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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerHandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Mazda PremacyCP, CPDe1*98/14*0116*..,e1*98/14*0161*..Mitsubishi ASXGA0e1*2007/46*0368*..Mitsubishi LancerCY0e1*2001/116*0441*..- Limousine- SportbackMitsubishi Outlander ICUOWe1*2001/116*0227*..Peugeot 4008Be2*2007/46*0115*..PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise66-96 195/50R16 K42 T84 T8866-96 205/45R16 K42 T83 T8785,86,110 215/65R16 A9085,86,110 225/60R16 A1280-110 205/60R16 A1380-110 215/55R16 A1280-110 225/55R16 A01 A12 K1c K42Seite 5 von 11Auflagen undHinweiseA01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S02A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A58 A82 FlhLim V16 S02100-148 215/60R16 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 B03S0284-110 215/70R16 A6384-110 225/65R16 A9084-110 235/60R16 A1284-110 235/65R16 A12A02 A04 A05A08 A09 A16A57 A82 S02Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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