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Breitenfurter Vereine - VP Breitenfurt

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Junge Ö<strong>VP</strong><br />

Studenten aufgepasst!<br />

Charity Run: EUR 8.000,-<br />

erlaufen<br />

Unter dem Motto „Mehr Bewegung<br />

ins Leben. Beweg dich. Beweg was.“<br />

waren mehr als 70 J<strong>VP</strong>-Mitglieder am<br />

Sonntag, dem 16. September 2012 für<br />

einen guten Zweck beim Wachau Marathon<br />

unterwegs und haben die 10<br />

km-, 21 km- bzw. 42 km-Distanzen<br />

überwunden.<br />

Die Bezirksteams liefen für regionale<br />

Projekte. Eine Landes-Staffel mit J<strong>VP</strong><br />

NÖ Landesobfrau BR Mag. Bettina<br />

Rausch lief für den Jugendtreff Pulverturm<br />

und die Mobile Jugendarbeit in<br />

Krems. „Viele regionale Unternehmen<br />

haben sich bereit erklärt, pro von der<br />

J<strong>VP</strong> erlaufenem Kilometer einen bestimmten<br />

Betrag zu spenden“, so die<br />

J<strong>VP</strong> NÖ-Landesobfrau BR Mag. Bettina<br />

Rausch. „Es wurden so in Summe<br />

800 km und rund EUR 8.000,- für die<br />

unterschiedlichsten Projekte in ganz<br />

Niederösterreich erlaufen. Von einer<br />

Spende für den Verein ‚Club Aktiv<br />

Zwettl‘ der Caritas über die Jugend-<br />

notschlafstelle ‚Jump!‘ der Emmausgemeinschaft<br />

in St. Pölten bis hin<br />

zur finanziellen Unterstützung eines<br />

körperlich beeinträchtigen Kindes in<br />

Bruck an der Leitha“, so die J<strong>VP</strong> NÖ<br />

Landesobfrau. „Wer sich mehr bewegt,<br />

bewegt auch mehr. Im Leben in Schule<br />

und Job. Aber auch in der Politik“, ist<br />

Bettina Rausch überzeugt.<br />

Studenten aufgepasst!<br />

Jetzt gibt’s wieder Mäuse!<br />

Durch eine starke Jugend-Interessensvertretung<br />

seitens der J<strong>VP</strong>-Niederösterreich<br />

hat das Land Niederösterreich<br />

beschlossen, die Semesterticket-Förderung<br />

zu erhöhen und damit die Mehrbelastung<br />

durch die von der rot-grünen<br />

Stadtregierung Wien beschlossene<br />

Preiserhöhung für das Semesterticket<br />

abzumildern. Ab sofort bekommst Du<br />

bei Erfüllung der Voraussetzungen und<br />

Einreichung des Antrages beim Land<br />

Niederösterreich eine Förderung in<br />

Höhe von EUR 75,-.<br />

Die genauen Voraussetzungen,<br />

Richtlinien und Kontaktdaten findest<br />

Du unter www.noe.gv.at/semesterticket.<br />

Die Förderung kannst Du Dir bis Semesterende<br />

abholen oder überweisen<br />

lassen. Ein erfolgreiches Semester<br />

wünscht Dir<br />

GR Maximilian Langer<br />

Vize-Obmann J<strong>VP</strong>-<strong>Breitenfurt</strong><br />

Unsere Heimat – November 2012 11<br />

Wann kommt die Flut?<br />

Alles was<br />

Recht ist!<br />

Dr. Erich Gemeiner<br />

Rechtsanwalt,<br />

<strong>Breitenfurt</strong><br />

Grundsätzlich sollte jeder Grundeigentümer selbst beispielsweise<br />

durch ausreichend dimensionierte Sickerschächte<br />

etc. dafür Sorge tragen, dass Niederschlagswässer<br />

ausschließlich auf eigenem Grund versickern.<br />

Fließt Wasser auf natürliche Weise von einem Grundstück<br />

auf das andere ab, so hat der Eigentümer des überfluteten<br />

Grundstückes keinen Anspruch auf Unterlassung des Abflusses<br />

durch den anderen. Daran ändert sich auch dann<br />

nichts, wenn der Eigentümer des oberen Grundstückes<br />

längere Zeit den Abfluss durch künstliche Anlagen unterbunden<br />

hat und diese Anlagen später entfernt, sodass das<br />

Wasser wieder auf das untere Grundstück flutet. Der untere<br />

Eigentümer hat damit noch kein Recht darauf erlangt,<br />

dass der obere Nachbar die künstlichen Anlagen erhalte.<br />

Gemäß § 39 WRG ist jedoch jede willkürliche Änderung<br />

der natürlichen Abflussverhältnisse zum Nachteil des<br />

Nachbarn sowie jede unmittelbare Zuleitung von Wasser<br />

auf das Nachbargrundstück verboten. Eine unmittelbare<br />

Zuleitung liegt dann vor, wenn der Nachbar Handlungen<br />

setzt, die für Einwirkungen gerade auf das Nachbargrundstück<br />

ursächlich sind. Eine unmittelbare Zuleitung<br />

ist daher auch die Zuleitung von Niederschlagswasser<br />

durch eine vom Nachbarn geschaffene Anlage in den<br />

Nahebereich des anderen Grundstücks, wie etwa ein zur<br />

Grundgrenze des Nachbars führendes Rohr oder Schotterbett,<br />

welche die sonst nicht bestehende Folge hat, dass<br />

Niederschlagswässer gezielt auf das Nachbargrundstück<br />

abgeleitet werden.<br />

Verstöße führen zu Unterlassungsansprüchen nach § 364<br />

Abs 2 ABGB. Die Klage auf Unterlassung verjährt nicht.<br />

Sind bereits Schäden eingetreten, kann Schadenersatz begehrt<br />

werden.<br />

Mittelbare Einwirkungen müssen hingegen geduldet<br />

werden, soweit sie das nach den örtlichen Verhältnissen<br />

gewöhnliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche<br />

Benutzung des Grundstückes nicht wesentlich beeinträchtigen.<br />

Gehen sie darüber hinaus, so können sie, wie die<br />

unmittelbaren Einwirkungen, untersagt werden.<br />

Dr. Erich Gemeiner. 1010 Wien, Landhausgasse 4/5<br />

T: +43-1-535 06 82. F: +43-1-535 06 82-9 Mail: kanzlei@ra-gemeiner.at

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