Breitenfurter Vereine - VP Breitenfurt
Breitenfurter Vereine - VP Breitenfurt
Breitenfurter Vereine - VP Breitenfurt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Junge Ö<strong>VP</strong><br />
Studenten aufgepasst!<br />
Charity Run: EUR 8.000,-<br />
erlaufen<br />
Unter dem Motto „Mehr Bewegung<br />
ins Leben. Beweg dich. Beweg was.“<br />
waren mehr als 70 J<strong>VP</strong>-Mitglieder am<br />
Sonntag, dem 16. September 2012 für<br />
einen guten Zweck beim Wachau Marathon<br />
unterwegs und haben die 10<br />
km-, 21 km- bzw. 42 km-Distanzen<br />
überwunden.<br />
Die Bezirksteams liefen für regionale<br />
Projekte. Eine Landes-Staffel mit J<strong>VP</strong><br />
NÖ Landesobfrau BR Mag. Bettina<br />
Rausch lief für den Jugendtreff Pulverturm<br />
und die Mobile Jugendarbeit in<br />
Krems. „Viele regionale Unternehmen<br />
haben sich bereit erklärt, pro von der<br />
J<strong>VP</strong> erlaufenem Kilometer einen bestimmten<br />
Betrag zu spenden“, so die<br />
J<strong>VP</strong> NÖ-Landesobfrau BR Mag. Bettina<br />
Rausch. „Es wurden so in Summe<br />
800 km und rund EUR 8.000,- für die<br />
unterschiedlichsten Projekte in ganz<br />
Niederösterreich erlaufen. Von einer<br />
Spende für den Verein ‚Club Aktiv<br />
Zwettl‘ der Caritas über die Jugend-<br />
notschlafstelle ‚Jump!‘ der Emmausgemeinschaft<br />
in St. Pölten bis hin<br />
zur finanziellen Unterstützung eines<br />
körperlich beeinträchtigen Kindes in<br />
Bruck an der Leitha“, so die J<strong>VP</strong> NÖ<br />
Landesobfrau. „Wer sich mehr bewegt,<br />
bewegt auch mehr. Im Leben in Schule<br />
und Job. Aber auch in der Politik“, ist<br />
Bettina Rausch überzeugt.<br />
Studenten aufgepasst!<br />
Jetzt gibt’s wieder Mäuse!<br />
Durch eine starke Jugend-Interessensvertretung<br />
seitens der J<strong>VP</strong>-Niederösterreich<br />
hat das Land Niederösterreich<br />
beschlossen, die Semesterticket-Förderung<br />
zu erhöhen und damit die Mehrbelastung<br />
durch die von der rot-grünen<br />
Stadtregierung Wien beschlossene<br />
Preiserhöhung für das Semesterticket<br />
abzumildern. Ab sofort bekommst Du<br />
bei Erfüllung der Voraussetzungen und<br />
Einreichung des Antrages beim Land<br />
Niederösterreich eine Förderung in<br />
Höhe von EUR 75,-.<br />
Die genauen Voraussetzungen,<br />
Richtlinien und Kontaktdaten findest<br />
Du unter www.noe.gv.at/semesterticket.<br />
Die Förderung kannst Du Dir bis Semesterende<br />
abholen oder überweisen<br />
lassen. Ein erfolgreiches Semester<br />
wünscht Dir<br />
GR Maximilian Langer<br />
Vize-Obmann J<strong>VP</strong>-<strong>Breitenfurt</strong><br />
Unsere Heimat – November 2012 11<br />
Wann kommt die Flut?<br />
Alles was<br />
Recht ist!<br />
Dr. Erich Gemeiner<br />
Rechtsanwalt,<br />
<strong>Breitenfurt</strong><br />
Grundsätzlich sollte jeder Grundeigentümer selbst beispielsweise<br />
durch ausreichend dimensionierte Sickerschächte<br />
etc. dafür Sorge tragen, dass Niederschlagswässer<br />
ausschließlich auf eigenem Grund versickern.<br />
Fließt Wasser auf natürliche Weise von einem Grundstück<br />
auf das andere ab, so hat der Eigentümer des überfluteten<br />
Grundstückes keinen Anspruch auf Unterlassung des Abflusses<br />
durch den anderen. Daran ändert sich auch dann<br />
nichts, wenn der Eigentümer des oberen Grundstückes<br />
längere Zeit den Abfluss durch künstliche Anlagen unterbunden<br />
hat und diese Anlagen später entfernt, sodass das<br />
Wasser wieder auf das untere Grundstück flutet. Der untere<br />
Eigentümer hat damit noch kein Recht darauf erlangt,<br />
dass der obere Nachbar die künstlichen Anlagen erhalte.<br />
Gemäß § 39 WRG ist jedoch jede willkürliche Änderung<br />
der natürlichen Abflussverhältnisse zum Nachteil des<br />
Nachbarn sowie jede unmittelbare Zuleitung von Wasser<br />
auf das Nachbargrundstück verboten. Eine unmittelbare<br />
Zuleitung liegt dann vor, wenn der Nachbar Handlungen<br />
setzt, die für Einwirkungen gerade auf das Nachbargrundstück<br />
ursächlich sind. Eine unmittelbare Zuleitung<br />
ist daher auch die Zuleitung von Niederschlagswasser<br />
durch eine vom Nachbarn geschaffene Anlage in den<br />
Nahebereich des anderen Grundstücks, wie etwa ein zur<br />
Grundgrenze des Nachbars führendes Rohr oder Schotterbett,<br />
welche die sonst nicht bestehende Folge hat, dass<br />
Niederschlagswässer gezielt auf das Nachbargrundstück<br />
abgeleitet werden.<br />
Verstöße führen zu Unterlassungsansprüchen nach § 364<br />
Abs 2 ABGB. Die Klage auf Unterlassung verjährt nicht.<br />
Sind bereits Schäden eingetreten, kann Schadenersatz begehrt<br />
werden.<br />
Mittelbare Einwirkungen müssen hingegen geduldet<br />
werden, soweit sie das nach den örtlichen Verhältnissen<br />
gewöhnliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche<br />
Benutzung des Grundstückes nicht wesentlich beeinträchtigen.<br />
Gehen sie darüber hinaus, so können sie, wie die<br />
unmittelbaren Einwirkungen, untersagt werden.<br />
Dr. Erich Gemeiner. 1010 Wien, Landhausgasse 4/5<br />
T: +43-1-535 06 82. F: +43-1-535 06 82-9 Mail: kanzlei@ra-gemeiner.at