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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 22 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerHandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Honda Civic 4-TürerFB1,FB2,FB7,FB8e11*2007/46*0183*..;e11*2007/46*0184*..;e11*2007/46*0185*..;e11*2007/46*0186*..Honda Civic TypeS,RFN1, FN2, FN3, FN4e11*2001/116*0297,0306,0298,0334*..Honda FR-VBE1, BE3e6*2001/116*0099*..e6*2001/116*0100*..Honda FR-VBE5e6*2001/116*0104*..Honda HR-VGH1,2,3,4e6*98/14*0062,0063, 0067, 0068*..PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise92, 104 195/55R1692, 104 195/60R1692, 104 205/50R1692, 104 205/55R1692, 104 215/55R16 A01 K3b K5a73-148 205/55R1673-148 215/55R16 A01 K4273-148 225/50R16 A01 K1a K1b K2b K42 K44 K5692,103,110 205/55R1692,103,110 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K46103 205/55R16 T89103 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K4677-91 205/55R1677-91 205/60R1677-91 215/55R16Seite 3 von 7Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 SthS02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 FlhV16 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 V16S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 V16S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S02Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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