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MenschensKind! - Stadt Delmenhorst

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Für Arbeitnehmer/innen, die pflichtversichert sind, bleibt die Pflichtmitgliedschaft<br />

bestehen, während sie Erziehungsgeld erhalten oder Elternzeit<br />

in Anspruch nehmen. Werden neben dem Elterngeld Arbeitsentgelte<br />

bezogen, so sind diese Bezüge beitragspflichtig.<br />

Kindererziehungszeiten werden als Beitragszeiten in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung angerechnet. Für alle nach 1992 geborenen Kinder<br />

werden 3 Erziehungsjahre anerkannt. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten<br />

beträgt 100 % des Durchschnittsentgeltes. Die Erziehungszeit<br />

wird demjenigen zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Ein Wechsel<br />

der Zuordnung unter den Eltern ist möglich. Näheres erfahren Sie bei<br />

Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

Familienkasse Oldenburg<br />

Stau 70, 26122 Oldenburg<br />

(0441) 2 28-21 88<br />

Service-Rufnummern:<br />

(01801) 54 63 37 (Kindergeld und Kinderzuschlag),<br />

Mail: Familienkasse-Oldenburg@arbeitsagentur.de<br />

Internet: www.familienkasse.de<br />

Kindergeld<br />

Nach der Geburt oder der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt sollte<br />

frühzeitig das Kindergeld beantragt werden.<br />

Für <strong>Delmenhorst</strong> zuständig ist die Familienkasse Oldenburg.<br />

Die Antragstellung ist persönlich oder im Internet per Online-Formulardienst<br />

der Familienkassen möglich. Für den Antrag auf Kindergeld benötigen<br />

Sie vom Standesamt die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung<br />

im Original.<br />

54 Staatliche Hilfen und Regelungen

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