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OLG Koblenz 20.6.2012 – 5 U 1450/11 - Wolters Kluwer ...

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2. Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. In<br />

führenden Fachzeitschriften publizierte neue Erkenntnisse muss er zeitnah im Berufsalltag<br />

umsetzen, wenn sie wissenschaftlich gesichert sind.<br />

3. Von der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen, ein ärztliches Versäumnis sei<br />

nicht als grober Behandlungsfehler zu werten, darf das Gericht abweichen, wenn es dafür<br />

keiner medizinischen Fachkunde bedarf (hier: einschlägige Fachpublikation bleibt Monate<br />

später unbeachtet).<br />

4. Dreitägige anästhesiebedingte postoperative Übelkeit (sogenannte PONV), die durch Gabe<br />

eines weiteren Medikamentes vermeidbar gewesen wäre, kann ein Schmerzensgeld von<br />

1000 € rechtfertigen.<br />

Tenor:<br />

<strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong> <strong>–</strong><br />

In dem Rechtsstreit<br />

- Klägerin und Berufungsklägerin -<br />

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte<br />

gegen<br />

1.<br />

2. Prof. Dr. med.<br />

- Beklagte und Berufungsbeklagte -<br />

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte<br />

wegen Arzthaftung<br />

hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts <strong>Koblenz</strong><br />

durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Kaltenbach<br />

sowie die Richter am Oberlandesgericht Dr. Menzel und Weller<br />

auf die mündliche Verhandlung vom 6. Juni 2012<br />

für Recht erkannt:<br />

2 © 2012 <strong>Wolters</strong> <strong>Kluwer</strong> Deutschland GmbH - Jurion NV-Gesamtprodukt, Rechtsstand 21.<br />

Oktober 2012 - 24.10.2012

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