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ABE + Teilegutachten D 757 - AUTEC GmbH & Co. KG

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer03-0545-A04-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ D <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 11A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nurMetallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B48 Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mmAbstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.F02 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3- türig und 5- türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wirddie Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationenauf Zulässigkeit zu überprüfen.G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mitunterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in denFahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeigeangeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen aufZulässigkeit zu überprüfen.G13 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 13 Zoll Bereifung ausgerüstetsind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und desWegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern dieAnzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweiseAusrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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