MenschensKind! - Stadt Delmenhorst
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Für Arbeitnehmer/innen, die pflichtversichert sind, bleibt die Pflichtmitgliedschaft<br />
bestehen, während sie Erziehungsgeld erhalten oder Elternzeit<br />
in Anspruch nehmen. Werden neben dem Elterngeld Arbeitsentgelte<br />
bezogen, so sind diese Bezüge beitragspflichtig.<br />
Kindererziehungszeiten werden als Beitragszeiten in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung angerechnet. Für alle nach 1992 geborenen Kinder<br />
werden 3 Erziehungsjahre anerkannt. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten<br />
beträgt 100 % des Durchschnittsentgeltes. Die Erziehungszeit<br />
wird demjenigen zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Ein Wechsel<br />
der Zuordnung unter den Eltern ist möglich. Näheres erfahren Sie bei<br />
Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.<br />
Bundesagentur für Arbeit<br />
Familienkasse Oldenburg<br />
Stau 70, 26122 Oldenburg<br />
(0441) 2 28-21 88<br />
Service-Rufnummern:<br />
(01801) 54 63 37 (Kindergeld und Kinderzuschlag),<br />
Mail: Familienkasse-Oldenburg@arbeitsagentur.de<br />
Internet: www.familienkasse.de<br />
Kindergeld<br />
Nach der Geburt oder der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt sollte<br />
frühzeitig das Kindergeld beantragt werden.<br />
Für <strong>Delmenhorst</strong> zuständig ist die Familienkasse Oldenburg.<br />
Die Antragstellung ist persönlich oder im Internet per Online-Formulardienst<br />
der Familienkassen möglich. Für den Antrag auf Kindergeld benötigen<br />
Sie vom Standesamt die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung<br />
im Original.<br />
54 Staatliche Hilfen und Regelungen