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"Novellierung der Richtzahlen für den Stellplatz ... - SPD Düsseldorf

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Ergänzende Hinweise zur nutzergerechten Ausgestaltungvon FahrradabstellplätzenFahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück herzustellen. Der Aufstellort solltegut zugänglich und leicht zu erreichen sein.Für Wohnungen sollten Abstellräume in <strong>den</strong> Wohngebäu<strong>den</strong> selbst o<strong>der</strong> in <strong>den</strong> Nebengebäu<strong>den</strong>hierzu vorgesehen wer<strong>den</strong>. Fahrradabstellplätze <strong>für</strong> Besucher solltennahe zum Eingang angeordnet wer<strong>den</strong>.Überdachte Fahrradabstellplätze im Freien sind zulässig, soweit Regelungen in Bebauungspläneno<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en rechtlichen Vorschriften dem nicht entgegenstehen.Die Anzahl <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Fahrradabstellplätze ist anhand <strong>der</strong> <strong>Richtzahlen</strong> (Anlage)entsprechend <strong>der</strong> jeweiligen Nutzung und durch Aufrundung auf eine ganzeZahl zu ermitteln. Bei Bauvorhaben mit unterschiedlicher Nutzung sind die jeweiligenganzen Abstellplatzzahlen zu addieren.Die Anzahl <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Fahrradabstellplätze ist zu erhöhen bzw. zu min<strong>der</strong>n,wenn nach <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Situation des Einzelfalles das Ergebnis im Missverhältniszum Bedarf steht.Fahrradabstellplätze müssen <strong>für</strong> das Abstellen geeignet und uneingeschränkt hier<strong>für</strong>nutzbar sein. Dies ist gegeben, wenn folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:• Die Grundfläche <strong>für</strong> einen Standplatz beträgt <strong>für</strong> ein Standardfahrrad mind.0,70 m x 2 m (Lenkerbreite x Fahrradlänge).• Der Seitenabstand zwischen zwei Fahrradstän<strong>der</strong>n beträgt bei paralleler Aufstellungmindestens 0,80 m und bei Schräg- o<strong>der</strong> Hoch-/Tiefaufstellung mindestens0,50 m. Empfohlen wer<strong>den</strong> jedoch ebenerdige Anlehnbügel in parallelerAufstellung in einem Abstand von 1 m. Sie weisen die größte Akzeptanzauf und bieten zwei Fahrrä<strong>der</strong>n Platz. Bei einem Abstand von 1,50 m könnendie Fahrrä<strong>der</strong> zudem bequem ein- und ausgeparkt wer<strong>den</strong>.• Die Breite des Erschließungsgangs zwischen <strong>den</strong> Fahrradstän<strong>der</strong>n beträgt beirechtwinkliger Aufstellung mind. 1,80 m, bei Schrägaufstellung mind. 1,30 m.• Einfache Vor<strong>der</strong>radhalter/-stän<strong>der</strong> wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Radfahrern in <strong>der</strong> Regelnicht angenommen, weil sie keine ausreichende Standfestigkeit bieten undwer<strong>den</strong> daher nicht zur Ausführung empfohlen. Bewährt haben sich stattdessenFahrradanlehnbügel, die neben <strong>der</strong> Standsicherheit auch eine Anschließmöglichkeitbieten.Eine nutzergerechte Zugänglichkeit ist gegeben,• bei ebenerdiger Unterbringung• bei Erreichbarkeit über Rampen o<strong>der</strong> ausreichend großen Aufzügen• wenn nicht mehr als zwei Türen mit einer Mindestbreite von 0,80 m zu passierensind• wenn die Zugangsbreite das Maß von 1,50 m nicht unterschreitet und <strong>der</strong> Zugangnicht um mehrere Ecken führt.

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