unsere - VP Breitenfurt
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Die Seite des Bürgermeisters<br />
Sicherheit ist kostbar<br />
Neuer Gefahrenzonenplan<br />
für<br />
<strong>Breitenfurt</strong>.<br />
Erinnern Sie sich noch an das Hochwasser<br />
von 1997? In <strong>Breitenfurt</strong> richtete<br />
es an Häusern und Natur großen<br />
Schaden an. Auch in den Jahren danach<br />
hatten wir immer wieder mit Hochwasser<br />
zu kämpfen.<br />
Von solchen Katastrophen waren viele<br />
Orte in NÖ betroffen. Die Landesregierung<br />
gab daher den Auftrag, einen<br />
Gefahrenzonenplan für ganz Niederösterreich<br />
zu erstellen. So sollen mögliche<br />
Gefahrenzonen identifi ziert und<br />
entsprechende Maßnahmen zeitgerecht<br />
geplant und ausgeführt werden können.<br />
Die Rechtsbasis ist das Österreichische<br />
Forstgesetz. Die Gefahrenlinien wurden<br />
nicht auf Basis eines theoretischen<br />
EDV-Modelles festgelegt sondern auf<br />
Grund von digitalem Kartenmaterial,<br />
Orthofotos und einem Höhenschichtenplan.<br />
Nach fachlichen Gesichtspunkten<br />
eingeteilt, weist der Plan „Gelbe“ und<br />
„Rote Gefahrenzonen“ aus. In den<br />
„Roten Zonen“ ist in Zukunft striktes<br />
Bauverbot, in den „Gelben Zonen“ ist<br />
das Errichten von Gebäuden nur mit<br />
entsprechenden Maßnahmen möglich.<br />
Nun übermittelte die „Gebietsbauleitung<br />
Wien und Nördliches Niederösterreich<br />
der Wildbach- und Lawinenverbauung“<br />
gemäß den Bestimmungen<br />
des Forstgesetzes 1975 der Marktgemeinde<br />
<strong>Breitenfurt</strong> den Entwurf des<br />
Gefahrenzonenplanes.<br />
Wir werden den Plan mit allen Fraktionen<br />
besprechen und eine Stellungnahme<br />
dazu abgeben. Vor allem zu jenen<br />
Stellen, von denen wir aus Erfahrung<br />
wissen, dass bei Starkregen entsprechend<br />
großer Wasseranfall auftritt.<br />
Anschließend wird eine Kommission,<br />
bestehend aus einem Vertreter des<br />
Ministeriums, einem Sektionsleiter der<br />
Lawinen- und Wildbachverbauung,<br />
Unsere Heimat – März 2012 3<br />
einem Vertreter des Landes, der Abteilung<br />
Raumordnung und der Gemeinde<br />
eine Überprüfung vornehmen. Das Ergebnis<br />
ist als Gutachten mit Prognosecharakter<br />
in den Flächenwidmungsplan<br />
einzuarbeiten.<br />
Aus sachlicher Sicht ist die aktuelle<br />
Erstellung eines Gefahrenzonenplans<br />
zu begrüßen. Es muss uns aber bewusst<br />
sein, dass durch die Neuaufl age und<br />
Adaptierung des Flächenwidmungsplanes<br />
eine neuerliche beträchtliche<br />
Belastung auf die Gemeinde zukommt.<br />
Der Gefahrenzonenplan soll gefährdete Gebiete von z.B. Hochwasser schützen<br />
Ernst Herzig<br />
Bürgermeister