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ABE + Teilegutachten D 757 - AUTEC GmbH & Co. KG

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer03-0545-A03-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ D <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 12A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nurMetallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B48 Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mmAbstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.F34 Auf ausreichend Abstand zwischen der Sonderrad-Innenschüssel und dem Spurstangenkopfab Modelljahr 1988 ist zu achten.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3- türig und 5- türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wirddie Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationenauf Zulässigkeit zu überprüfen.G09 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Bereifung 175/70R14, 185/65R14,195/55R15 oder 205/45R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige desGeschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen(§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombinationnicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.G34 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit der Bereifung 185/60R14ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers unddes Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern dieAnzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweiseAusrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeitdieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellenK41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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