OLG Koblenz 20.6.2012 – 5 U 1450/11 - Wolters Kluwer ...
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2. Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. In<br />
führenden Fachzeitschriften publizierte neue Erkenntnisse muss er zeitnah im Berufsalltag<br />
umsetzen, wenn sie wissenschaftlich gesichert sind.<br />
3. Von der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen, ein ärztliches Versäumnis sei<br />
nicht als grober Behandlungsfehler zu werten, darf das Gericht abweichen, wenn es dafür<br />
keiner medizinischen Fachkunde bedarf (hier: einschlägige Fachpublikation bleibt Monate<br />
später unbeachtet).<br />
4. Dreitägige anästhesiebedingte postoperative Übelkeit (sogenannte PONV), die durch Gabe<br />
eines weiteren Medikamentes vermeidbar gewesen wäre, kann ein Schmerzensgeld von<br />
1000 € rechtfertigen.<br />
Tenor:<br />
<strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />
In dem Rechtsstreit<br />
- Klägerin und Berufungsklägerin -<br />
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte<br />
gegen<br />
1.<br />
2. Prof. Dr. med.<br />
- Beklagte und Berufungsbeklagte -<br />
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte<br />
wegen Arzthaftung<br />
hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts <strong>Koblenz</strong><br />
durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Kaltenbach<br />
sowie die Richter am Oberlandesgericht Dr. Menzel und Weller<br />
auf die mündliche Verhandlung vom 6. Juni 2012<br />
für Recht erkannt:<br />
2 © 2012 <strong>Wolters</strong> <strong>Kluwer</strong> Deutschland GmbH - Jurion NV-Gesamtprodukt, Rechtsstand 21.<br />
Oktober 2012 - 24.10.2012