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MenschensKind! - Stadt Delmenhorst

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Ausländer und Ausländerinnen haben einen Anspruch auf Elterngeld,<br />

wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels<br />

und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Ausländer/innen<br />

mit Duldung, Asylbewerber/innen sowie ausländische Studentinnen<br />

mit Aufenthaltsbewilligung haben keinen Anspruch darauf.<br />

Öffnungszeiten: Mo. 8.30 - 12.00 Uhr, Di. 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Mi. geschlossen<br />

Do. 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr. 8.30 - 12.00 Uhr<br />

Kontakt: Frau Ahrens, Frau <strong>Stadt</strong>lander<br />

52 Staatliche Hilfen und Regelungen

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