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DIE GEMEINDE

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36SERVICERAT DER <strong>GEMEINDE</strong>NStellungnahmen zuverschiedenen GemeindenGanz unterschiedliche Sachbereiche wurden in den vergangenen Monatenim Rat der Gemeinden ausführlich diskutiert und begutachtet. Nachfolgendfinden sich einige ausgewählte Stellungnahmen.Benedikt GallerKeine Einwände gegendas GleichstellungsgesetzerhobenMit dem Entwurf zum Gleichstellungs-und Frauenförderungsgesetzdes Landes Südtirol,eingebracht von der LandtagsabgeordnetenJulia Unterberger,hat sich der Rat der Gemeindenbei der Sitzung am 11. April2008 befasst. Der Entwurf siehtvor, dass alle Landesgremien,die vom Landtag oder von derLandesregierung ernannt werden,insgesamt ein ausgewogenesGeschlechterverhältnis aufweisenmüssen. Bei der Ernennungvon Gremien müssen für jedesMitglied je eine Kandidatin undein Kandidat vorgeschlagen werden.Die Gemeinden sind vomGesetzesentwurf nur bezüglichZusammensetzung der Gemeindebaukommissionen,der Lokalfinanzkommissionund des Ratesder Gemeinden selbst betroffen.Es ist vorgesehen, dass in allendrei Gremien beide Geschlechtervertreten sein müssen, da ansonstendie Rechtshandlungennichtig sind. Der Rat der Gemeindengeht davon aus, dass inZukunft immer mehr Frauen denGemeinderäten angehören undauch das Amt des Bürgermeistersinnehaben werden und erteilteein positives Gutachten.Weitere Bemerkungenzum Omnibus-GesetzabgegebenNachdem der Omnibus-GesetzesentwurfNr. 150/2008 vom Plenumdes Landtages an die zuständigeGesetzgebungskommissionenzurückverwiesen und von diesenüberarbeitet worden war, hat ihnder Rat der Gemeinden am 18.April 2008 erneut begutachtet.Neben der Bestätigung der bereitsvorgebrachten Forderungen, hatder Rat folgende weitere Bemerkungenabgegeben:• Abgelehnt wurde die geplanteEinführung eines Gutachtensdes Direktors der LandesabteilungRaumordnung bei unwesentlichenÄnderungen desDurchführungsplans.• Ebenfalls strikt abgelehnthat der Rat der Gemeindendie Bestimmung, wonach dieLandesregierung die Möglichkeiterhalten soll, Richtlinienbezüglich der Konzessionsgebührzu erlassen. Damit könntendie mit Gemeindeverordnungfestgelegten Regelungen überdie Baukostenabgabe und dieErschließungsgebühren gänzlichoder teilweise aufgehobenwerden. Eine grobe Verletzungder Gemeindeautonomie wäredie Folge.• Eine weitere Abänderung desUrbanistikgesetzes wurde vomRat der Gemeinden abgelehnt,nämlich, dass für die Realisierungvon nicht genehmigter unterirdischerKubatur weder derAbbruch noch die Verhängungeiner Geldbuße vorgesehen werdensoll.• Im Bereich der Handelsordnunghat sich der Rat der Gemeindenmit der Möglichkeit der Abtrennungzwischen Räumen fürden Einzelhandel und für denGroßhandel auch nur mit zweieinhalbMeter hohen Wändennicht einverstanden erklärt.• Die geplante Neuregelung derEnteignungsentschädigungenwurde begrüßt. Für die Übergangsregelungwurde als Stichdatumfür die Anwendung derneuen Regelung der Erlass desSchätzdekrets laut Artikel 5des Enteignungsgesetzes vorgeschlagen.Naturschutzbestimmungenin neuem GesetzzusammengefasstDas neue Naturschutzgesetz,mit welchem sich der Rat derGemeinden am 9. Mai 2008 beschäftigthat, fasst verschiedeneLandesgesetze aus den siebzigerJahren zusammen und passt sieden heutigen Bedürfnissen undden europäischen Schutzstandardsan. Die Aktualisierung betrifft denSchutz der Alpenflora, den Schutzder Fauna sowie den Schutz derMineralien und Fossilien. Für dieGemeinden von Interesse sinddie Sonderbestimmungen undSchutzmaßnahmen für Natura–2000–Gebiete. Nachdem diesbezüglichim Vergleich zur heutigenRegelung keine neuen Verboteeingeführt werden, hat der Ratder Gemeinden zum Gesetzesentwurfein positives Gutachtenabgegeben.zum AutorBENEDIKT GALLERist Geschäftsführer des SüdtirolerGemeindenverbandes.

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