03.12.2012 Aufrufe

unsere - VP Breitenfurt

unsere - VP Breitenfurt

unsere - VP Breitenfurt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Seite des Bürgermeisters<br />

Sicherheit ist kostbar<br />

Neuer Gefahrenzonenplan<br />

für<br />

<strong>Breitenfurt</strong>.<br />

Erinnern Sie sich noch an das Hochwasser<br />

von 1997? In <strong>Breitenfurt</strong> richtete<br />

es an Häusern und Natur großen<br />

Schaden an. Auch in den Jahren danach<br />

hatten wir immer wieder mit Hochwasser<br />

zu kämpfen.<br />

Von solchen Katastrophen waren viele<br />

Orte in NÖ betroffen. Die Landesregierung<br />

gab daher den Auftrag, einen<br />

Gefahrenzonenplan für ganz Niederösterreich<br />

zu erstellen. So sollen mögliche<br />

Gefahrenzonen identifi ziert und<br />

entsprechende Maßnahmen zeitgerecht<br />

geplant und ausgeführt werden können.<br />

Die Rechtsbasis ist das Österreichische<br />

Forstgesetz. Die Gefahrenlinien wurden<br />

nicht auf Basis eines theoretischen<br />

EDV-Modelles festgelegt sondern auf<br />

Grund von digitalem Kartenmaterial,<br />

Orthofotos und einem Höhenschichtenplan.<br />

Nach fachlichen Gesichtspunkten<br />

eingeteilt, weist der Plan „Gelbe“ und<br />

„Rote Gefahrenzonen“ aus. In den<br />

„Roten Zonen“ ist in Zukunft striktes<br />

Bauverbot, in den „Gelben Zonen“ ist<br />

das Errichten von Gebäuden nur mit<br />

entsprechenden Maßnahmen möglich.<br />

Nun übermittelte die „Gebietsbauleitung<br />

Wien und Nördliches Niederösterreich<br />

der Wildbach- und Lawinenverbauung“<br />

gemäß den Bestimmungen<br />

des Forstgesetzes 1975 der Marktgemeinde<br />

<strong>Breitenfurt</strong> den Entwurf des<br />

Gefahrenzonenplanes.<br />

Wir werden den Plan mit allen Fraktionen<br />

besprechen und eine Stellungnahme<br />

dazu abgeben. Vor allem zu jenen<br />

Stellen, von denen wir aus Erfahrung<br />

wissen, dass bei Starkregen entsprechend<br />

großer Wasseranfall auftritt.<br />

Anschließend wird eine Kommission,<br />

bestehend aus einem Vertreter des<br />

Ministeriums, einem Sektionsleiter der<br />

Lawinen- und Wildbachverbauung,<br />

Unsere Heimat – März 2012 3<br />

einem Vertreter des Landes, der Abteilung<br />

Raumordnung und der Gemeinde<br />

eine Überprüfung vornehmen. Das Ergebnis<br />

ist als Gutachten mit Prognosecharakter<br />

in den Flächenwidmungsplan<br />

einzuarbeiten.<br />

Aus sachlicher Sicht ist die aktuelle<br />

Erstellung eines Gefahrenzonenplans<br />

zu begrüßen. Es muss uns aber bewusst<br />

sein, dass durch die Neuaufl age und<br />

Adaptierung des Flächenwidmungsplanes<br />

eine neuerliche beträchtliche<br />

Belastung auf die Gemeinde zukommt.<br />

Der Gefahrenzonenplan soll gefährdete Gebiete von z.B. Hochwasser schützen<br />

Ernst Herzig<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!