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MenschensKind! - Stadt Delmenhorst

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Staatsangehörigkeit<br />

Neben dem bestehenden Grundsatz, dass ein Kind mit der Geburt<br />

Deutsche/r wird, wenn zumindest ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

besitzt (Einbürgerung), gilt jetzt zusätzlich auch das Geburtsrecht<br />

(Geburtsortprizip).<br />

In Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern werden mit<br />

der Geburt automatisch Deutsche, wenn ein Elternteil sich bei der Geburt<br />

seit mindestens 8 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland<br />

aufhält. Diese Person muss freizügigkeitsberechtigte/r Unionsbürger/in<br />

oder gleichgestellte/r Staatsangehörige/r eines EWR-Staates sein oder eine<br />

Aufenthaltserlaubnis – EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Um<br />

diese Voraussetzungen festzustellen erfolgt durch das Standesamt eine<br />

Anfrage an die Ausländerbehörde.<br />

Kinder, die nach diesem Geburtsrecht Deutsche werden und gleichzeitig<br />

die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, müssen sich nach der Volljährigkeit<br />

bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.<br />

Staatliche Hilfen und Regelungen<br />

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