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Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 2001-177 Datum der Bekanntgabe

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Lufttüchtigkeitsanweisung<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>2001</strong>-<strong>177</strong>Luftfahrt-BundesamtMuster: Rotax912912F914FGeräte-<strong>Nr</strong>.:4585, 4592, 4618<strong>Datum</strong> <strong>der</strong> <strong>Bekanntgabe</strong>: 28.06.<strong>2001</strong>AD <strong>der</strong> ausländischen Behörde:ACG <strong>LTA</strong> <strong>Nr</strong>. 107 vom 25.04.<strong>2001</strong>Technische Mitteilungen des Herstellers:Rotax Mandatory Service Bulletin 912-029 / 914-018Betroffenes Luftfahrtgerät:Rotax912, 912F, 914F- Baureihen: 912A-Serie, 912F-Serie914F-Serie- Werk-<strong>Nr</strong>n.: 912 A bis einschließlich S/N 4,410.384912 F bis einschließlich S/N 4,412.796914 F bis einschließlich S/N 4,420.156Betrifft:Triebwerk, Kurbelgehäuse (engine, crankcase, ATA-Code 72-20-50) - Rißbildung im Kurbelgehäuse durchMaterialermüdung - ggf. kann dieser Fehler zu starken Ölleckagen und zum Ausfall des Triebwerks imFluge führen.Maßnahmen:Im Rahmen dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:1. Inspektion des Kurbelgehäuses auf Ölleckagen und Anzeichen von Rißbildung.2. Wie<strong>der</strong>holung dieser Inspektion in festgelegten Intervallen.3. Austausch o<strong>der</strong> Instandsetzung des Triebwerks, wenn bei den genannten Inspektionen Risseo<strong>der</strong> Ölleckagen festgestellt worden sind.Alle erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen müssen nach dem genannten Service Bulletin des Herstellers durchgeführtwerden.Fristen:Für die Durchführung <strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:Maßnahme 1:Innerhalb von 5 Betriebsstunden (TIS, time in service) o<strong>der</strong> bis zum 31.03.<strong>2001</strong>.Verbindlich war <strong>der</strong> zuerst erreichte Zeitpunkt!Die Laufzeit dieser Fristen begann mit dem <strong>Datum</strong> <strong>der</strong> <strong>Bekanntgabe</strong> <strong>der</strong> <strong>LTA</strong> <strong>2001</strong>-067 am 08.03.<strong>2001</strong>.Maßnahme 2:Alle 100 Betriebsstunden (TIS).Maßnahme 3:Vor dem nächsten Flug, nach Feststellung des Schadens.Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes <strong>der</strong>art beeinträchtigt, daß es nach Ablauf <strong>der</strong> genanntenFristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. ImInteresse <strong>der</strong> Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub <strong>der</strong> angeordnetenMaßnahmen überwiegt, ist es erfor<strong>der</strong>lich, die sofortige Vollziehung dieser <strong>LTA</strong> anzuordnen.Aktenzeichen: (10)M121-502.1/<strong>2001</strong>-<strong>177</strong> Seite 1 von 2


Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach <strong>Bekanntgabe</strong> Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist schriftlicho<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.<strong>LTA</strong>s werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert* * *Aktenzeichen: (10)M121-502.1/<strong>2001</strong>-<strong>177</strong> Seite 2 von 2

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