MenschensKind! - Stadt Delmenhorst
MenschensKind! - Stadt Delmenhorst
MenschensKind! - Stadt Delmenhorst
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bei Erkrankung des Kindes<br />
Freistellung von der Arbeit / Krankengeld<br />
Berufstätige Eltern haben ein Recht auf eine bezahlte, allerdings zeitlich<br />
begrenzte Freistellung, wenn das eigene Kind krank ist. Pro Kalenderjahr<br />
müssen Arbeitnehmer/innen zur Betreuung eines kranken Kindes 10 Arbeitstage<br />
von der Arbeit freigestellt werden. Alleinerziehenden stehen<br />
20 Tage zu.<br />
Eine Freistellung erfolgt nur, wenn<br />
• eine andere Betreuungsperson nicht zur Verfügung steht<br />
• das Kind jünger ist als 12 Jahre<br />
• das Kind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (mit)versichert ist<br />
• und der Arzt bescheinigt hat, dass die Betreuung notwendig ist.<br />
Die Eltern können frei wählen, welcher Elternteil die Freistellung beansprucht.<br />
Bei mehreren Kindern dürfen pro Elternteil insgesamt 25 freigestellte<br />
Arbeitstage, bei Alleinerziehenden 50 Arbeitstage nicht überschritten<br />
werden.<br />
Der Arbeitgeber muss schnellstmöglich über die Erkrankung des Kindes<br />
informiert werden und die genannte Bescheinigung vom Arzt erhalten.<br />
Für die Zeit der Freistellung erhält der betreuende Elternteil statt des normalen<br />
Gehalts das geringere Kinderpflegekrankengeld von der Krankenkasse.<br />
Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er für die Zeit der Kinderkrankentage<br />
kein Gehalt zahlen muss.<br />
86 Vereinbarkeit Familie und Beruf