Amtliche Bekanntmachungen - Stadt Grossenhain
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10. Bestellung eines Abschlussprüfers für das<br />
Geschäftsjahr 2012 der Kulturzentrum Großenhain<br />
GmbH<br />
(Vorlage 103/2012)<br />
11. Stellungnahme der <strong>Stadt</strong> Großenhain zum<br />
Scoping-Verfahren zum Bauvorhaben der DB<br />
Netz AG, Ausbaustrecke Berlin - Dresden<br />
(Vorlage128/2012)<br />
12. Beschluss zum Entwurf der 8. Änderung des<br />
Bebauungsplan - Entwurfs „Industriegebiet<br />
Flugplatz“<br />
(Vorlage 127/2012)<br />
13. Grundsatz- und Planungsbeschluss zur Errichtung<br />
des Regenrückhaltebeckens für das<br />
„Industriegebiet Flugplatz“<br />
(Vorlage 129/2012)<br />
14. Rahmenvereinbarung zwischen der Katholischen<br />
Pfarrei „St. Katharina“ und der<br />
Großen Kreisstadt Großenhain<br />
(Vorlage 123/2012)<br />
15. Erwerb einer Teilfläche vom Flurstück 424 der<br />
Gemarkung Großenhain<br />
(Vorlage 124/2012)<br />
16. Mietspiegel der <strong>Stadt</strong> Großenhain ab 01.01.2013<br />
(Informationsvorlage)<br />
17. Anfragen der <strong>Stadt</strong>räte<br />
Die öffentlichen Vorlagen der Sitzung liegen im Rathaus,<br />
Großenhain - Information, zur Einsichtnahme aus.<br />
Burkhard Müller<br />
Oberbürgermeister<br />
Großenhainer Informationen<br />
Scoping-Verfahren zum Bauvorhaben der<br />
DB Netz AG, Ausbaustrecke Berlin – Dresden<br />
Die DB Netz AG, vertreten durch die DB Projektbau<br />
GmbH, hat die Festlegung des Untersuchungsrahmens<br />
der Umweltverträglichkeitsstudie zu oben genanntem<br />
Bauvorhaben beantragt. Rechtsgrundlage ist § 5 Gesetz<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).<br />
Der Untersuchungsrahmen bestimmt, welcheThemen<br />
in der Umweltverträglichkeitsstudie behandelt, welche<br />
Untersuchungen durchgeführt und welche Methoden<br />
bei der Untersuchung angewendet werden müssen.<br />
Zudem ist der relevante Untersuchungsraum bezogen<br />
auf die einzelnen Schutzgüter in Abhängigkeit von der<br />
Reichweite der jeweils relevanten Projektwirkungen<br />
festzulegen. Für eine möglichst umfassende Informationsgrundlage<br />
zur Festlegung des erforderlichen Untersuchungsrahmens<br />
führt das Eisenbahn-Bundesamt<br />
eine schriftliche Anhörung der in ihrem Aufgabenbereich<br />
berührten Umweltbehörden durch.<br />
In diesem Zusammenhang wurde auch die <strong>Stadt</strong> Großenhain<br />
um die Abgabe einer Stellungnahme zur<br />
Scoping-Unterlage gebeten. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung Großenhain<br />
hat die Unterlage geprüft und eine Stellungnahme<br />
erarbeitet, welche in der <strong>Stadt</strong>ratssitzung am<br />
07.11.2012 behandelt wird. Diese Stellungnahme soll<br />
dann dem zuständigen Eisenbahn-Bundesamt fristgerecht<br />
zugesandt werden.<br />
Information zum<br />
Zukunftsbild Großenhain<br />
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von April bis<br />
August 2012 wurden neben der Auftaktveranstaltung<br />
am 16.04.2012 in vier Diskussionsforen vor Ort die planerischen<br />
Zielstellungen umfassend erörtert sowie parallel<br />
die Möglichkeit gegeben, sich auch schriftlich zu<br />
den Konzeptionen zu äußern. An diesem Beteiligungsprozess<br />
nahmen zahlreiche Bürger teil, diskutierten die<br />
vorgestellten Entwicklungsansätze und trugen wertvolle<br />
Anregungen und Hinweise vor. Diese werden im<br />
weiteren Verfahren abgewogen. Das Entscheidungsgremium<br />
ist der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> Großenhain, der in<br />
der <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 19.12.2012 eine entsprechende<br />
Entscheidung trifft. Das Abwägungsergebnis<br />
wird dann im Zukunftsbild Großenhain entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
Die Unterlagen zum Zukunftsbild Großenhain einschließlich<br />
der einzelnen Fachkonzepte (Entwürfe) können<br />
auch auf der Homepage der <strong>Stadt</strong> Großenhain<br />
www.grossenhain.de unter „Zukunftsbild Großenhain“<br />
eingesehen werden.<br />
Große Chance für die Entwicklung des<br />
„Gewerbe- und Industriegebietes“ Flugplatz<br />
<strong>Stadt</strong>rat stimmt Städtebaulichem Vertrag mit<br />
dem Freistaat Sachsen zu<br />
In seiner Sitzung am 19.09.2012 beschloss der <strong>Stadt</strong>rat<br />
der <strong>Stadt</strong> Großenhain den Abschluss eines Städtebaulichen<br />
Vertrages mit dem Freistaat Sachsen. Nach intensiven<br />
Verhandlungen ist es damit gelungen, den<br />
Freistaat Sachsen, als Eigentümer der 230 Hektar<br />
Jahrgang 2012 • Nr. 18 • 30. Oktober 2012 5