strong>em E<strong>in</strong>kommen gewährt<strong>die</strong> <strong>WK</strong> folgende Familienzuschläge zumBaudarlehen:Ehepaare ohne K<strong>in</strong>der* 10.000,- €Familien mit 1 K<strong>in</strong>d 15.000,- €Familien mit 2 K<strong>in</strong>dern 20.000,- €Familien mit 3 K<strong>in</strong>dern 32.000,- €für jedes weitere K<strong>in</strong>d + 7.000,- €*oder auf Dauer angelegte Lebensgeme<strong>in</strong>schaftenDen zu berücksichtigenden K<strong>in</strong>dern gleichgestellts<strong>in</strong>d Verwandte, <strong>die</strong> <strong>in</strong> gerader L<strong>in</strong>iemit den Bauherren verwandt s<strong>in</strong>d. Dieskönnen z. B. Eltern, Großeltern oder Enkelse<strong>in</strong>, wenn sie zum Haushalt zu rechnen s<strong>in</strong>d.Gehören schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen zu<strong>Ihr</strong>em Haushalt und s<strong>in</strong>d besondere baulicheMaßnahmen erforderlich, kann e<strong>in</strong> weitererZuschlag <strong>in</strong> Höhe von bis zu 12.000,- €gewährt werden.KonditionenZ<strong>in</strong>sen: Für <strong>die</strong> Dauer von 5 Jahren beträgtder Z<strong>in</strong>ssatz 0,6 % pro Jahr. Danach hängt<strong>die</strong> Verz<strong>in</strong>sung von der Entwicklung des E<strong>in</strong>kommensab.Tilgung: Die Tilgung beträgt <strong>in</strong> den ersten 20Jahren 2 % jährlich und vom 21 bis zum 30 Jahr5 %, jeweils zuzüglich der durch <strong>die</strong> fortschreitendeKapitalm<strong>in</strong>derung ersparten Z<strong>in</strong>sen.Laufzeit: Die Laufzeit des Darlehens beträgtmaximal 30 Jahre.Kostenbeitrag: E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliger Kostenbeitragvon 1 % des Darlehens wird bei Erteilung derFörderzusage fällig und bei Auszahlung derersten Darlehensrate e<strong>in</strong>behalten.Z<strong>in</strong>sanpassungAls Darlehensnehmer müssen Sie erstmalsnach 5 Jahren ab Bezugsfertigkeit der Wohnungund dann <strong>in</strong> Abständen von 3 Jahrenzum Zwecke e<strong>in</strong>er eventuellen Z<strong>in</strong>san passungihre E<strong>in</strong>kommensverhältnisse gegenüberder <strong>WK</strong> darlegen. Bei deutlichen E<strong>in</strong>kommenssteigerungen kann der Z<strong>in</strong>ssatzstufenweise erhöht werden, maximal bis zurHöhe des Kapitalmarktz<strong>in</strong>ses.2Zu s chüsse f ü re n e r getische O ptimierung<strong>WK</strong>-Zuschüsse fürenergiesparendes BauenEnergiesparendes Bauen wird besondersgefördert. Deshalb unterstützt <strong>die</strong> <strong>WK</strong> denBau oder Kauf e<strong>in</strong>es neu errichteten „<strong>WK</strong>-Effizienzhauses 7009“ mit e<strong>in</strong>em Zuschussvon 150,- €/m². Für e<strong>in</strong> <strong>WK</strong>-Passivhaus erhöhter sich auf 240,- €/m². Dabei werden maximal130 m² Wohnfläche gefördert. Der Zuschusswird über 10 Jahre <strong>in</strong> gleichen Raten ausgezahlt.Hier gelten ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensgrenzen.3Re d uz i e r u n g d e r B e l a s t u n g<strong>WK</strong>-AufwendungsdarlehenNeben dem Baudarlehen können wir Ihnene<strong>in</strong> Aufwendungsdarlehen gewähren. DiesesDarlehen reduziert <strong>die</strong> Belastung <strong>in</strong> denJahren nach Bezug des Hauses oder der Wohnung.Die Höhe des Aufwen dungs dar leh ensbe misst sich nach der förderungsfähigenWohnfläche.Der monatliche Auszahlungsbetrag <strong>in</strong> denersten 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit beläuftsich auf höchstens 1,60 €/m² der gefördertenWohnfläche. Er wird dann alle 4 Jahre umje 0,40 €/m² Wohnfläche verr<strong>in</strong>gert. Diegesamte Auszahlungsphase beträgt maximal16 Jahre.Maximales Aufwendungsdarlehen:1. – 4. Jahr . . . . . . . . . . . 1,60 €/m² monatlich5. – 8. Jahr . . . . . . . . . . . 1,20 €/m² monatlich9. – 12. Jahr . . . . . . . . . . .0,80 €/m² monatlich13. – 16. Jahr . . . . . . . . . . .0,40 €/m² monatlichAufwendungsdarlehen s<strong>in</strong>d während derAus zahlungsphase z<strong>in</strong>s- und tilgungsfrei. Erstzwei Jahre nach Auszahlung der letzten Rate,also ab dem 19. Jahr, setzt <strong>die</strong> Verz<strong>in</strong>sung undTilgung e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliger Kostenbeitragvon 1 % wird von der ersten Auszahlungsratee<strong>in</strong>behalten. Voraussetzung für <strong>die</strong> Ge währunge<strong>in</strong>es Aufwendungsdarlehens <strong>in</strong> deroben angegebenen Höhe ist, dass <strong>Ihr</strong>e mo nat liche Belastung aus Kapital- und Instandhaltungskostene<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destbeitrag vonderzeit 5,60 €/m² Wohn fläche monatlichnicht unterschreitet.3
E i g e n t u m s f ö r d e r u n g | F ö r d e r a n g e b o t eVoraussetzungenfür <strong>die</strong> FörderungA l l ge m e i n e Vo r a u s s e t zu n ge n4E r g ä nze n d e F ö rd e r a n geboteDie <strong>WK</strong>-Förderung kann mit verschiedenenanderen Angeboten komb<strong>in</strong>iert werden,z. B. mit den z<strong>in</strong>sgünstigen Kreditender KfW Förderbank. Gerne beraten wirSie dazu und <strong>in</strong>formieren über <strong>die</strong> aktuellenTageskonditionen. Alle ergänzendenFörderangebote können auch über <strong>die</strong> <strong>WK</strong>beantragt werden, denn wir bieten Ihnenumfassende F<strong>in</strong>anzierungs<strong>die</strong>nstleistungenaus e<strong>in</strong>er Hand.KfW-WohneigentumsprogrammDie <strong>WK</strong> vergibt ergänzende Fördermittel ausdem Wohneigentumsprogramm der KfW,über das ebenfalls der Bau oder Erwerb vonselbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert wird. Bis zu 30 %der Gesamtkosten für selbstgenutztes Wohneigentum(maximal 100.000,- €) können Siedamit f<strong>in</strong>anzieren. Die Auszahlung erfolgtzu 100 %. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. DieZ<strong>in</strong>sfestschreibung gilt wahlweise für 10 oder15 Jahre. Die Gesamtlaufzeit ist auf maximal30 Jahre beschränkt. Sie können auch e<strong>in</strong>ekürzere Laufzeit vere<strong>in</strong>baren.<strong>WK</strong>/KfW-ErgänzungsdarlehenAlternativ zu e<strong>in</strong>em Darlehen aus demKfW-Wohn eigentumsprogramm könnenwir Ihnen auch e<strong>in</strong> <strong>WK</strong>/KfW-Ergän zungsdarle hen zu gleichen Konditionen anbieten.Die ses Darlehen kommt <strong>in</strong> Betracht, wennSie den Höchstbetrag nach dem KfW-Wohneigentumsprogrammüberschreiten. Es um fasst den gesamten durch Eigenkapital undsonstige Darlehen nicht abgedeckten Fi nanzierungsbedarfbis zur Höhe der anerkanntenGesamtkosten (Vollf<strong>in</strong>anzierung).KfW-Programm„Energieeffizient Bauen“Vorreiter <strong>in</strong> Sachen Klimaschutz werdenauch durch <strong>die</strong> KfW besonders unterstützt.Die <strong>WK</strong> fördert über das KfW-Programm„Energieeffizient Bauen“ den Neubau vonEffizienz- und Passivhäusern mit z<strong>in</strong>sgünstigenDarlehen <strong>in</strong> Höhe von 50.000,- €.Wenn Sie <strong>die</strong> <strong>WK</strong>-Standards für energiesparendesBauen erreichen, erfüllen Sie damitauch gleichzeitig <strong>die</strong> KfW-Anforderungen.E<strong>in</strong>kommensgrenzen gibt es bei <strong>die</strong>semProgramm nicht.5W K- F ö rd e r u n g f ü rMo d e r n i s i e r u n gAuch <strong>die</strong> Modernisierung von Eigenheimenwird durch <strong>die</strong> <strong>WK</strong> gefördert. Hier bieten wirIhnen mit dem Programm „Wärmeschutzim Bestand“ e<strong>in</strong>e Förderung für <strong>die</strong> Er stellunge<strong>in</strong>es <strong>Hamburg</strong>er Energiepasses undZuschüsse für <strong>die</strong> Modernisierung. Das Programm<strong>WK</strong>-WEGf<strong>in</strong>anz ermöglicht <strong>die</strong> Nutzungvon KfW-Darlehen für Woh nungs ei gentümergeme<strong>in</strong>schaften.Außerdem un ter stüt zen wir mit Zuschüssen den alters gerechtenund barrierefreien Umbau. Ergänzend gibtes auch hier verschiedene KfW-Programme,<strong>die</strong> Sie nutzen können. Bitte fragen Sie beiuns alle weiteren Infor mationen zu <strong>die</strong>semThema an.• Die Immobilie muss <strong>in</strong>nerhalb der Ham burgerLandesgrenzen liegen.• Sie müssen <strong>die</strong> Immobilie selbst bewohnen.• Vor Bewilligung von Fördermitteln durch<strong>die</strong> <strong>WK</strong> dürfen Sie noch ke<strong>in</strong>e größerenVer pflichtungen, d. h. <strong>in</strong>sbesondere ke<strong>in</strong>eKauf- bzw. Werkverträge oder andere Ver e<strong>in</strong> barungen e<strong>in</strong>gegangen se<strong>in</strong>, <strong>die</strong> Sierechtswirksam und unwiderruflich an e<strong>in</strong>bestimmtes Objekt oder konkrete Bau aufträgeb<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong> kostenloses Rück trittsrechtist ausreichend.Te chnische Vo r a u s s e t zu n ge nTechnische AnforderungenGut gedämmt und mit moderner Heiztechnikversehen, schont <strong>Ihr</strong> neues Heim nichtnur <strong>die</strong> Umwelt sondern spart auch nochGeld. Deswegen ist für <strong>die</strong> Förderung e<strong>in</strong>energetischer M<strong>in</strong>deststandard vorgeschrieben,der sich an den KfW-Standards orientiert.Das <strong>WK</strong>-Effizienzhaus 7009 und das <strong>WK</strong>-Passivhaus müssen bestimmten Anfor derungengenügen und <strong>die</strong> Ausführung durche<strong>in</strong>en Qualitätssicherer geprüft werden –damit Sie sicher se<strong>in</strong> können, dass <strong>Ihr</strong> Hausauf dem aktuellsten Stand der Technik ist.Details dazu f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> den entsprechendenFörderrichtl<strong>in</strong>ien. Für Käufer von Bau trägerobjekten(Erstbezug) gilt e<strong>in</strong>e Über gangsregelung.Kosten des BauvorhabensDie Gesamtkosten <strong>Ihr</strong>es Bauvorhabens müssensich <strong>in</strong> angemessenen Grenzen halten.E<strong>in</strong>e Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen,wenn <strong>die</strong> Gesamtkosten folgendeGrenzen überschreiten:<strong>WK</strong>-Effizienzhaus 7009 360.000,- €<strong>WK</strong>-Passivhaus 380.000,- €Individuelle F<strong>in</strong>anzierungskosten, Notar- undGerichtskosten sowie <strong>die</strong> Grunderwerbsteuerwerden hier nicht mit berücksichtigt.4