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Die BAR - Kriterien

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<strong>Die</strong> <strong>BAR</strong> - <strong>Kriterien</strong>


Der Gesetzestext§ 20 Qualitätssicherung(1) <strong>Die</strong> Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 vereinbarengemeinsame Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität derLeistungen, insbesondere zur barrierefreien Leistungserbringung, sowie für dieDurchführung vergleichender Qualitätsanalysen als Grundlage für ein effektivesQualitätsmanagement der Leistungserbringer. § 13 Abs. 4 ist entsprechendanzuwenden.<strong>Die</strong> Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 und 7 können den Empfehlungenbeitreten..MEDIAN Kliniken 2


Der Gesetzestext§ 20 Qualitätssicherung(2) <strong>Die</strong> Erbringer von Leistungen stellen ein Qualitätsmanagement sicher, das durchzielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität derVersorgunggewährleistet und kontinuierlich verbessert. Stationäre Rehabilitationseinrichtungenhaben sich an dem Zertifizierungsverfahren nach Absatz 2a zu beteiligen.MEDIAN Kliniken 3


Der Gesetzestext§ 20 Qualitätssicherung(2a) <strong>Die</strong> Spitzenverbände der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5vereinbaren im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitationgrundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nachAbsatz 2 Satz 1 sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mitdem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigenAbständen nachgewiesen wird. Den für die Wahrnehmung der Interessen derstationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichenSpitzenverbänden sowie den Verbänden behinderter Menschen einschließlich derVerbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und derInteressenvertretungen behinderter Frauen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zugeben..MEDIAN Kliniken 4


Der Gesetzestext§ 20 Qualitätssicherung(3) <strong>Die</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bereitet die Empfehlungen nachAbsatz 1 vor. Sie beteiligt die Verbände behinderter Menschen einschließlich derVerbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und derInteressenvertretungen behinderter Frauen sowie die nach § 19 Abs. 6 gebildetenArbeitsgemeinschaften und die für die Wahrnehmung der Interessen der ambulantenund stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichenSpitzenverbände.Deren Anliegen wird bei der Ausgestaltung der Empfehlungen nach MöglichkeitRechnung getragen.(4) § 13 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden für Vereinbarungen auf Grundgesetzlicher Vorschriften für die Rehabilitationsträger.MEDIAN Kliniken 5


Grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternesQualitätsmanagement1. Teilhabeorientiertes Leitbild2. Einrichtungskonzept3. Indikationsspezifische Rehabilitationskonzepte4. Verantwortung für das Qualitätsmanagement in der Einrichtung5. Basiselemente eines Qualitätsmanagement-Systems6. Beziehungen zu Rehabilitanden/Bezugspersonen/Angehörigen,Behandlern, Leistungsträgern, Selbsthilfe7. Systematisches Beschwerdemanagement8. Externe Qualitätssicherung9. Interne Ergebnismessung und -analyse (Verfahren)10.Fehlermanagement11.Interne Kommunikation und Personalentwicklung.MEDIAN Kliniken 6


Anerkannte Verfahren und Kliniken• http://www.barfrankfurt.de/Datenbanken_zur_Vereinbarung_nach___20_Abs__2a_SGB_IX.bar• http://www.bar-frankfurt.de/upload/HGS-aktuelle-Liste_(10)_1612.pdf• http://www.bar-frankfurt.de/upload/Liste_-_Zertifizierte_Reha-Einrichtungen_-19_Oktober__2010_1613.pdf• http://www.bar-frankfurt.de/Startseite.barMEDIAN Kliniken 7

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