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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZOAnlage 21 zum Gutachten Nr. 55082411 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 9 von 10- Forts.-Nr. 12 225/50R16 245/45R16Nr. 13 225/55R16 245/50R16Nr. 14 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.Minivan.Y61 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig anFahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.Y84Y85Betrifft nur 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.Betrifft nur 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck.Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 1. August 2013 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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