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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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N5543550331xxGutachten zurABELeichtmetallradN5545/100 – ET 35<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der ABE: 47054*062Die ABE-Nr. 47054 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 5,5 J x 14 H2 , Typ N 554, inden Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55115507 (7.Ausfertigung) vom20.06.2013 beschrieben.Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.3, 20, 28, (7. Ausfertigung)des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen anden dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigungder Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung(FZV) nicht erforderlich.Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TypprüfstelleFahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>, Köln, vom 20.06.2013festgehaltenen Angaben.Flensburg, 28.06.2013Im AuftragNina HaderupAnlagen:Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNachtragsgutachten Nr. 55115507 (7.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:20.06.2013


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der ABE: 47054*06- Anlage -Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNebenbestimmungenDie in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 4Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PrüfgegenstandPKW-SonderradTyp N 554Radgröße5,5 J x 14 H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)Abrollumfang(mm)Gültig abHerstelldatumT37 N 554 LK100/Ø70-Ø54,14/100/54,1 29 560 1940 11/2007LM-Nr. 23- N 554 LK100/Ø70-Ø54,14/100/54,1 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 23T37 N 554 LK100/Ø70-Ø54,14/100/54,1 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 23- N 554 LK100/Ø70-Ø56,14/100/56,1 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 43T37 N 554 LK100/Ø70-Ø56,14/100/56,1 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 43- N 554 LK100/Ø70-Ø56,64/100/56,6 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 33T37 N 554 LK100/Ø70-Ø56,64/100/56,6 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 33- N 554 LK100/Ø70-Ø57,14/100/57,1 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 13T37 N 554 LK100/Ø70-Ø57,14/100/57,1 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 13- N 554 LK100/Ø70-Ø59,14/100/59,1 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 14T37 N 554 LK100/Ø70-Ø59,14/100/59,1 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 14T37 N 554 LK100/Ø70-Ø60,14/100/60,1 29 560 1940 12/2007LM-Nr. 20- N 554 LK100/Ø70-Ø60,14/100/60,1 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 20T37 N 554 LK100/Ø70-Ø60,14/100/60,1 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 20- N 554 LK108/Ø70-Ø63,44/108/63,4 43 560 1910 8/2007LM-Nr. 12T37 N 554 LK108/Ø70-Ø63,44/108/63,4 43 560 1910 11/2007LM-Nr. 12- N 554 LK108/ohne Ring 4/108/65,1 24 560 1870 8/200715, T37 N 554 LK108/ohne Ring 4/108/65,1 24 560 1870 11/2007Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>AusführungKennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)Abrollumfang(mm)Seite 2 von 4Gültig abHerstelldatum- N 554 LK114,3/Ø70-Ø56,6 4/114,3/56,6 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 33T37 N 554 LK114,3/Ø70-Ø56,6 4/114,3/56,6 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 33- N 554 LK114,3/Ø70-Ø64,1 4/114,3/64,1 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 22T37 N 554 LK114,3/Ø70-Ø64,1 4/114,3/64,1 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 22- N 554 LK114,3/Ø70-Ø66,1 4/114,3/66,1 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 21T37 N 554 LK114,3/Ø70-Ø66,1 4/114,3/66,1 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 21- N 554 LK114,3/Ø70-Ø67,1 4/114,3/67,1 38 560 1940 8/2007LM-Nr. 1T37 N 554 LK114,3/Ø70-Ø67,1 4/114,3/67,1 38 560 1940 11/2007LM-Nr. 1- N 554 LK98/Ø70-Ø58,14/98/58,1 35 560 1910 8/2007LM-Nr. 11T37 N 554 LK98/Ø70-Ø58,14/98/58,1 35 560 1910 11/2007LM-Nr. 1131 N 554 LK100/ohne Ring 5/100/57,1 35 500 1820 8/2007Kennzeichnung<strong>KBA</strong>-Nummer 47054Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung N 554 (s.o.)Radgröße5,5Jx14H2EinpreßtiefeET (s.o.)Gießereikennzeichen SD ww. GATHerstellungsdatumMonat und JahrBefestigungselementeDie zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind denVerwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.PrüfungenDie o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern fürKraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:- Biegeumlaufprüfung- ImpactprüfungTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 4Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)4/100 155/55R14 38 5604/108 155/55R14 43 5604/114,3 155/55R14 38 5605/100 155/55R14 35 500Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtypssind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:- SalzsprühtestDie Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendetenWerkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,24 kg.Hinweis zum SonderradDie mit „-“ gekennzeichneten Radausführungen wurden bis 31.10.2007 produziert.Die mit „T37“ gekennzeichneten Radausführungen werden ab 01.11.2007 produziert.Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 01.08.07 durchgeführt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder anden in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführtenBedingungen zu verwenden.AnlagenBeschreibung - 10.07.2007mit Änderung vom 19.11.2007Zubehörzeichnung <strong>AUTEC</strong>-Z-001 06.08.2004mit Änderung vom 24.01.2013Radzeichnung DAN554-3101001 04.08.2007mit Änderung vom 13.11.2009Beschreibung - 10.05.2010Radzeichnung 10-AT801-10-01 (2/2) 16.03.2010mit Änderung vom 05.07.2010Beschreibung Nachtrag 3 31.05.2013Verwendung Anlage 1-16, 18-30Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 4Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischenBedenken.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 20. Juni 2013Haasis00196963.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOAnlage 3 zum Gutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 6Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PrüfgegenstandPKW-SonderradTyp N 554Radgröße5,5Jx14H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)31 N 554 LK100/ohne Ring 5/100/57,1 35 500 1820Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 47054Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung N 554 (s.o.)Radgröße5,5Jx14H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 mm 120 27PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSeatSkodaVolkswagenSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOAnlage 3 zum Gutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 6HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Seat Ibiza / <strong>Co</strong>rdoba6Le9*98/14*0041*..,e9*2001/116*0041*..Seat Ibiza / Ibiza ST6J, 6JNe9*2001/116*0067*..,e9*2007/46*0001*..- incl. Facelift 2012Seat ToledoNHe11*2007/46*0251*..Skoda Fabia5Je11*2001/116*0291*..;e11*2007/46*0013*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise44-63 165/70R14 A13 T81 T8544-63 175/65R14 A13 T82 T8644-63 185/60R14 A13 T82 T8644-63 195/55R14 A12 T8244-63 195/60R14 A1244-77 175/70R14 A1344-77 185/65R14 A1344-77 195/60R14 A1259 165/70R14 A13 R0955, 63 175/65R14 A3355, 63 175/70R14 A3355, 63 185/65R14 A9055, 63 195/60R14 A1255, 63 195/65R14 A1244-66 165/70R14 A90 T81 T8544-66 175/65R14 A90 T82 T8644-66 185/60R14 A90 T82 T8644-66 185/65R14 A1244-66 195/55R14 A12 T8244-66 195/60R14 A1237-63 165/70R14 A1337-63 185/60R14 A13Skoda Fabia6Ye11*98/14*0123*.. 37-63 195/55R14 A01 A12 K1a K2bSkoda Praktik5JN083;e11*2007/46*0013*..Skoda RapidNHe11*2007/46*0250*..Skoda Roomster5Je11*2001/116*0291*;e11*2007/46*0013*..51-66 175/70R14 9951-66 185/60R14 T82 T86 10051-66 185/65R14 10055, 63 175/65R14 A3355, 63 175/70R14 A3355, 63 185/65R14 A9055, 63 195/60R14 A1255, 63 195/65R14 A1247,51,63 175/70R14 9947,51,63 185/60R14 T82 T86 10047,51,63 185/65R14 100VW Cross Polo 51-77 175/70R14 A136R51-77 185/65R14 A13e1*2001/116*0510*.. 51-77 195/60R14 A12VW Fox5Ze1*2001/116*0301*..40-55 165/70R14 A1340-55 175/65R14 A1340-55 185/60R14 A3340-55 185/65R14 A12Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A07 A08 A09A16 A82 B03Flh Sth S02A02 A04 A05A07 A08 A09A16 A82 B03Car Flh S02A02 A04 A05A07 A08 A09A16 A58 A82B03 Lim S02A02 A04 A05A07 A08 A09A16 A82 B03Car Flh S02A02 A04 A05A07 A08 A09A16 A82 B03Car Flh SthS02A02 A04 A05A07 A08 A09A13 A16 A58A82 B03 S02A02 A04 A05A07 A08 A09A16 A58 A82B03 Lim S02A02 A04 A05A07 A08 A09A13 A16 A58A82 B03 NpfS02A02 A04 A05A07 A08 A09A16 A82 B03Flh KMV S02A02 A04 A05A07 A08 A09A16 A82 B03Flh Npf S02Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOAnlage 3 zum Gutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.VW Polo6Re1*2001/116*0510*..e1*2007/46*0486*..VW Polo9Ne1*98/14*0174*..,e1*2001/116*0174*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise44-77 175/70R14 A1344-77 185/65R14 A1344-77 195/60R14 A1240-63 165/70R14 A13 T81 T8540-63 175/65R14 A9040-63 185/60R14 A9040-63 195/55R14 A12 T8240-63 195/60R14 A12Seite 3 von 6Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A07 A08 A09A16 A82 B03Flh Npf S02A02 A04 A05A07 A08 A09A16 A82 B03Flh Npf SthS02Auflagen und Hinweise100 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.99 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOAnlage 3 zum Gutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 6A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOAnlage 3 zum Gutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 6K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (sieheSeite 1) verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2013 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 47054 nach §22 StVZOAnlage 3 zum Gutachten Nr. 55115507 (7. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ N 554Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 6Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2007.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 18. Juni 2013Haasis00196846.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


Hinweisblatt „Radabdeckung“Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mitHilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breitenerhältlich sind, gem. den AuflagenK1a, K1b, K1c undK2a, K2b, K2chergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zukleben.VorderachseAuflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 30° vor derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 50° hinter der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der RadmitteHinterachseAuflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 50° hinter derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 30° vor der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der Radmitte


Wichtige Hinweise zur PflegeWir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen <strong>AUTEC</strong> Leichtmetallräder.Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse könnenAluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigenHinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kannsie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigtwerden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wirdie Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittelgereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung(Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keineaggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendetwerden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oderRadbolzen an.3. Was gibt es sonst noch zu beachten?- Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer <strong>AUTEC</strong>-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz undBremsstaub gereinigt werden.- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oderTextilien in Kontakt kommen.- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auchhier die Gebrauchsanweisung beachten.4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischerRadaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehenjedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:- Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren(Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über denspezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!- Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzungdes Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstrukturändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.- Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nichtjedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.Schifferstadt, 21. März 2012<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25Email: info@autec-wheels.deD – 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de

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