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ABE + Teilegutachten D 757 - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur <strong>ABE</strong> Nr. 45183 nach §22 StVZOAnlage 4 zum Gutachten Nr. 030545 (3. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ D <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 5A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nurMetallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßigausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, dasserienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mitden Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händlerzu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01verwendet werden.T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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