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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 25 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 11A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für dieFahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zubeachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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