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ABC der Anschaffungskosten - Bundesanzeiger Verlag

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Bewertungsmaßstäbe HGB § 255vor, wenn <strong>der</strong> Ablösebetrag die passivierte Nießbrauchslast übersteigt. Siehe auch Befreiung vondinglichen Lasten.Notarkosten: Notarkosten, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Anschaffung stehen (z.B. beim Grundstückskauf),sind Anschaffungsnebenkosten. 1Nutzungsrecht: siehe Mietrecht.O.333Optionsrecht: Die für eine Kaufoption gezahlte Prämie stellt AK eines ansatzpflichtigen (weil entgeltlicherworbenen) immateriellen VG dar. Bei Ausübung <strong>der</strong> Option sind die angesetzten AKumzubuchen und <strong>der</strong> ggf. zusätzlich zu zahlende Betrag ist den AK zuzurechnen (vgl. Rn. 62). 2Verfällt das Optionsrecht ohne Ausübung, sind die angesetzten AK durch Abschreibungen zu korrigieren.Eine Abschreibung ist auch vorzunehmen, wenn <strong>der</strong> Zeitwert des erlangten Gegenstandsdessen AK unterschreitet. 3P.334Pachtrecht: siehe Mietrecht.Pfandgeld: Bei Mehrrücknahmen gezahltes Pfandgeld sind AK für Leergut, sofern ein Eigentumsübergangstattfand. 4Preisnachlass: siehe Rabatt.Private Zuwendungen: Private Zuwendungen sind dann als AK-Min<strong>der</strong>ung anzusehen, wenndavon auszugehen ist, dass <strong>der</strong> Erwerber den VG nur deswegen erwirbt, weil er die Zuwendungerlangt. In diesem Fall liegt ein Rabatt vor. 5 Wird die Zuwendung im Zusammenhang mit Dauerschuldverhältnissengetätigt, liegt ein Entgelt für eine Gegenleistung vor (bspw. (verlorener) Baukostenzuschuss6 , Schnellbaukosten, Formkostenzuschuss 7 ). Zuwendungen, die den Charaktereiner Schadenersatzzahlung haben, sind erfolgswirksam als Ertrag zu verbuchen, Zuwendungenvon Gesellschaftern grds. als EK (vgl. Rn. 36).Probelauf: Kosten für notwendige Probeläufe eines VG, die vor Inbetriebnahme durchgeführtwerden müssen, sind Anschaffungsnebenkosten des jeweiligen VG (vgl. Rn. 25). Davon abzugrenzensind Testläufe.Provision: Provisionen sind als Anschaffungsnebenkosten aktivierungspflichtig. Siehe Maklerkosten.Provisionsnachlass: Derartige Nachlässe für Fondsanleger eines geschlossenen Immobilienfondsstellen Anschaffungspreismin<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Immobilie dar. 8Prozesskosten: Prozesskosten teilen als Folgekosten das Schicksal <strong>der</strong> Aufwendungen, um diegestritten wird. 9 Siehe auch Gerichtskosten.R.Rabatt: Rabatte min<strong>der</strong>n als Preisnachlässe die AK. Auch können sich Rabatte von Dritten anschaffungspreismin<strong>der</strong>ndauswirken und die AK reduzieren. Dies ist z.B. <strong>der</strong> Fall, wenn ein Vermittler desGeschäfts dem Erwerber einen Teil seiner Vergütung überlässt. 10 Voraussetzung ist stets, dass ein3351 Vgl. Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller/Waschbusch, § 255 HGB Rn. 6.2 Vgl. hierzu HdR-E/Knop/Küting, § 255 HGB Rn. 121.3 Vgl. hierzu HdR-E/Knop/Küting, § 255 HGB Rn. 122.4 Vgl. Schmidt/Kulosa, § 6 EStG Rn. 140.5 Vgl. HdR-E/Knop/Küting, § 255 HGB Rn. 70.6 Vgl. BFH v. 28.10.1980, VIII R 34/76, BStBl. II 1981, 161.7 Vgl. BFH v. 29.11.2000, I R 87/99, DStR 2000, 563.8 Vgl. BFH v. 26.02.2002, IX R 20/98, BStBl. II 2002, 796.9 Vgl. BFH v. 01.12.1987, IX R 134/83, BStBl. II 1988, 431.10 Vgl. BFH v. 22.04.1988, III R 54/83, BStBl. II 1988, 902.Richter/Künkele, K.P./Zwirner 465

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