MenschensKind! - Stadt Delmenhorst
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Ausländer und Ausländerinnen haben einen Anspruch auf Elterngeld,<br />
wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels<br />
und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Ausländer/innen<br />
mit Duldung, Asylbewerber/innen sowie ausländische Studentinnen<br />
mit Aufenthaltsbewilligung haben keinen Anspruch darauf.<br />
Öffnungszeiten: Mo. 8.30 - 12.00 Uhr, Di. 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Mi. geschlossen<br />
Do. 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr. 8.30 - 12.00 Uhr<br />
Kontakt: Frau Ahrens, Frau <strong>Stadt</strong>lander<br />
52 Staatliche Hilfen und Regelungen