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Bestattungs- und Friedhofreglement - Gemeinde Berikon

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V=III. GräberMasse der Gräber(Bepflanzungsfläche) Art. 21Länge BreiteReihengräber für Kinder bis 7. Lebensjahr+ Urnengräber 0.80 m 0.65 mReihengräber für Erwachsene <strong>und</strong> Kinderab 7. Lebensjahr 1.10 m 0.65 mFamiliengräber (2 Einheiten) 1.80 m 1.60 mGemäss § 4 der kantonalen <strong>Bestattungs</strong>verordnung vom 11. November 2009 müssenGräber für Erdbestattungen eine Mindesttiefe von 1.50 m <strong>und</strong> Gräber für Urnenbestattungeneine Mindesttiefe von 0.80 m aufweisen.Erwerb <strong>und</strong>BenützungsrechtFamiliengrab Art. 22BenützungsdauerFamiliengräber Art. 23Zuweisung Grabfelder Art. 24Das <strong>Bestattungs</strong>recht in einem Familiengrab wird beim ersten Todesfall durch Bezahlungder entsprechenden Gebühr erworben. Die Höhe der Gebühr ist im Anhangzu diesem Reglement festgehalten. In Familiengräbern können in der Regelnur Familienangehörige bestattet werden. Die Beisetzung anderer Personen bedarfder Bewilligung der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Abteilung Zentrale Dienste.Das Benützungsrecht für Familiengräber beträgt in der Regel 50 Jahre. In den letzten20 Jahren der Benützungszeit dürfen keine Erdbestattungen vorgenommenwerden. Die <strong>Gemeinde</strong> hat das Recht, Familiengrabreihen als Ausnahme nach Ablaufvon 20 Jahren nach der letzten Bestattung, aufzuheben.Für das Anlegen, die Anordnung <strong>und</strong> die Art der Gräber, sowie für die Reihenfolgeder Beisetzungen ist der Friedhofplan massgebend. Ein Freihalten einzelner Grabflächenist nicht gestattet. Die Zuständigkeit obliegt der Abteilung Zentrale Dienste.Allgemeines Verhalten Art. 25Die Besucher des Friedhofes haben sich ruhig <strong>und</strong> der Würde des Ortes entsprechendzu verhalten. Im Friedhofareal sind insbesondere untersagt:- das Ablegen von Abraum ausserhalb der dafür bestimmten Plätze <strong>und</strong> Behälter- das Befahren mit Fahrzeugen (auch Skateboards oder Rollschuhe) aller Art,ausgenommen betriebsnotwendige Fahrten- das Lärmen <strong>und</strong> Spielen- das Mitnehmen von Tieren- das Herrichten von Gräbern an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen

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