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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 24 zum Gutachten Nr. 55082411 (1. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Daihatsu TeriosJ2e13*2001/116*0179*.- mit Radhaus-VerbreiterungenDaihatsu TeriosJ2e13*2001/116*0179*.- ohne Radhaus-VerbreiterungenkW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise63, 75, 77 215/65R16 A91 R3763, 75, 77 225/60R16 A12 R3763, 75, 77 235/60R16 A1263, 75, 77 245/55R16 A01 A12 K1a K2b63, 75, 77 215/65R16 K1c K2c63, 75, 77 225/60R16 K1c K2c63, 75, 77 235/60R16 K1c K2cSeite 2 von 4Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A16A82 KMV S01A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82KOV R64 S01Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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