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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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Y70164550921xxGutachten zurABELeichtmetallradY70165/114,3 – ET 45<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in derFassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)Nummer der ABE: 48474*02Gerät:Sonderräder für Personenkraftwagen7 J x 16 H2Typ:Y7016Inhaber der ABEund Hersteller:<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>DE-67105 SchifferstadtFür die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieserNachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäßauch für den Nachtrag.In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichenÄnderungen bzw. Ergänzungen ein.


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der ABE: 48474*022Die ABE-Nr. 48474 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ Y7016, inden Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55082411 (3. Ausfertigung) vom02.08.2013 beschrieben.Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.1; 2; 4; 5; 7; 8; 11; 12; 15; 16; 18; 21; 22; 25; 27; 28; 29 (1. Ausfertigung)26; 30 (1. Ausfertigung)des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen anden dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigungder Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung(FZV) nicht erforderlich.Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TypprüfstelleFahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>, Köln, vom 02.08.2013festgehaltenen Angaben.Flensburg, 14.08.2013Im AuftragFrederik MaßAnlagen:Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNachtragsgutachten Nr. 55082411 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:06.08.2013


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der ABE: 48474*02- Anlage -Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNebenbestimmungenDie in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55082411 (3. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 4Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierartPKW-SonderradY70167 J x 16 H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)Abrollumfang(mm)Gültig abHerstelldatum11 Y7016 LK100/Ø60,1-Ø54,1 5/100/54,1 40 650 2030 8/2011Nr. 6011 Y7016 LK100/Ø60,1-Ø56,1 5/100/56,1 40 650 2030 8/2011Nr. 6111 Y7016 LK100/Ø60,1-Ø57,1 5/100/57,1 40 650 2030 8/2011Nr. 6331 Y7016 LK100/ohne Ring 5/100/57,1 40 650 2030 8/201144 Y7016 LK105/ohne Ring 5/105/56,6 38 650 2030 8/2011- Y7016 LK108/Ø70-Ø60,1 5/108/60,1 45 705 2030 8/2011Nr. 20- Y7016 LK108/Ø70-Ø63,4 5/108/63,4 45 705 2030 8/2011Nr. 12- Y7016 LK108/Ø70-Ø65,1 5/108/65,1 45 705 2030 8/2011Nr. 312 Y7016 LK110/ohne Ring 5/110/65,1 38 670 1960 8/2011- Y7016 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 38 705 2030 8/2011Nr. 1331 Y7016 LK112/ohne Ring 5/112/57,1 45 650 2030 8/2011- Y7016 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 48 705 2030 8/2011Nr. 1331 Y7016 LK112/ohne Ring 5/112/57,1 50 650 2030 1/2012- Y7016 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 38 705 2030 8/2011Nr. 2- Y7016 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 48 705 2030 8/2011Nr. 2- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø56,6 5/114,3/56,6 38 690 2180 8/2011Nr. 33- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø56,6 5/114,3/56,6 45 650 2030 8/2011Nr. 33- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø60,1 5/114,3/60,1 38 690 2180 8/2011Nr. 20- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø60,1Nr. 205/114,3/60,1 45 650 2030 8/2011Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55082411 (3. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>AusführungKennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)Abrollumfang(mm)Seite 2 von 4Gültig abHerstelldatum- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 38 690 2180 8/2011Nr. 22- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø64,1 5/114,3/64,1 45 650 2030 8/2011Nr. 22- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 38 690 2180 8/2011Nr. 21- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø66,1 5/114,3/66,1 45 650 2030 8/2011Nr. 21- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 38 690 2180 8/2011Nr. 2- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø66,6 5/114,3/66,6 45 650 2030 8/2011Nr. 2- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 38 690 2180 8/2011Nr. 1- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø67,1 5/114,3/67,1 45 650 2030 8/2011Nr. 134 Y7016 LK115/ohne Ring 5/115/70,2 38 690 2210 8/201125 Y7016 LK120/ohne Ring 5/120/72,6 34 660 2030 8/201125 Y7016 LK120/ohne Ring 5/120/72,6 44 660 2030 8/2011Kennzeichnung<strong>KBA</strong>-Nummer 48474Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung Y7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpreßtiefeET (s.o.)Gießereikennzeichen EXHerstellungsdatumMonat und JahrBefestigungselementeDie zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind denVerwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.PrüfungenDie o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern fürKraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:- Biegeumlaufprüfung- Abrollprüfung- ImpactprüfungTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55082411 (3. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 4Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang5/120 34 660 20305/100 40 650 20305/120 44 660 20305/112 38 705 20305/112 48 705 20305/108 45 705 2030Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)5/100 195/40R16 40 6505/108 195/40R16 45 7055/112 195/40R16 48 7055/120 195/40R16 44 6605/112 195/40R16 50 650Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)5/108 275/70R16 45 705Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtypssind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:- SalzsprühtestDie Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendetenWerkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,052 kg.Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab September 2011 durchgeführt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder anden in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführtenBedingungen zu verwenden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55082411 (3. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 4AnlagenBeschreibung - 10.06.2011Radzeichnung Bl. 1-2 0211-Y7016-7016-566 14.03.2011mit Änderung vom 02.12.2011Zubehörzeichnung <strong>AUTEC</strong>-Z-001 06.08.2004mit Änderung vom 24.01.2013Beschreibung 01.07.2013Verwendungen Anlage 1 bis 30Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischenBedenken.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 2. August 2013Haasis00198507.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 20 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 3AuftraggeberPrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierart<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PKW-SonderradY70167,0Jx16H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø56,6Nr. 33Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/56,6 45 650 2030Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 48474Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung Y7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerDaewoo/ChevroletSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 20 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 3HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Daewoo LeganzaSUPV, KLAVe4*96/27*0003*..e4*96/27, 98/14*0020*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseAuflagen undHinweise93-100 205/55R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 LimS01Auflagen und HinweiseA02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 20 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 3LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 1. Februar 2012 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> benannt von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. <strong>KBA</strong>-P 00010-96Lambsheim, 1. Februar 2012Haasis00175597.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 10Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierartPKW-SonderradY70167,0Jx16H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø60,1Nr. 20Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/60,1 45 650 2030Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 48474Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung Y7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28,5S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -S04 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 90 -S05 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 100 -S06 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 140 -PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerFiatLexusSuzukiToyotaSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 10HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Fiat SediciFYe4*2001/116*0106*..Lexus ISXE2(a)e11*2001/116*0206*.Lexus IS200, IS300XE1e11*98/14*0110*..,e11*2001/116*0110*.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise79-99,2 205/55R16 A39 R3779-99,2 205/60R16 A3979-99,2 215/55R16 A1279-99,2 225/50R16 A1279-99,2 225/55R16 A12110-153 205/55R16 A10110-153 215/50R16 A10110-153 215/55R16 A10110-153 225/50R16 A12114-157 205/55R16114-157 225/50R16 A01 K1a K2b K42Suzuki Grand Vitara 78-171 215/70R16 A10JT78-171 225/65R16 A10e4*2001/116*0091*..; 78-171 225/70R16 A10e4*2007/46*0292*.. 78-171 235/65R16 A12- 5-Türer 78-171 245/60R16 A01 A12 K1aSuzuki Grand Vitara 78-122 215/70R16 A10JT78-122 225/65R16 A10e4*2001/116*0091*..; 78-122 225/70R16 A10e4*2007/46*0292*.. 78-122 235/65R16 A01 A12 K1c- 3-Türer 78-122 245/60R16 A01 A12 K1c K2bSuzuki KizashiFRe4*2007/46*0142*..Suzuki SX4EYe4*2001/116*0105*..;e4*2007/46*0284*..- ohne Radhaus-VerbreiterungenSuzuki SX4EYe4*2001/116*0105*..;e4*2007/46*0284*..- mit Radhaus-VerbreiterungenSuzuki SX4GYe4*2001/116*0124*..;e4*2007/46*0291*..- ohne Radhaus-Verbreiterungen131 215/55R16 A33131 215/60R16 A33131 225/55R16 A91131 235/50R16 A1266-99,2 205/55R16 A39 R3766-99,2 205/60R16 A3966-99,2 215/55R16 A1266-99,2 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b66-99,2 225/55R16 A01 A12 K1a K1b K2b66-99,2 205/55R16 A39 R3766-99,2 205/60R16 A3966-99,2 215/55R16 A1266-99,2 225/50R16 A1266-99,2 225/55R16 A1279,82,88 205/60R16 A3979,82,88 215/55R16 A1279,82,88 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b79,82,88 225/55R16 A01 A12 K1a K1b K2bAuflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 FlhKMV S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B16 LimV16 S03A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 B03Car Lim V16S03A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Y85 S05A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Y84 S05A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 LimS06A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 FlhKOV S02A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 FlhKMV S02A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 FlhKOV S04Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Toyota Auris Hybrid(II)HE15U(a)e11*2007/46*0018*05-..- ab Modell 2013 (E18)Toyota AvensisT25kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise73 195/55R16 A91 R3773 195/60R16 A91 R3773 205/55R16 A1273 225/50R16 A12 R03110,130 205/55R16 A13110,130 215/50R16 A12e11*2001/116*0196*. 110,130 225/50R16 A12Toyota AvensisT27, /-MS1e11*2001/116*0331*.;e11*2007/46*0236*..- incl. Facelift 2012Toyota Avensis VersoM2e6*98/14*0083*..,e6*2001/116*0083*..Toyota CamryV3e6*98/14*0085*..,e6*2001/116*0085*..Toyota <strong>Co</strong>rollaE15EJ, E15ESe11*2001/116*0304*,91-112 205/60R16 A1391-112 215/55R16 A1391-112 215/60R16 A1391-112 225/55R16 A1291-112 235/50R16 A1291-112 245/50R16 A1285,110 205/60R1685,110 215/55R16 A01 K45112,137 215/60R16112,137 225/55R16 A01 K4266-97 195/55R16 R37 T8766-97 205/55R1666-97 215/50R16e11*2001/116*0314*. 66-97 225/50R16 R03Toyota <strong>Co</strong>rolla Verso 81-130 205/55R16 A11R181-130 215/50R16 A12e11*2001/116*0222*. 81-130 215/55R16 A1281-130 225/50R16 A12Toyota Prius PlusXW4(a), XW3(a)e11*2007/46*0157*..;e11*2001/116*0264*- Business, <strong>Co</strong>mfortToyota RAV4A2e6*98/14*0070*..,e6*2001/116*0070*..- ohne Radhaus-VerbreiterungenToyota RAV4XA3e6*2001/116*0105*00-08- ohne Radhaus-Verbreiterungen- incl. Facelift 200981-130 235/50R16 A01 A12 K4273 205/60R1673 215/55R1685-110 215/70R16 A1385-110 235/60R16 A01 A12 K90100-130 215/70R16 A13100-130 225/65R16 A33100-130 225/70R16 A12100-130 235/60R16 A91100-130 235/65R16 A12100-130 245/60R16 A12Seite 4 von 10Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 F24Flh V16 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Car FlhSth V16 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 CarLim V16 Y61S03A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S03A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S03A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 SthV16 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A82 V16 VerS03A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 CarZ16 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A82 KOV S03A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A74 A82KOV S03Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.Seite 6 von 10A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296mm an Achse 1.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).F23Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse(Einzelradaufhängung).Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 10G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigenReifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zuüberprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilterbzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).LimR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 10R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, dasserienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindungmit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zuersetzen.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04(siehe Seite 1) verwendet werden.S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05(siehe Seite 1) verwendet werden.S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 215/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/55R16 235/50R16Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 10- Forts.-Nr. 12 225/50R16 245/45R16Nr. 13 225/55R16 245/50R16Nr. 14 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.Minivan.Y61 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig anFahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.Y84Y85Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 1. August 2013 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 10Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 1. August 2013Haasis00198431.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 22 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 7Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierartPKW-SonderradY70167,0Jx16H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø64,1Nr. 22Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/64,1 45 650 2030Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 48474Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung Y7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerHondaSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 22 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 7HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Honda AccordCL3, CL4e11*98/14*0165*..,e11*98/14*0166*..Honda AccordCL7, CL9, CN1e6*2001/116*0091,0092, 0096*..Honda AccordCU1,CU3e6*2001/116*kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise113 205/50R16 K2b K56113 225/45R16 K1a K2b K42 K56103-140 205/55R16103-140 225/50R16 A01 K1c K2b K46 K56110, 115 215/55R16 A12110, 115 215/60R16 A12110, 115 225/55R16 A120113, 0115*.. 115 205/60R16 A90Honda Accord Tourer 103-140 205/55R16CM1,CM2,CN2 103-140 225/50R16 A01 K1c K2c K42 K46e6*2001/116*0093,0094,0097*..Honda Accord Tourer 110, 115 215/55R16 A12CW1, CW3110, 115 215/60R16 A12e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A120120,0122*.. 115 205/60R16 A90Honda CR-V (I) 94,108 205/65R16RD1, RD394,108 215/60R16 A01 K1a K42e6*95/54*0044*.., 94,108 225/55R16 A01 K1c K2b K42e6*98/14*0076*.. 94,108 225/60R16 A01 K1c K2b K42Honda CR-V (II) 110 205/65R16RD8110 215/60R16 A01 K1ce11*98/14*0190* 110 225/60R16 A01 K1c K2b K4200-01Honda CR-V (II) 103-110 215/65R16 K1cRD8, RD9103-110 225/60R16 K1c K2b K42e11*98/14*0190*02-..e11*2001/116*0234*.Honda CR-ZZF1e11*2007/46*0100*..Honda CivicFK1, FK2, FK3e11*2001/116*0255*00-06,0256*00-06,0257*00-05Honda CivicFK1, FK2, FK3e11*2001/116*0255*07-..,0256*07-..,0257*06-..- Modell 201284 195/55R16 A9084 205/50R16 A1284 215/45R16 A1284 225/45R16 A1261-103 205/55R1661-103 215/55R1661-103 225/50R16 A01 K1a K1b K4273, 104 195/60R16 A11 R3773-110 205/50R16 A90 T8773-110 205/55R16 A9073-110 215/55R16 A1273-110 225/50R16 A1273-110 235/50R16 A01 A12 K1c K5vAuflagen undHinweiseA01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82V16 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 SthV16 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 LimS02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 CarV16 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 CarS02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S02A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Cpe V16S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 FlhV16 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Flh V16S02Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 22 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerHandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Honda Civic 4-TürerFB1,FB2,FB7,FB8e11*2007/46*0183*..;e11*2007/46*0184*..;e11*2007/46*0185*..;e11*2007/46*0186*..Honda Civic TypeS,RFN1, FN2, FN3, FN4e11*2001/116*0297,0306,0298,0334*..Honda FR-VBE1, BE3e6*2001/116*0099*..e6*2001/116*0100*..Honda FR-VBE5e6*2001/116*0104*..Honda HR-VGH1,2,3,4e6*98/14*0062,0063, 0067, 0068*..PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise92, 104 195/55R1692, 104 195/60R1692, 104 205/50R1692, 104 205/55R1692, 104 215/55R16 A01 K3b K5a73-148 205/55R1673-148 215/55R16 A01 K4273-148 225/50R16 A01 K1a K1b K2b K42 K44 K5692,103,110 205/55R1692,103,110 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K46103 205/55R16 T89103 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K4677-91 205/55R1677-91 205/60R1677-91 215/55R16Seite 3 von 7Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 SthS02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 FlhV16 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 V16S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 V16S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S02Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 22 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 7A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebeneSchneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 22 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 7K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an denRadhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nochoben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinterRadmitte vollständig umzulegen.K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinterRadmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 22 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 7S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 215/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/55R16 235/50R16Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 12 225/50R16 245/45R16Nr. 13 225/55R16 245/50R16Nr. 14 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 1. August 2013 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 22 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 7Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 1. August 2013Haasis00198432.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 23 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 8AuftraggeberPrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierart<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PKW-SonderradY70167,0Jx16H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø66,1Nr. 21Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/66,1 45 650 2030Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 48474Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung Y7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerDaciaNissanRenaultSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 23 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 8HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Dacia Duster 2WDSD/SRe2*2001/116*0314*..;e2*2001/116*0323*..;e2*2007/46*0013*..;e2*2007/46*0030*..Dacia Duster 4WDSD/SRe2*2001/116*0314*..;e2*2001/116*0323*..;e2*2007/46*0013*..;e2*2007/46*0030*..Nissan Almera TinoV10e9*98/14*0035*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise63-79 215/65R1663-79 225/60R1663-79 235/60R16 A01 K1a K1b63-79 245/55R16 A01 K1a K1b K2b66,77,81 215/65R1666,77,81 225/60R1666,77,81 235/60R16 A01 K1a K1b66,77,81 245/55R16 A01 K1a K1b K2b78 205/55R16 A01 G4678 205/55R16 X1178-100 205/50R16 R3778-100 225/45R1682-100 205/55R1663-103 205/60R16 A1163-103 215/55R16 A9163-103 225/55R16 A1263-103 235/50R16 A01 A12 K2b K8fRenault FluenceZe2*2001/116*0373*..;e2*2007/46*0010*..- Limousine 63-103 245/50R16 A01 A12 K2b K6g K8kRenault LagunaTe2*2001/116*0363*..;e2*2007/46*0012*..Renault Laguna<strong>Co</strong>upéTe2*2001/116*0363*07-..Renault LatitudeTe2*2001/116*0363*..81-110 195/60R16 A11 R09 T8981-110 205/55R16 A11 R37 T91 T9481-110 205/60R16 A11 R37 T91 T9281-131 215/55R16 A11 T91 T9381-131 215/60R16 A11 R0981-131 225/50R16 A12 T92 T9381-131 225/55R16 A1296,110 205/55R16 A11 R37 T9196,110 205/60R16 A11 R37 T9196-131 215/55R16 A11 T9196-131 215/60R16 A11 R0996-131 225/50R16 A1296-131 225/55R16 A1281,103 195/60R16 A13 R0981,103 205/60R16 A13 R3781-127 215/55R16 A1381-127 215/60R16 A1281-127 225/55R16 A1278-103 205/55R16 A1178-103 215/50R16 A1278-103 215/55R16 A12Renault MeganeZe2*2001/116*0373*..;- Cabriolet 78-103 225/50R16 A12Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82KOV S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A56 A82KOV S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 V16S01A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Sth S02A02 A04 A05A08 A09 A16A74 A82 B03Car Flh L05V16 S03A02 A04 A05A08 A09 A16A74 A82 B03Cpe L05 V16S03A02 A04 A05A08 A09 A16A74 A82 LimS03A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Cbo V16S02Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 23 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Renault MeganeZe2*2001/116*0373*..;e2*2007/46*0010*..- GrandtourRenault MeganeZe2*2001/116*0373*..;e2*2007/46*0010*..- Fließheck- <strong>Co</strong>upéRenault Scénic IIIJZe2*2001/116*0379*..,e2*2007/46*0011*..- Scénic / Gr. ScénickW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise63-103 205/55R16 A1163-103 215/50R16 A1263-103 215/55R16 A1263-103 225/50R16 A1263-103 205/55R16 A1163-103 215/50R16 A1263-103 215/55R16 A1263-103 225/50R16 A1263-103 205/55R16 A13 T91 T92 T9463-103 205/60R16 A13 T92 T9663-103 215/55R16 A1363-103 225/50R16 A91 T92 T9363-103 225/55R16 A9163-103 235/50R16 A12Seite 3 von 8Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A82 Car V16S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Cpe FlhV16 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A60 A82B03 V16 S02Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 23 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 8A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)A58A60Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 23 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 8Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zuerbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb derToleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zurRadhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.K8f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitteum 5 mm aufzuweiten.K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinterRadmitte um 10 mm aufzuweiten.KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugenmit Allradlenkung (4WS).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 23 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 8LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 23 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 8V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/55R16 235/50R16Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 12 225/50R16 245/45R16Nr. 13 225/55R16 245/50R16Nr. 14 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 1. Februar 2012 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 23 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 8Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> benannt von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. <strong>KBA</strong>-P 00010-96Lambsheim, 1. Februar 2012Haasis00175564.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 24 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 4AuftraggeberPrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierart<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PKW-SonderradY70167,0Jx16H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø66,6Nr. 2Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/66,6 45 650 2030Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 48474Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung Y7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerDaihatsuSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 24 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Daihatsu TeriosJ2e13*2001/116*0179*.- mit Radhaus-VerbreiterungenDaihatsu TeriosJ2e13*2001/116*0179*.- ohne Radhaus-VerbreiterungenkW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise63, 75, 77 215/65R16 A91 R3763, 75, 77 225/60R16 A12 R3763, 75, 77 235/60R16 A1263, 75, 77 245/55R16 A01 A12 K1a K2b63, 75, 77 215/65R16 K1c K2c63, 75, 77 225/60R16 K1c K2c63, 75, 77 235/60R16 K1c K2cSeite 2 von 4Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A82 KMV S01A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82KOV R64 S01Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 24 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 4A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 24 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 4R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 1. Februar 2012 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> benannt von derBenennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. <strong>KBA</strong>-P 00010-96Lambsheim, 1. Februar 2012Haasis00175566.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 11Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierartPKW-SonderradY70167,0Jx16H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- Y7016 LK114,3/Ø70-Ø67,1Nr. 1Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/67,1 45 650 2030Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 48474Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung Y7016 (s.o.)Radgröße7,0Jx16H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 -PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerCitroenHyundaiKiaMazdaMitsubishiPeugeotSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 11HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Citroen C4 AircrossBe2*2007/46*0117*..Hyundai SonataNFe11*2001/116*0241*.Hyundai TucsonJMe4*2001/116*0087*..- mit Radhaus-VerbreiterungenHyundai TucsonJMe4*2001/116*0087*..- ohne Radhaus-VerbreiterungenHyundai XG ...XGkW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise84-110 215/70R16 A6384-110 225/65R16 A9084-110 235/60R16 A1284-110 235/65R16 A12100-184 215/60R16 A31100-184 225/55R16 A1282-129 215/65R16 A13 R0982-129 235/60R16 A1282-129 215/65R16 A1382-129 225/60R16 A1282-129 235/60R16 A01 A12 K1a K1b K2b120-145 205/55R16 T89 T91120-145 205/60R16e11*98/14*0109*.. 120-145 215/55R16 A01 K41 K42 K45 K4666-105 195/55R16 R3766-105 205/55R1666-105 215/50R16 A01 K1a K1b K2b K56Hyundai i30 /-cwFD, FDHe11*2001/116*0313*.e11*2001/116*0343*.e11*2007/46*0225*..Hyundai i30 /-cwGDHe11*2007/46*0337*..;e11*2007/46*0338*..Hyundai i40 /-cwVFe4*2007/46*0263*..;e4*2007/46*0264*..66-105 225/50R16 A01 K1a K1b K2a K2b K5666-99 195/55R16 A90 R3766-99 195/60R16 A12 R3766-99 205/55R16 A1266-99 215/50R16 A01 A12 K2b K6g66-99 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K5a K6g85-131 205/55R16 A3385-131 205/60R16 A3385-131 215/55R16 A1285-131 225/50R16 A1285-131 225/55R16 A01 A12 K7a57-94 195/55R1657-94 195/60R1657-94 205/55R16 A01 K1a K1b K2bHyundai ix20JCe4*2007/46*0207*..;e4*2007/46*0223*.. 57-94 215/55R16 A01 K1c K2bHyundai ix35 85-135 215/70R16 A33EL, ELH85-135 225/65R16 A12e11*2007/46*0104*..; 85-135 235/60R16 A01 A12 K1be11*2007/46*0192*.. 85-135 235/65R16 A01 A12 K1bKia CarensRPe4*2007/46*0633*..85-122 205/55R16 A9085-122 205/60R16 A01 A12 G8085-122 205/60R16 A12 Z1885-122 215/55R16 A01 A12 G80 K2b K8h85-122 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h85-122 225/55R16 A01 A12 G80 K1a K1b K2b K6g K8hAuflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Lim S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 KMV S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 KOV S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 CarFlh V16 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 CarCpe Flh V16S02A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 B03Car HO1 LimV16 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82S02A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 V16S02Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerHandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Kia Carens / UNFGe4*2001/116*0114*..Kia MagentisGEe4*2001/116*0100*.Kia SoulAMe4*2001/116*0139*..;e4*2007/46*0133*..Kia Sportage /KMJE, JESe4*2001/116*0089*..,e4*2001/116*0120*..- mit Radhaus-VerbreiterungenKia Sportage /KMJE, JESe4*2001/116*0089*..,e4*2001/116*0120*..- ohne Radhaus-VerbreiterungenKia VengaYN, -/S, -/Ge4*2007/46*0130*..;e4*2007/46*0131*..;e4*2007/46*0261*..;e4*2007/46*0262*..;e50*2007/46*0052*..Kia cee'dEDe4*2001/116*0121*.;e4*2007/46*0132*..- pro_cee'd /-SWKia cee'd /-SWJDe4*2007/46*0496*..;e4*2007/46*0497*..PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise84-107 205/60R16 T9184-107 215/55R16 T91Seite 3 von 11Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S02100-121 205/60R16 A13 A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 LimS0285-103 195/60R16 A3385-103 205/55R16 A1285-103 205/60R16 A01 A12 G7385-103 205/60R16 A12 Z1885-103 215/55R16 A1285-103 215/60R16 A01 A12 G7385-103 215/60R16 A12 Z1885-103 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K6g85-103 225/55R16 A01 A12 G73 K1a K1b K2b K5b K6gK7a82-129 215/65R16 A13 R0982-129 235/60R16 A1282-129 215/65R16 A1382-129 225/60R16 A1282-129 235/60R16 A1255-94 195/55R1655-94 195/60R1655-94 205/55R16 A01 K1a K1b K2b55-94 215/55R16 A01 K1c K2b66-106 195/55R16 R3766-106 205/55R1666-106 215/50R16 A01 K1a K1b K2b K5666-106 225/50R16 A01 K1c K2b K5666-99 195/55R16 A90 R3766-99 195/60R16 A12 R3766-99 205/55R16 A1266-99 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K6g66-99 225/50R16 A01 A12 K1c K2b K3f K4g K5d K6gA02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 V16S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 KMV S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 KOV S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 CarCpe Flh V16S02A02 A04 A05A08 A09 A16A16 A58 A82Car V16 Y85S02Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Kia pro_cee'dJDe4*2007/46*0496*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise66-99 195/55R16 A90 R3766-99 195/60R16 A12 R3766-99 205/55R16 A01 A12 K4h66-99 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b K4h K6g66-99 225/50R16 A01 A12 K1c K2b K3f K4g K5d K6g62-110 205/55R16 K1c K42 K4662-110 215/50R16 K1c K2b K42 K46Mazda 3BKe1*2001/116*0234*.. 62-110 225/50R16 K2b K42 K46 R03Mazda 3BLe11*2001/116*0262*.Mazda 323 FBJ, BJDe1*98/14*0094*..,e1*98/14*0181*..Mazda 5CR177-136 205/55R16 A9077-136 215/50R16 A01 A12 K1a K1b K6b77-136 215/55R16 A01 A12 K1a K1b K6b77-136 225/50R16 A01 A12 K1c K6f K6k96 195/50R16 K42 K46 K5696 205/45R16 K42 K5681-107 205/55R16 K1c K42 T90 T9181-107 215/50R16 K1c K42e13*2001/116*0156*. 81-107 225/50R16 K42 R03Mazda 585 195/55R16 A91 K6f R37 T91CW85 195/60R16 A12 K6f R37 T93e1*2007/46*0433*.. 85,106,110 205/55R16 A12 K4h K6f K6g T91Mazda 6GG/GY; GG1/GY1e1*98/14*0188*..;e11*2001/116*0203*.Mazda 6GHe1*2001/116*0448*00-13Mazda 6GJ, GHe1*2007/46*1001*..e1*2001/116*0448*14-..- ab Modell 2013Mazda MX-5NC1, NC1Ee11*2001/116*0202*.e1*2001/116*0371*..119-122 205/55R16 K42 M+S88-108 205/55R16 K4288-108 215/50R16 K1c K2b K4288-108 225/45R16 K1c K2b K4288-108 225/50R16 K1c K2c K42 K5688-136 195/65R16 R3788-136 205/55R16 A01 K1a K2b T88 T8988-136 205/60R16 A01 K1a K4288-136 215/55R16 A01 K1c K2b K4288-136 225/50R16 A01 K1c K2b K4288-136 225/55R16 A01 K1c K2b K4288-136 235/50R16 A01 K2c K42 K56 R03107-141 215/65R16 A39 M+S107-141 225/60R16 A90 M+S107-141 235/60R16 A12 M+S93, 118 205/50R16 K1c K2b K4293, 118 225/45R16 K1c K2b K42Seite 4 von 11Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A16 A58 A82V16 Y84 S02A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82B02 B03 FlhLim V16 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 B03 FlhSth V16 S02A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S02A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82B02 B03 V16S02A01 A02 A04A05 A08 A09A16 A58 A82S02A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82B03 Car FlhLim V00 V16S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A74A82 Car FlhLim V16 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 CarLim S03A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82B03 V16 S02Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerHandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Mazda PremacyCP, CPDe1*98/14*0116*..,e1*98/14*0161*..Mitsubishi ASXGA0e1*2007/46*0368*..Mitsubishi LancerCY0e1*2001/116*0441*..- Limousine- SportbackMitsubishi Outlander ICUOWe1*2001/116*0227*..Peugeot 4008Be2*2007/46*0115*..PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise66-96 195/50R16 K42 T84 T8866-96 205/45R16 K42 T83 T8785,86,110 215/65R16 A9085,86,110 225/60R16 A1280-110 205/60R16 A1380-110 215/55R16 A1280-110 225/55R16 A01 A12 K1c K42Seite 5 von 11Auflagen undHinweiseA01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S02A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 FlhLim V16 S02100-148 215/60R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 B03S0284-110 215/70R16 A6384-110 225/65R16 A9084-110 235/60R16 A1284-110 235/65R16 A12A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 S02Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 11A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für dieFahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zubeachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.Seite 7 von 11B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zuüberprüfen.G80 Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zuerbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb derToleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.HO1 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mman Achse 1.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 11K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K3f An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an denRadhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslaschevollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neuzu befestigen.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K4g An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkantezur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkantezur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 11K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinterRadmitte vollständig umzulegen.K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinterRadmitte vollständig umzulegen.K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinterRadmitte vollständig umzulegen.K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinterRadmitte vollständig umzulegen.K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nachRadmitte vollständig umzulegen.K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zurRadhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zurRadhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinterRadmitte um 5 mm aufzuweiten.K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinterRadmitte um 5 mm aufzuweiten.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).LimM+SR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 11S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig fürFahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 215/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 11 von 11-Forts.-Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/55R16 235/50R16Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 12 225/50R16 245/45R16Nr. 13 225/55R16 245/50R16Nr. 14 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Y84Y85Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 1. August 2013 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 1. August 2013Haasis00198433.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


Hinweisblatt „Radabdeckung“Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mitHilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breitenerhältlich sind, gem. den AuflagenK1a, K1b, K1c undK2a, K2b, K2chergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zukleben.VorderachseAuflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 30° vor derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 50° hinter der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der RadmitteHinterachseAuflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 50° hinter derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 30° vor der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der Radmitte


Wichtige Hinweise zur PflegeWir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen <strong>AUTEC</strong> Leichtmetallräder.Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse könnenAluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigenHinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kannsie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigtwerden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wirdie Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittelgereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung(Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keineaggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendetwerden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oderRadbolzen an.3. Was gibt es sonst noch zu beachten?- Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer <strong>AUTEC</strong>-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz undBremsstaub gereinigt werden.- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oderTextilien in Kontakt kommen.- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auchhier die Gebrauchsanweisung beachten.4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischerRadaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehenjedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:- Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren(Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über denspezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!- Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzungdes Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstrukturändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.- Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nichtjedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.Schifferstadt, 21. März 2012<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25Email: info@autec-wheels.deD – 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de

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