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ABE + Teilegutachten D 757 - AUTEC GmbH & Co. KG

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Gutachten zur <strong>ABE</strong>-Nr. 45183 nach § 22 StVZONummer: 03-0545-A03-V02Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ: D <strong>757</strong>Antragsteller: <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, An der Fohlenweide 1c, 67112 MutterstadtSeite 2Verwendungsbereich:Fz.-Typ Motorleistungin KWHandelsbezeichnung <strong>ABE</strong>- bzw.EWG-Nr.Zulässige Reifengrößenu. AuflagenAuflagen undHinweiseEU 5 66 - 81 Honda Civic e11*98/14*0158*.. 195/45R17 A2,A4 - A8,A12,EU 6 e11*98/14*0159*.. (T81) A14,A21EU 7e11*98/14*0160*..EU 8e11*98/14*0161*..EU 9e11*98/14*0189*..Auflagen und Hinweise:A2. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapierengenannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelleberichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von derPflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A4. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeitender zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nurReifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführtenUmrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungenist gesondert zu beurteilen.A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlichgefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. BeiFahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfangverwendet werden.A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern verwendetwerden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechendfolgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) derBefestigungsteile einzuhalten.A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.A14. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb derFelgenschulter angebracht werden.A21. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen,die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungenmit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventilezulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinaus ragen.T81. Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).Diese Anlage mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten und dem Hinweisblattfür die Sonderräder Typ D <strong>757</strong> (ab Herstelldatum 10/01) des <strong>ABE</strong>-Inhabers <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, An derFohlenweide 1c, 67112 Mutterstadt.Technologiezentrum Typprüfstelle – Königsberger Straße 20d – 67245 Lambsheim

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