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ABE + Teilegutachten H 909 - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 46387 nach §22 StVZOAnlage 1 zum Gutachten Nr. 55161405 (3. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ H <strong>909</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 5Auflagen undHinweiseBMW 6er-Reihe 190-270 245/40R19 R37 A02 A04 A05663Ce1*2001/116*0253*..190-270 275/35R19 R03 A08 A09 A12A16 A73 A82Cbo Cpe V19S01BMW 7er-Reihe765e1*98/14,2001/116*0172*00-06150-327 245/45R19 T02 T98 151 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A73 A82V19 S02BMW 7er-Reihe 155-327 245/45R19 T02 T98 151 A02 A04 A05765e1*2001/116*0172*07-..Auflagen und Hinweise155-327 255/40R19 T00 T96 151 A08 A09 A12A16 A73 A82V19 S02151 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1510 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapierendurch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung vonder Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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