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MenschensKind! - Stadt Delmenhorst

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men werden u.a. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, gesetzlich vorgeschriebene<br />

und angemessene private Versicherungen, die geförderten<br />

Beiträge zur Altersvorsorge sowie Aufwendungen zur Erfüllung der<br />

gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung abgezogen. Beim Vermögen wird<br />

u.a. ein Grundfreibetrag, ein Freibetrag für die Altersvorsorge sowie für<br />

notwendige Anschaffungen anerkannt. Auch ein angemessenes selbstbewohntes<br />

eigenes Haus oder eine Wohnung und ein angemessener<br />

PKW gelten als geschütztes Vermögen.<br />

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II)<br />

umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, persönliche<br />

Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Strom- und Wasserverbrauch.<br />

Eine Gebührenbefreiung für Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />

kann bei der GEZ beantragt werden.<br />

Regelbedarfe des ALG II (Stand: 9/2011)<br />

• Alleinstehende/Alleinerziehende 364 Euro<br />

• Volljährige Partner 328 Euro<br />

• Volljährige Kinder 18-24 Jahre 291 Euro<br />

• Kinder u. Jugendliche 14-17 Jahre 287 Euro<br />

• Kinder 6-13 Jahre 251 Euro<br />

• Kinder 0-5 Jahre 215 Euro<br />

Mehrbedarfszuschläge zusätzlich zum Regelsatz werden für bestimmte<br />

Personen gewährt (§ 21 SGB II):<br />

• Werdende Mütter erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche 17<br />

% ihres Regelsatzes.<br />

• Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,<br />

je nach Alter und Anzahl der Kinder. Ein Anspruch besteht ab dem<br />

Tag der Entbindung.<br />

• Erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen erhalten 35 % ihres<br />

Regelsatzes.<br />

• Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändige<br />

Ernährung benötigen.<br />

• Leistungsberechtigte, die eine dezentrale Warmwassererzeugung<br />

(Durchlauferhitzer) in der Wohnung haben<br />

Finanzielle Unterstützung

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