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Gutachten zur ABE O 757 - AUTEC GmbH & Co. KG

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O<strong>757</strong>3850321..<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong><strong>ABE</strong>LeichtmetallradO <strong>757</strong>5/100/38<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 45684*04- Anlage -Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNebenbestimmungenDie in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,24944 Flensburg, schriftlich oder <strong>zur</strong> Niederschrift einzulegen.


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 10 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 6Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ O <strong>757</strong>Radgröße7,5Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)- O <strong>757</strong> LK100/Ø70-Ø54,1LM-Nr. 23KennzeichnungenKBA-Nummer 45684Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung O <strong>757</strong> (s.o.)Radgröße7,5Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelEinpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/100/54,1 38 600 1990Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenAbrollumfang(mm)Das <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungToyotainnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 10 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 6Auflagen undHinweiseToyota Avensis 66-110 205/40R17 K1a K42 K56 T84 A01 A02 A04T22 66-110 205/45R17 K1a K42 K46 K56 T84 T88 A05 A08 A09e11*96/79*0077*.. 66-110 215/40R17 K1c K42 K46 K56 T83 T87 A12 A16 A8266-110 225/35R17 K1c K42 K46 K56 T82 T86 Car Flh SthV17 S01Toyota Avensis 81-120 205/50R17 R37 A02 A04 A05T25 81-120 215/45R17 A08 A09 A12e11*2001/116*0196*. 81-120 215/50R17 A01 G03 K14 K42 K46 A16 A82 Car81-120 225/45R17 A01 K14 K46 Flh Sth V1781-120 235/40R17 A01 K42 K46 R70 S01Toyota Celica 105-141 205/45R17 A02 A04 A05T23 105-141 215/40R17 A01 K45 A08 A09 A12e11*98/14*0122*.., 105-141 215/45R17 A01 G01 K45 A16 A82 V17e11*2001/116*0122*. 105-141 235/40R17 A01 K2b K42 K56 R03 R70 S01Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 10 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 6A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigenReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zuüberprüfen.K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eineausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 10 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 6T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 18 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Prüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im November 2003durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 05.02.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradAb Herstellungsdatum Dezember 2005 werden die Sonderräder ww. lackiert oder galvanischverchromt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 10 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 6PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2005.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 5.Februar 2009Haasis00131704.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 11 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 8Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ O <strong>757</strong>Radgröße7,5Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)- O <strong>757</strong> LK100/Ø70-Ø56,1LM-Nr. 43KennzeichnungenKBA-Nummer 45684Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung O <strong>757</strong> (s.o.)Radgröße7,5Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelEinpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/100/56,1 38 600 1990Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 28PrüfungenAbrollumfang(mm)Das <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 11 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 3 von 8Auflagen undHinweiseSubaru Impreza 70-169 205/45R17 K42 R37 Z49 A01 A02 A04GD/GG ww GD/GGS 70-169 205/50R17 K42 K44 R37 R60 Z49 A05 A08 A09e1*98/14*0145*.., 70-169 215/45R17 K1c K42 T87 T88 Z49 A12 A16 A82e1*98/14*0163*.. 70-169 225/45R17 K1c K2c K42 K44 R60 Z49 Car S01- KombiSubaru Impreza 70-169 205/45R17 R37 A02 A04 A05GD/GG ww GD/GGS 70-169 205/50R17 A01 K42 R37 R60 Z49 A08 A09 A12e1*98/14*0145*.., 70-169 215/45R17 A01 K42 R37 Z49 A16 A82 Sthe1*98/14*0163*.. 70-169 225/45R17 A01 K1c K42 R60 Z49 Su1 S01- LimousineSubaru Impreza 66-160 205/45R17 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A01 A02 A04GFC, GC/GF 66-160 215/40R17 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A05 A08 A09G334,e13*96/79, 98/1466-92 205/40R17 K1c K2b K41 K42 K45 K56 A12 A16 A82S01*0026*..Subaru Legacy 101-180 205/50R17 K1c K2c K42 R37 T89 T93 Z49 A01 A02 A04BL/BP, -S, -G 101-180 215/45R17 K1c K2b R37 T87 T91 Z49 A05 A08 A09e1*2001/116*0228*.., 101-180 225/45R17 K1c K2c K42 T90 T91 Z49 A12 A16 A82e1*2001/116*0256*.., 180 215/50R17 K1c K2c K42 K45 M+S R09 T91 B03 Car Lime11*2001/116*0240*.Z49 121X26 S01Auflagen und Hinweise114 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.116 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.118 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.119 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1190 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.121 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 11 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 8A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 11 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Seite 5 von 8Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 istdurch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K23An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 11 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 8K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R60 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.Su1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit <strong>zur</strong> Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig fürFahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326mm an Achse 1 (Imprezza WRX STi).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 11 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 8T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 18 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.X26Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) zu entfernen.Z58Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeitenPrüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im November 2003durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 05.02.2009 in Lambsheim statt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 11 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 8Hinweise zum SonderradAb Herstellungsdatum Dezember 2005 werden die Sonderräder ww. lackiert oder galvanischverchromt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2005.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 5.Februar 2009Haasis00131719.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 10Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ O <strong>757</strong>Radgröße7,5Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)- O <strong>757</strong> LK100/Ø70-Ø57,1LM-Nr. 13KennzeichnungenKBA-Nummer 45684Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung O <strong>757</strong> (s.o.)Radgröße7,5Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelEinpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/100/57,1 38 600 1990Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30PrüfungenAbrollumfang(mm)Das <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 10VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungAudiChryslerSeatSkodaVolkswageninnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorHandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.Audi A28Ze1*98/14*0131*..,e1*2001/116*0131*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseAuflagen undHinweise55-81 205/40R17 K42 K45 K46 L02 A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82B50 S01Audi A3 66-132 205/50R17 L02 A01 A02 A048L 66-132 215/40R17 K2b A05 A08 A09e1*95/54*0042*.., 66-132 215/45R17 K2b A12 A16 A82e1*98/14*0042*.. 66-132 225/45R17 K1c K2b L02 V17 S01Chrysler Sebring 104-149 205/50R17 K42 A01 A02 A04JR 104-149 225/45R17 K1a K42 K45 A05 A08 A09e11*98/14*0138*..- Cabrio104-149 245/40R17 K2b K42 K56 R03 R70 A12 A16 A82B02 Cbo V17S02Chrysler Sebring 104-149 205/50R17 K42 A01 A02 A04JR 104-149 225/45R17 K1c K42 K45 A05 A08 A09e11*98/14*0138*..- Limousine104-149 245/40R17 K2c K42 K56 R03 R70 A12 A16 A82B02 Lim V17S02Chrysler Stratus 96-120 205/45R17 K1a K2c K42 K45 K56 A01 A02 A04JA (M.6.) 96-120 205/50R17 K1a K2c K42 K45 K46 K56 A05 A08 A09e11*93/81*0012*.. 96-120 215/45R17 K1a K2c K42 K45 K56 A12 A16 A8296-120 225/45R17 K1a K2c K42 K45 K46 K56 B02 V17 S0296-120 235/40R17 K2c K42 K46 K56 R03 R70Chrysler Stratus 96-120 205/50R17 K1a K2b K42 K45 K56 A01 A02 A04JX 96-120 225/45R17 K1a K2b K42 K45 K56 A05 A08 A09e11*93/81*0028*.. 96-120 235/45R17 K1a K2b K42 K45 K46 K56 A12 A16 A82B02 V17 S02Seat Ibiza 51-77 205/40R17 T80 T81 T84 A02 A04 A056J 51-77 215/35R17 A01 K1a K2b T79 T83 A08 A09 A12e9*2001/116*0067*.. 51-77 215/40R17 A01 K1a K2b A16 A82 Flh51-77 225/35R17 A01 K1c K2b V17 S03Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 3 von 10Auflagen undHinweiseSeat Ibiza / <strong>Co</strong>rdoba 44-132 205/40R17 K1c K2b T80 T81 T84 A01 A02 A046L 44-132 215/35R17 K1c K2a K2b T79 T83 A05 A08 A09e9*98/14*0041*..,e9*2001/116*0041*..44-132 225/35R17 K1c K2a K2b K46 K90 T82 T86 A12 A16 A82B01 Flh SthV17 S01Seat Toledo / Leon 50-150 205/50R17 R37 A02 A04 A051M 50-150 215/45R17 R37 A08 A09 A12e9*97/27*0026*.., 50-150 235/40R17 A01 K2c K46 R03 R70 A16 A82 Flhe9*98/14*0026*.. 50-154 225/45R17 Lim Se4 V1750-154 245/40R17 A01 K2c K44 K46 R03 R70 S01Sko. Roomster Scout 59,63,77 205/40R17 T81 T84 A02 A04 A055J 59,63,77 215/35R17 A01 K2b K44 T83 A08 A09 A12e11*2001/116*0291*. 59,63,77 215/40R17 A01 G01 K2b K44 K46 A16 A58 A8259,63,77 225/35R17 A01 K1a K2b K44 T82 T86 KMV V17 S03Skoda Fabia 44-77 195/40R17 T81 A02 A04 A055Je11*2001/116*0291*08-..44-77 205/40R17 A01 K1a K1b K2b T80 T81 T84 A08 A09 A12A16 A82 CarFlh S01Skoda Fabia6Ye11*98/14*0123*..37-96 205/40R17 G71 K1c K2b K46 K90 T80 T81T84A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82Car Flh SthS01Skoda Octavia 44-110 215/40R17 K1c K2b T83 A01 A02 A041U 44-132 205/50R17 K44 K46 K56 A05 A08 A09e11*95/54*0066*.. 44-132 215/45R17 K1c K2b A12 A16 A8244-132 225/45R17 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56 Car Lim V17S01Skoda Praktik 51,59,63 205/40R17 K2b K44 T80 T81 T84 A01 A02 A045J 51,59,63 215/35R17 K1a K2b K44 T83 A05 A08 A09N083 51,59,63 215/40R17 G10 K1a K2b K44 K46 T83 T87 A12 A16 A58A82 S03Skoda Roomster 47-77 205/40R17 K2b K44 T80 T81 T84 A01 A02 A045J 47-77 215/35R17 K1a K2b K44 T83 A05 A08 A09e11*2001/116*0291*. 47-77 215/40R17 G10 K1a K2b K44 K46 A12 A16 A58A82 Npf S01VW Beetle, -Cabrio 55-125 205/45R17 R37 A01 A02 A049C, 1Y 55-125 205/50R17 K1c K2b K42 K45 K46 L02 R37 A05 A08 A09e1*97/27,98/14, 55-125 215/45R17 K1c K42 K45 K46 R37 A12 A16 A822001/116*0106*..,e1*2001/116*0205*..55-125 225/45R17 K1c K2b K42 K45 K46 L02 Cbo Flh K90V17 S01VW Fox 40,51,55 195/40R17 K1a K2b T81 A01 A02 A045Z 40,51,55 205/40R17 K1a K1b K2b A05 A08 A09e1*2001/116*0301*.. 40,51,55 215/35R17 K1c K2b T79 A12 A16 A82Flh Npf S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 4 von 10Auflagen undHinweiseVW Golf (III), Vento 66-140 205/40R17 T80 T81 T84 A01 A02 A041H, 1HX -/O, /1, /OFe1*96/79*0068*..,F804, G156, F89466-140 215/40R17 G01 T83 T85 A05 A08 A09A12 A16 A82B56 K42 S03VW Golf (IV), Bora 177 205/50R17 M+S A02 A04 A051J 50-110 205/45R17 R37 T88 A08 A09 A12e1*96/79, 98/14, 50-150 205/50R17 R37 A16 A82 Car2001/116*0071*.. 50-150 215/45R17 A01 K1a K2b R37 T87 T88 T91 Flh Sth V1750-150 225/45R17 A01 K1c K2b K45 K46 VW9 S0150-150 235/40R17 A01 B50 K1c K2b K45 K46 R70VW Polo 40-110 205/40R17 K1a K2b T80 T81 T84 A01 A02 A049N 40-110 215/35R17 K1a K2b T79 T83 A05 A08 A09e1*98/14*0174*..,e1*2001/116*0174*..40-110 225/35R17 K2b K46 K90 R03 A12 A16 A82Flh Npf SthV17 S01VW Polo -Fun/Cross-9Ne1*2001/116*0174*..Auflagen und Hinweise40-77 215/40R17 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 FlhKMV S01A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 10A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.B01Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B50 Die Kabel bzw. deren Halterungen für die Verschleißanzeige oder ABS-Kabel sind so zuverlegen bzw. zu verändern, dass mindestens 6 mm Abstand <strong>zur</strong> Rad- / Reifenkombination vorhandenist.B56Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 10G10 Ist die Reifengröße 175/70R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zuerbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb derToleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.G71 Ist 16 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zuüberprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Seite 7 von 10K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilterbzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /Reifenkombination herzustellen.LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 10S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindungmit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 10V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 18 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.VW9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit <strong>zur</strong> Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nichtzulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an Achse 1.Prüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im November 2003durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 05.02.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradAb Herstellungsdatum Dezember 2005 werden die Sonderräder ww. lackiert oder galvanischverchromt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 12 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (4. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 10PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2005.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 5.Februar 2009Haasis00131720.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


Pflegehinweise:Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschiedenhaben.Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegendePflegeanleitung befolgen:Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen:- Bremsstaub- Schmutz- Feuchtigkeit- Salz- SteinschlagAll diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen.1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werdenJe länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schnellerkann eine Felge beschädigt werden.Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich keinBremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Wochezu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen.2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werdenGrundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittelgereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst dieGebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfenkeine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel)verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben,Bremsschläuche oder Radbolzen an.3. Was gibt es sonst noch zu beachten- Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen desReinigers zu vermeiden.- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer <strong>AUTEC</strong>-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vomSchmutz und Bremsstaub gereinigt werden.- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oderTextilien in Kontakt kommen.- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandeltwerden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen.Schifferstadt, 23.10.2008<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de

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