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ABE + Teilegutachten H 909 - AUTEC GmbH & Co. KG

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H<strong>909</strong>165112513<strong>ABE</strong>+<strong>Teilegutachten</strong>LeichtmetallradH <strong>909</strong>5/120/16<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25info@autec-wheels.deD - 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (<strong>ABE</strong>)nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in derFassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)Nummer der <strong>ABE</strong>: 46387*02Gerät:Sonderräder für Personenkraftwagen9 J x 19 H2Typ: H <strong>909</strong>Inhaber der <strong>ABE</strong>und Hersteller:<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>DE-67105 SchifferstadtFür die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieserNachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäßauch für den Nachtrag.In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichenÄnderungen bzw. Ergänzungen ein.


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 46387*022Die <strong>ABE</strong>-Nr. 46387 erstreckt sich auf die Sonderräder 9 J x 19 H2, Typ H <strong>909</strong>, in denAusführungen:AusführungsbezeichnungNr.derAnlageMittenloch-ØinmmZulässigeRadlastin kgmax.Abrollumfangin mmLochkreis-Øin mm /LochzahlEinpreßtiefein mmKennzeichnungauf demRadKennzeichnungauf demZentrierring1 H <strong>909</strong> LK120 ohne Ring 72,6 755 2155 120/5 162 H <strong>909</strong> LK112 Ø70 – Ø57.1 LM-Nr. 13 57,1 755 2100 112/5 353 H <strong>909</strong> LK112 Ø70 – Ø66.6 LM-Nr. 2 66,6 755 2100 112/5 354 H <strong>909</strong> LK120 ohne Ring 72,6 685 1975 120/5 395 H <strong>909</strong> LK112 Ø70 – Ø57.1 LM-Nr. 13 57,1 750 2070 112/5 426 H <strong>909</strong> LK112 Ø70 – Ø66.6 LM-Nr. 2 66,6 750 2070 112/5 428 H <strong>909</strong> LK112 Ø70 – Ø66.6 LM-Nr. 2 66,6 755 2100 112/5 359 H <strong>909</strong> LK112 Ø70 – Ø57.1 LM-Nr. 13 57,1 750 2070 112/5 4210 H <strong>909</strong> LK112 Ø70 – Ø66.6 LM-Nr. 2 66,6 750 2070 112/5 42Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des NachtragsgutachtensNr. 55161405 genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen anden dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehördezu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oderFelgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Technischen Prüfstelle fürden Kraftfahrzeugverkehr des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen<strong>GmbH</strong>, Lambsheim, vom 27.03.2008 festgehaltenen Angaben.Flensburg, 23.05.2008Im AuftragAnlagen:Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung1 Nachtragsgutachten Nr. 55161405


Kraftfahrt-BundesamtDE-24932 FlensburgNummer der <strong>ABE</strong>: 46387*02- Anlage -Nebenbestimmungen und RechtsbehelfsbelehrungNebenbestimmungenDie in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 46387 nach §22 StVZOAnlage 1 zum Gutachten Nr. 55161405 (3. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 5Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 <strong>909</strong>6PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ H <strong>909</strong>Radgröße9Jx19H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)25 H <strong>909</strong> LK120/ohne Ring 5/120/72,6 16 755 2155KennzeichnungenKBA-Nummer 46387Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung H <strong>909</strong> (s.o.)Radgröße9Jx19H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 45S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 50PrüfungenAbrollumfang(mm)Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> (Gutachten Nr. 55161405)durchgeführt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungBMWinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 46387 nach §22 StVZOAnlage 1 zum Gutachten Nr. 55161405 (3. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 5Auflagen undHinweiseBMW 6er-Reihe 190-270 245/40R19 R37 A02 A04 A05663Ce1*2001/116*0253*..190-270 275/35R19 R03 A08 A09 A12A16 A73 A82Cbo Cpe V19S01BMW 7er-Reihe765e1*98/14,2001/116*0172*00-06150-327 245/45R19 T02 T98 151 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A73 A82V19 S02BMW 7er-Reihe 155-327 245/45R19 T02 T98 151 A02 A04 A05765e1*2001/116*0172*07-..Auflagen und Hinweise155-327 255/40R19 T00 T96 151 A08 A09 A12A16 A73 A82V19 S02151 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1510 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapierendurch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung vonder Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 46387 nach §22 StVZOAnlage 1 zum Gutachten Nr. 55161405 (3. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 5A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:Ventilfarbe:keineVentillänge [mm]: 43BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgabenund Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrandhinausragen.Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeR03Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßigausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 46387 nach §22 StVZOAnlage 1 zum Gutachten Nr. 55161405 (3. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 5V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 225/35R19 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19Nr. 2 225/40R19 255/35R19Nr. 3 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19Nr. 4 235/40R19 275/35R19Nr. 5 235/45R19 255/40R19Nr. 6 245/30R19 305/25R19Nr. 7 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19Nr. 8 245/40R19 275/35R19, 285/35R19Nr. 9 245/45R19 275/40R19Nr. 10 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 315/25R19Nr. 11 255/40R19 285/35R19, 295/35R19Nr. 12 255/50R19 285/45R19, 295/45R19Nr. 13 265/30R19 315/25R19Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 46387 nach §22 StVZOAnlage 1 zum Gutachten Nr. 55161405 (3. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 5Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 27.März 2008Haasis00120799.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>Teilegutachten</strong>


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer55-161405-A01-VTGA04Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 5Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 <strong>909</strong>6PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ H <strong>909</strong>Radgröße9Jx19H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)25 H <strong>909</strong> LK120/ohne Ring 5/120/72,6 16 755 2155KennzeichnungenHerstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung H <strong>909</strong> (s.o.)Radgröße9Jx19H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 45S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 50PrüfungenAbrollumfang(mm)Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> (Gutachten Nr. 55161405)durchgeführt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerSpurverbreiterungBMWinnerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vorTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer55-161405-A01-VTGA04Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 5Auflagen undHinweiseBMW 6er-Reihe 190-270 245/40R19 R37 A02 A04 A05663Ce1*2001/116*0253*..190-270 275/35R19 R03 A06 A08 A09A12 A16 A73A82 Cbo CpeV19 S01BMW 7er-Reihe 150-327 245/45R19 T02 T98 151 A02 A04 A05765 150-327 255/40R19 K49 T00 T96 151 A06 A08 A09e1*98/14,2001/116* 150-327 275/40R19 K50 R03 151 A12 A16 A730172*00-06 150-327 285/35R19 K50 R03 R70 T96 T99 151 A82 V19 S02BMW 7er-Reihe 155-327 245/45R19 T02 T98 151 A02 A04 A05765 155-327 255/40R19 T00 T96 151 A06 A08 A09e1*2001/116*0172*07-..155-327 275/40R19 K42 K46 R03 151 A12 A16 A73A82 V19 S02Auflagen und Hinweise151 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1510 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßignicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer55-161405-A01-VTGA04Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 5A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:Ventilfarbe:keineVentillänge [mm]: 43BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgabenund Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrandhinausragen.Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigegeeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigegeeignete Maßnahmen herzustellen.R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßigausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer55-161405-A01-VTGA04Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung desReifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichendeTragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.Seite 4 von 5S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(siehe Seite 1) verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 225/35R19 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19Nr. 2 225/40R19 255/35R19Nr. 3 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19Nr. 4 235/40R19 275/35R19Nr. 5 235/45R19 255/40R19Nr. 6 245/30R19 305/25R19Nr. 7 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19Nr. 8 245/40R19 275/35R19, 285/35R19Nr. 9 245/45R19 275/40R19Nr. 10 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 315/25R19Nr. 11 255/40R19 285/35R19, 295/35R19Nr. 12 255/50R19 285/45R19, 295/45R19Nr. 13 265/30R19 315/25R19Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer55-161405-A01-VTGA04Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 5Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2005.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 27.März 2008Haasis00120800.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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