MenschensKind! - Stadt Delmenhorst
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Staatsangehörigkeit<br />
Neben dem bestehenden Grundsatz, dass ein Kind mit der Geburt<br />
Deutsche/r wird, wenn zumindest ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit<br />
besitzt (Einbürgerung), gilt jetzt zusätzlich auch das Geburtsrecht<br />
(Geburtsortprizip).<br />
In Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern werden mit<br />
der Geburt automatisch Deutsche, wenn ein Elternteil sich bei der Geburt<br />
seit mindestens 8 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland<br />
aufhält. Diese Person muss freizügigkeitsberechtigte/r Unionsbürger/in<br />
oder gleichgestellte/r Staatsangehörige/r eines EWR-Staates sein oder eine<br />
Aufenthaltserlaubnis – EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Um<br />
diese Voraussetzungen festzustellen erfolgt durch das Standesamt eine<br />
Anfrage an die Ausländerbehörde.<br />
Kinder, die nach diesem Geburtsrecht Deutsche werden und gleichzeitig<br />
die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, müssen sich nach der Volljährigkeit<br />
bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.<br />
Staatliche Hilfen und Regelungen<br />
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