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Gutachten zur ABE S 807 - AUTEC GmbH & Co. KG

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S<strong>807</strong>4550921..<strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong><strong>ABE</strong>LeichtmetallradS <strong>807</strong>5/114.3/45<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (<strong>ABE</strong>)nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in derFassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)Nummer der <strong>ABE</strong>: 46802*02Gerät:Sonderräder für Personenkraftwagen8 J x 17 H2Typ: S <strong>807</strong>Inhaber der <strong>ABE</strong>und Hersteller:<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>DE-67105 SchifferstadtFür die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieserNachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäßauch für den Nachtrag.In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichenÄnderungen bzw. Ergänzungen ein.


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 46802*022Die Sonderräder 8 J x 17 H2 , Typ S <strong>807</strong>, dürfen in den im beiliegenden Nachtragsgutachtenbeschriebenen Ausführungen auch <strong>zur</strong> Verwendung mit den in den Anlagen desNachtragsgutachtens Nr. 55036007 (3.Ausfertigung) genannten Bereifungen unter denangegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugenfeilgeboten werden.Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehördezu veranlassen, wenn die im <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Reifen- oderFelgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong>, Lambsheim, vom 25.02.2009 festgehaltenen Angaben.Flensburg, 06.04.2009Im AuftragAnlagen:Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung1 Nachtragsgutachten Nr. 55036007 (3.Ausfertigung)


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 46802*02- Anlage -Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNebenbestimmungenDie in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,24944 Flensburg, schriftlich oder <strong>zur</strong> Niederschrift einzulegen.


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 33 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 4Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ S <strong>807</strong>Radgröße8Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)T37 S <strong>807</strong> ww. S 8017LK114,3/Ø70-Ø56,1LM-Nr. 43KennzeichnungenKBA-Nummer 46802Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung S <strong>807</strong> (s.o.)Radgröße8Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelEinpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/56,1 45 725 1995Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -PrüfungenAbrollumfang(mm)Das <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungSubaruinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 33 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 4Auflagen undHinweiseSubaru Impreza 195,206 205/50R17 R37 R70 A02 A04 A05GD/GG 195,206 215/45R17 R37 A08 A09 A12e1*98/14*0145*09-.., 195,206 225/45R17 A16 A82 Sthe1*98/14*0163*08-..- WRX STi195,206 235/40R17 A01 K1c S01Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 33 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 4A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.Prüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im März 2007durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23.02.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 33 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 4Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 23.Februar 2009Haasis00132648.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 10Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ S <strong>807</strong>Radgröße8Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungT37Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)S <strong>807</strong> LK114,3/Ø70-Ø60,1LM-Nr. 20Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/60,1 45 725 1995Abrollumfang(mm)KennzeichnungenKBA-Nummer 46802Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung S <strong>807</strong> (s.o.)Radgröße8Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28,5S03 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 90 -S04 Mutter M12x1,25 (mit Schaft) Kegel 60° 100 -PrüfungenDas <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 10VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungFiatLexusSuzukiToyotainnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorHandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseAuflagen undHinweiseFiat Sedici 79,88 225/45R17 A02 A04 A05FYe4*2001/116*0106*..79,88 235/45R17 A08 A09 A12A16 A57 A82Flh KMV S02Lexus GS 183,208 225/50R17 A32 A02 A04 A05S19 183,208 235/45R17 A10 A08 A09 A16e6*2001/116*0103*.. 183,208 245/45R17 A12 A82 Lim RDKV17 S01Lexus GS300/430 161-208 235/45R17 A11 A02 A04 A05S16e11*96/79, 98/14,161-208 255/40R17 A12 R03 R70 A08 A09 A16A82 V17 S012001/116*0078*..Lexus IS220d, IS250 130,153 215/45R17 A10 T89 A02 A04 A05XE2 130,153 225/45R17 A10 A08 A09 A16e11*2001/116*0206*. 130,153 235/45R17 A12 A82 Lim V17130,153 245/40R17 A12 R03 VL7 S01130,153 245/45R17 A10 R03Suzuki Grand Vitara 78-122 225/60R17 A02 A04 A05JT 78-122 225/65R17 A08 A09 A12e4*2001/116*0091*.. 78-122 235/60R17 A16 A82 Y84- 3-Türer 78-122 245/55R17 A01 K1c S0478-122 255/55R17 A01 K1c K2bSuzuki Grand Vitara 78-171 225/60R17 A02 A04 A05JT 78-171 225/65R17 A08 A09 A12e4*2001/116*0091*.. 78-171 235/60R17 A16 A82 Y85- 5-Türer 78-171 245/55R17 A01 K1c S0478-171 255/55R17 A01 K1c K2bSuzuki SX4 66-88 225/45R17 A02 A04 A05EYe4*2001/116*0105*..- ohne Radhaus-Verbreiterungen66-88 235/45R17 A01 K1a K1b K2b A08 A09 A12A16 A58 A82Flh KOV S02Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 3 von 10Auflagen undHinweiseSuzuki SX4 66-88 225/45R17 A02 A04 A05EYe4*2001/116*0105*..- mit Radhaus-66-88 235/45R17 A08 A09 A12A16 A57 A82Flh KMV S02VerbreiterungenSuzuki SX4 79 225/45R17 A02 A04 A05GYe4*2001/116*0124*..79 235/45R17 A08 A09 A12A16 A58 A82Flh KMV S03Suzuki SX4 79 215/45R17 K1c A01 A02 A04GY 79 225/45R17 K1c K2b K42 A05 A08 A09e4*2001/116*0124*.. 79 235/40R17 K1c K2b K42 A12 A16 A58- Limousine 79 235/45R17 G70 K1c K2b K42 A82 Lim V17S03Suzuki Swift Sport 92 205/40R17 K2b K42 A01 A02 A04MZ 92 215/35R17 K1a K2b K42 A05 A08 A09e4*2001/116*0090*.. 92 215/40R17 K1a K2b K42 A12 A16 A58A82 Flh S02Toy. Avensis Verso 85,110 205/50R17 A01 K1c R70 T93 A02 A04 A05M2 85,110 215/50R17 A01 K1c K45 T91 A08 A09 A12e6*98/14*0083*.., 85,110 225/45R17 A01 K1c K45 T91 A16 A82 V17e6*2001/116*0083*.. 85,110 235/45R17 A01 K1c K45 S01Toyota Auris 66-108 205/50R17 R70 A02 A04 A05E15J, E15UT 66-108 215/45R17 T87 T88 A08 A09 A12e11*2001/116* 66-108 225/45R17 A16 A82 Flh0299, 0305*.. 66-108 235/40R17 A01 K2b R03 V17 S0166-108 245/40R17 A01 K2b R03Toyota Auris 2,2D 130 205/50R17 R37 R70 A02 A04 A05E15UT 130 215/45R17 R37 T88 A08 A09 A12e11*2001/116*0305*. 130 225/45R17 A16 A82 Flh130 235/40R17 A01 K2b R03 R37 V17 S01130 245/40R17 A01 K2b R03Toyota Avensis 110,130 205/50R17 R70 A02 A04 A05T25 110,130 215/45R17 T87 A08 A09 A12e11*2001/116*0196*. 110,130 225/45R17 A16 A82 Car110,130 235/40R17 A01 K46 Flh Sth V17110,130 245/40R17 A01 K14 K42 K46 S01Toyota Avensis 93-130 215/55R17 R70 A02 A04 A05T27 93-130 225/50R17 A08 A09 A12e11*2001/116*0331*. 93-130 235/45R17 A16 A82 Car93-130 235/50R17 Lim V17 S0193-130 245/45R1793-130 255/45R17Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 4 von 10Auflagen undHinweiseToyota <strong>Co</strong>rolla 66-93 205/50R17 R70 A02 A04 A05E15EJ, E15ES 66-93 215/45R17 T87 T88 A08 A09 A12e11*2001/116*0304*, 66-93 225/45R17 A16 A82 Sthe11*2001/116*0314*. 66-93 235/40R17 A01 K2b R03 V17 S0166-93 245/40R17 A01 K2b K42 R03Toyota <strong>Co</strong>rolla Verso 81-130 205/50R17 R37 R70 A02 A04 A05R1 81-130 215/45R17 R37 T91 A08 A09 A12e11*2001/116*0222*. 81-130 215/50R17 R70 A16 A82 V1781-130 225/45R17 Ver S0181-130 235/40R1781-130 235/45R17Toyota Previa 85-115 225/45R17 A01 G16 T94 A02 A04 A05R3 85-115 225/45R17 T94 Z15 A08 A09 A12e6*98/14*0069*.., 85-115 235/45R17 T94 T97 A16 A82 S01e6*2001/116*0069*..Toyota RAV4 100-130 225/60R17 A02 A04 A05XA3 100-130 225/65R17 A08 A09 A12e6*2001/116*0105*.. 100-130 235/55R17 A16 A74 A82- mit Radhaus- 100-130 235/60R17 KMV RDK S01Verbreiterungen 100-130 245/55R17Toyota RAV4 100-130 225/60R17 A02 A04 A05XA3 100-130 225/65R17 A08 A09 A12e6*2001/116*0105*.. 100-130 235/55R17 A16 A74 A82- ohne Radhaus- 100-130 235/60R17 KOV S01Verbreiterungen 100-130 245/55R17Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 10A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Seite 6 von 10Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zuerbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb derToleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eineausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 10K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).LimR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, dasserienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mitden Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händlerzu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 10T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 18 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 10VL7 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 225/45R17 245/45R17, 275/40R17Nr. 2 235/45R17 245/45R17, 275/40R17Nr. 3 245/40R17 265/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.Minivan.Y84Y85Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im März 2007durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 24.02.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 10Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 24.Februar 2009Haasis00132704.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 34 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 8Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ S <strong>807</strong>Radgröße8Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)T37 S <strong>807</strong> ww. S 8017LK114,3/Ø70-Ø64,1LM-Nr. 22KennzeichnungenKBA-Nummer 46802Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung S <strong>807</strong> (s.o.)Radgröße8Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelEinpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/64,1 45 725 1995Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenAbrollumfang(mm)Das <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungHondainnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 34 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 8Auflagen undHinweiseHon. Accord <strong>Co</strong>upe 147 205/50R17 K1a K2b K42 K56 R70 A01 A02 A04CG2 147 215/45R17 K1a K2b K56 A05 A08 A09e6*95/54/0049*.. 147 225/45R17 K1a K2b K42 K56 A12 A16 A82147 235/40R17 K1c K2c K42 K56 V17 S01147 235/45R17 K1c K2c K42 K43 K56Hon. Accord Tourer 103-140 205/50R17 K42 K46 R70 A01 A02 A04CM1,CM2,CN2 103-140 215/45R17 K42 K46 T87 T88 A05 A08 A09e6*2001/116*0093,0094,0097*..103-140 225/45R17 K42 K46 A12 A16 A82Car V17 S01Hon. Accord Tourer 110,115 225/45R17 A02 A04 A05CW1, CW3 110,115 225/50R17 A01 K1c K2b A08 A09 A12e6*2001/116* 110,115 235/45R17 A01 K1c A16 A82 Car0120,0122*.. 110,115 245/45R17 A01 K1c K2b V17 S01110,115 255/40R17 A01 K2b K42 R03Hon. Accord Tourer 148 225/45R17 A02 A04 A05CW2 148 225/50R17 A01 K1c K2b A08 A09 A12e6*2001/116*0121*.. 148 235/45R17 A01 K1c A16 A82 Car148 245/45R17 A01 K1c K2b V17 S01148 255/40R17 A01 K2b K42 R03Honda Accord 113 205/45R17 K1a K2b R70 A01 A02 A04CL3, CL4 113 215/40R17 K1a K2b K56 T85 A05 A08 A09e11*98/14*0165*.., 113 215/45R17 G01 K1c K2c K42 K56 A12 A16 A82e11*98/14*0166*.. 113 235/40R17 K1c K2c K42 K56 V17 S01Honda Accord 103-140 205/50R17 K46 K56 R70 A01 A02 A04CL7, CL9, CN1 103-140 215/45R17 K46 K56 A05 A08 A09e6*2001/116*0091,0092, 0096*..103-140 225/45R17 K46 K56 A12 A16 A82Sth V17 S01Honda Accord 110,115 225/45R17 A02 A04 A05CU1,CU3 110,115 225/50R17 A01 K1c K2b A08 A09 A12e6*2001/116* 110,115 235/45R17 A01 K1c A16 A82 Lim0113, 0115*.. 110,115 245/45R17 A01 K1c K2b V17 S01110,115 255/40R17 A01 K2b K42 R03Honda Accord 148 225/45R17 A02 A04 A05CU2 148 225/50R17 A01 K1c K2b A08 A09 A12e6*2001/116*0114*.. 148 235/45R17 A01 K1c A16 A82 Lim148 245/45R17 A01 K1c K2b V17 S01148 255/40R17 A01 K2b K42 R03Honda Accord Typ R 156 215/45R17 K1a K2b K42 K56 A01 A02 A04CH1e11*98/14*0106*..156 235/40R17 K1c K2c K41 K42 K44 K56 A05 A08 A09A12 A16 A82V17 S01Honda CR-V 94, 108 215/50R17 K1c K2b K42 R70 Z70 A01 A02 A04RD1, RD3e6*95/54*0044*..,e6*98/14*0076*..94, 108 225/50R17 K1c K2b K42 Z70 A05 A08 A09A12 A16 A82S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 34 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 3 von 8Auflagen undHinweiseHonda CR-V 110 205/55R17 K1c K42 R70 A01 A02 A04RD8 110 215/50R17 K1c K2c K42 R70 A05 A08 A09e11*98/14*0190* 110 215/55R17 K1c K2c K42 R70 A12 A16 A8200-01 110 225/50R17 K1c K2c K42 LK6 S01110 225/55R17 K1c K2c K42 LK6110 235/45R17 K1c K2c K42110 245/45R17 K1c K2c K42 LK6Honda CR-V 103-110 215/55R17 K1c K2c K42 R70 A01 A02 A04RD8, RD9 103-110 215/60R17 K1c K2c K42 R70 A05 A08 A09e11*98/14*0190*02-.. 103-110 225/55R17 K1c K2c K42 LK6 A12 A16 A82e11*2001/116*0234*.S01Honda CR-V 103-122 225/65R17 A02 A04 A05RE5, RE6, RE7 103-122 235/60R17 A01 K1c A08 A09 A12e11*2001/116* 103-122 245/55R17 A01 K1c A16 A82 S010301,0302,0322*..Honda Civic 61-103 205/50R17 R70 A02 A04 A05FK1, FK2, FK3 61-103 215/45R17 A08 A09 A12e11*2001/116* 61-103 225/45R17 A16 A82 Flh0255,0256,0257*.. 61-103 235/40R17 A01 K1a K1b K42 S0161-103 245/40R17 A01 K1c K2b K41 K42 K44Honda Civic TypeS,R 73-148 205/50R17 A01 K42 R70 A02 A04 A05FN1,2,3,4 73-148 215/45R17 A08 A09 A12e11*2001/116* 73-148 225/45R17 A01 K42 A16 A82 Flh0297,0306,0298, 73-148 235/40R17 A01 K1a K1b K2b K42 K56 S010334*.. 73-148 245/40R17 A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56Honda FR-V 92,103,110 205/50R17 R70 A02 A04 A05BE1, BE3 92,103,110 215/45R17 A08 A09 A12e6*2001/116*0099*.. 92,103,110 225/45R17 A16 A82 V17e6*2001/116*0100*.. 92,103,110 235/40R17 A01 K1c K2b K41 K45 K46 S0192,103,110 245/40R17 A01 K1c K2b K41 K42 K43 K45K46Honda FR-V 103 205/50R17 R70 A02 A04 A05BE5 103 215/45R17 T91 A08 A09 A12e6*2001/116*0104*.. 103 225/45R17 A16 A82 V17103 235/40R17 A01 K1c K2b K41 K45 K46 S01103 245/40R17 A01 K1c K2b K41 K42 K43 K45K46Honda Prelude 136-147 215/40R17 K1c K2c K42 K56 T83 A01 A02 A04BB6e6*95/54*0037*..136-147 215/45R17 G01 K1c K2c K42 K56 A05 A08 A09A12 A16 A82S01Honda Prelude 4WS 136 215/40R17 K1c K2c K42 K56 T83 T85 A01 A02 A04BB8e6*95/54*0038*..136 215/45R17 G01 K1c K2c K42 K56 A05 A08 A09A12 A16 A82S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 34 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 8Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 34 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 8Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 34 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 8K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit derRadhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LimR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 34 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 8V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 18 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Z70 Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).Prüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im März 2007durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23.02.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 34 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 8Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 23.Februar 2009Haasis00132649.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 35 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 6Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ S <strong>807</strong>Radgröße8Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)T37 S <strong>807</strong> ww. S 8017LK114,3/Ø70-Ø66,1LM-Nr. 21KennzeichnungenKBA-Nummer 46802Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung S <strong>807</strong> (s.o.)Radgröße8Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelEinpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/66,1 45 725 1995Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 -S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 30S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 30,5PrüfungenAbrollumfang(mm)Das <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 35 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 6VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungNissanRenaultinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorHandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseAuflagen undHinweiseNissan Almera Tino 78 205/50R17 A01 G46 R70 A02 A04 A05V10 78 225/45R17 A01 G46 A08 A09 A12e9*98/14*0035*.. 78-100 205/45R17 R70 T84 T88 A16 A82 V1778-100 215/45R17 S0178-100 235/40R17 A01 K1c K2b K4278-100 245/40R17 A01 K2b K42 R0382-100 205/50R17 R7082-100 225/45R17Nissan Primera 80-103 205/50R17 R37 R70 A02 A04 A05P12 80-103 215/50R17 R70 A08 A09 A12e11*98/14*0183*.. 80-103 225/45R17 A16 A82 Car80-103 235/45R17 A01 K45 Lim V17 S01Ren. Laguna <strong>Co</strong>upé 110-125 215/55R17 R09 R70 A02 A04 A05T 110-175 215/50R17 R70 T90 T91 A08 A09 A12e2*2001/116* 110-175 225/45R17 T90 T91 A16 A82 Cpe0363*07-.. 110-175 225/50R17 V17 S02110-175 235/45R17110-175 245/45R17Renault Laguna 81-125 215/55R17 R09 R70 A02 A04 A05T 81-127 225/50R17 L05 A08 A09 A12e2*2001/116*0363*.. 81-127 245/45R17 L05 A16 A74 A8281-150 215/50R17 R70 T90 T91 T93 Car Flh V1781-150 225/45R17 T90 T91 T93 S0281-150 235/45R17Renault Megane 63-103 205/50R17 R70 A02 A04 A05Z 63-103 215/45R17 A08 A09 A12e2*2001/116*0373*.. 63-132 225/45R17 A16 A82 Cpe- Fließheck 63-132 235/40R17 Flh V17 S03- <strong>Co</strong>upé 63-132 235/45R1763-132 245/40R17 A01 K2b K6gAuflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 35 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 6A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 35 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 6Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zuerbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb derToleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong>Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination(en) ist (sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mitAllradlenkung.LimR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 35 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 6S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 35 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 6Prüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im März 2007durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23.02.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 23.Februar 2009Haasis00132650.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 36 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 4Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ S <strong>807</strong>Radgröße8Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)T37 S <strong>807</strong> ww. S 8017LK114,3/Ø70-Ø66,6LM-Nr. 2KennzeichnungenKBA-Nummer 46802Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung S <strong>807</strong> (s.o.)Radgröße8Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelEinpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/66,6 45 725 1995Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenAbrollumfang(mm)Das <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungDaihatsuinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 36 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 4Auflagen undHinweiseDaihatsu Terios 63,77 225/55R17 R37 A02 A04 A05J2 63,77 235/50R17 A01 K1a K2b A08 A09 A12e13*2001/116*0179*. 63,77 235/55R17 A01 K1a K2b A16 A82 KMV- mit Radhaus-Verbreiterungen63,77 245/50R17 A01 K1c K2c K42 S01Daihatsu TeriosJ2e13*2001/116*0179*.- ohne Radhaus-VerbreiterungenAuflagen und Hinweise63,77 225/55R17 K1c K2c A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82KOV R64 S01A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 36 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 4A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65 R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 36 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 4S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.Prüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im März 2007durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23.02.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 23.Februar 2009Haasis00132651.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 10Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ S <strong>807</strong>Radgröße8Jx17H2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)T37 S <strong>807</strong> ww. S 8017LK114,3/Ø70-Ø67,1LM-Nr. 1KennzeichnungenKBA-Nummer 46802Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung S <strong>807</strong> (s.o.)Radgröße8Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelEinpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/114,3/67,1 45 725 1995Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -PrüfungenAbrollumfang(mm)Das <strong>Gutachten</strong> über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> unterder <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 ausgestellt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 10VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungFordHyundaiKiaMazdaMitsubishiinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorHandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseAuflagen undHinweiseFord Maverick /Esc. 145 235/65R17 X68 A02 A04 A051EZ, -/R; 1N2, -/R 91 235/60R17 A01 G15 A08 A09 A12e4*98/14* 91-149 235/55R17 X45 X67 A16 A82 B020043,0051*.., 91-149 235/60R17 X67 X68 S01e13*2001/116* 91-149 235/65R17 A01 G680091,0093*..Hyundai i30 /-CW 66-105 205/50R17 K1a K1b K2b K56 R70 A01 A02 A04FD, FDH 66-105 215/45R17 K1a K2b K56 A05 A08 A09e11*2001/116*0313*.e11*2001/116*0343*.66-105 225/45R17 K1a K1b K2b K56 A12 A16 A82Car Flh V17S01Kia Opirus 137-149 225/50R17 R37 T98 Z16 A02 A04 A05LD 137-149 225/55R17 A08 A09 A12e4*2001/116*0075*00-02137-149 245/45R17 T95 A16 A82 LimS01Kia Soul 85-94 225/45R17 K1a K1b K2b K6g A01 A02 A04AMe4*2001/116*0157*..85-94 235/45R17 K1c K2b K5b K6h K8e A05 A08 A09A12 A16 A58A82 S01Kia cee´d 66-106 205/50R17 K1a K1b K2b K56 R70 A01 A02 A04ED 66-106 215/45R17 K1a K2b K56 A05 A08 A09e4*2001/116*0121*..- pro_cee'd /-SW66-106 225/45R17 K1a K1b K2b K56 A12 A16 A82Car Cpe FlhV17 S01Mazda 3 191 205/50R17 K1c K2b K42 K46 M+S R70 A01 A02 A04BK 191 215/45R17 K1c K42 K46 M+S A05 A08 A09e1*2001/116*0234*.. 191 225/45R17 K1c K2b K42 K46 M+S A12 A16 A8262-110 205/50R17 K1c K2b K42 K46 R70 B02 Flh Lim62-110 215/45R17 K1c K42 K46 V17 S0162-110 225/45R17 K1c K25 K2b K42 K4662-110 235/40R17 K2b K42 K46 K90 R03Mazda 5 81-107 205/50R17 K1c K42 R70 T93 A01 A02 A04CR1 81-107 215/45R17 K1c K42 T91 A05 A08 A09e13*2001/116*0156*. 81-107 225/45R17 K1c K42 T90 A12 A16 A82B02 V17 S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 3 von 10Auflagen undHinweiseMazda 6 88-108 205/50R17 K42 R37 R70 A01 A02 A04GG/GY; GG1/GY1 88-122 215/45R17 K42 T87 T88 T91 A05 A08 A09e1*98/14*0188*..; 88-122 225/45R17 K1c K2a K2b K42 K56 A12 A16 A58e11*2001/116*0203*. 88-122 235/40R17 K1c K2c K42 A82 Car Flh88-122 245/40R17 K1c K2c K42 K56 Lim V17 S0188-191 215/45R17 K42 M+S T87 T88 T91Mazda 6 88-125 215/50R17 K1c K2b K42 R70 A01 A02 A04GH 88-125 225/45R17 K1c K2b K42 A05 A08 A09e1*2001/116*0448*.. 88-125 235/45R17 K1c K2b K42 A12 A16 A58A74 A82 CarFlh Lim V17S01Mazda CX-7ERe11*2001/116*0308*.191 235/65R17 M+S A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A56 A82S01Mazda MX-5 93, 118 205/40R17 K1c K2b K42 A01 A02 A04NC1, NC1E 93, 118 205/45R17 K1c K2b K42 R70 A05 A08 A09e11*2001/116*0202*. 93, 118 215/40R17 K1c K2b K42 A12 A16 A82e1*2001/116*0371*.. 93, 118 215/45R17 G01 K1c K2b K42 V17 S0193, 118 235/40R17 K1c K27 K2c K41 K4293, 118 245/35R17 K2c K42 R03Mazda RX8 141,151 225/50R17 A02 A04 A05SE 141,151 235/45R17 A08 A09 A12e11*2001/116*0199*. 141-170 225/50R17 M+S A16 A82 B03141-170 235/45R17 M+S S01Mazda Tribute 145,149 235/65R17 X68 A02 A04 A05EP, -/R, EP2, -/R 91-149 235/55R17 X67 A08 A09 A12e4*98/14* 91-149 235/60R17 A16 A82 B020044, 0052*.., 91-149 235/65R17 A01 G68 KMV S01e13*2001/116*0090, 0092*..- mit Radhaus-VerbreiterungenMazda Tribute 91,110 235/55R17 K2b X67 A01 A02 A04EP, -/R, EP2, -/R- 91,110 235/60R17 K2b A05 A08 A09e4*98/14*0044, 0052*..,e13*2001/116*0090, 0092*..- ohne Radhaus-Verbreiterungen91,110 235/65R17 G68 K2b A12 A16 A82B02 KOV S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 4 von 10Auflagen undHinweiseMitsubishi Lancer 80,103,105 225/45R17 K1c K42 A01 A02 A04CY0e1*2001/116*0441*..- Limousine- Sportback80,103,105 235/45R17 K1c K42 A05 A08 A09A12 A16 A58A82 Flh LimS01Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- undHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zubestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 10A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.G15 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 15 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 10G68 Ist die Reifengröße 235/70R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zuerbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb derToleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich desMotorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an derBördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Seite 7 von 10K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinterRadmitte vollständig umzulegen.K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong>Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong>Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinterRadmitte um 5mm aufzuweiten.K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilterbzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).LimM+SR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 10S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 10V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 18 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.X45 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).X67 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/70R16(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).X68 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/70R16(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im März 2007durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 23.02.2009 in Lambsheim statt.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 46802 nach §22 StVZOAnlage 37 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 55036007 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ S <strong>807</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 10Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das <strong>Gutachten</strong> umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 23.Februar 2009Haasis00132652.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


Pflegehinweise:Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschiedenhaben.Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegendePflegeanleitung befolgen:Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen:- Bremsstaub- Schmutz- Feuchtigkeit- Salz- SteinschlagAll diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen.1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werdenJe länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schnellerkann eine Felge beschädigt werden.Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich keinBremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Wochezu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen.2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werdenGrundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittelgereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst dieGebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfenkeine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel)verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben,Bremsschläuche oder Radbolzen an.3. Was gibt es sonst noch zu beachten- Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen desReinigers zu vermeiden.- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer <strong>AUTEC</strong>-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vomSchmutz und Bremsstaub gereinigt werden.- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oderTextilien in Kontakt kommen.- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandeltwerden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen.Schifferstadt, 23.10.2008<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de

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