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1. Organisation

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Umlage zur BerufsgenossenschaftDas Umlagesoll zur Berufsgenossenschaft beläuft sich auf rd.126,7 Mio EUR (2004: rd. 135,9 Mio. EUR). Die Minderung istim Wesentlichen durch den Rückgang der Entschädigungsleistungenund die Einnahmen aus der gemeinsam getragenenLast eingetreten.Erstmals für 2005 unterteilt sich das Umlagesoll in die Umlagenach Gefahrklassen mit einem Umlagesoll in Höhe von rd.108,3 Mio. EUR und in die gefahrklassenunabhängige Umlagemit einem Umlagesoll in Höhe von rd. 18,3 Mio. EUR.Umlage nach GefahrklassenAuf der Basis des seit dem 0<strong>1.</strong> Januar 2002 geltendenGefahrtarifs hat sich die Summe der Beitragseinheiten infolgerückläufiger Gesamtentgelte (- 3,49 %) im Jahr 2005 gegenüberdem Vorjahr um 4,88 % verringert. Die seit einigen Jahrenzu beobachtende Verschiebung der Lohnsummenstrukturin den Gewerbezweigen zu Gunsten der kaufmännischen undtechnischen Verwaltungstätigkeit hat sich auch 2005 fortgesetzt,obwohl auch hier seit einiger Zeit Lohnsummenrückgängezu verzeichnen sind.Das Gefahrklassen-Umlagesoll zur Berufsgenossenschaftbeläuft sich auf rd. 108,3 Mio. EUR (2004: rd. 135,9 Mio.EUR). Nach einer vom Vorstand vorgenommenen Stützungdes Beitragsfußes (Reduzierung des die Ausgaben deckendenUmlagesolls durch Einsatz von Betriebsmittel-Reservenin Höhe von rd. 8,3 Mio. EUR (s. Umlagerechnung, Erträge,Pos. 370) ergibt sich ein Beitragsfuß von 7,20.Gefahrklassenunabhängige Umlage(interner Solidarausgleich)Gemäß Vorstandsbeschluss vom 16. November 2005 beträgtdie Höhe des Solidar-Umlagesolls 23 % der Aufwendungenfür Renten, Sterbegeld und Abfindungen, welche auf Versicherungsfällenberuhen, bei denen der Zeitpunkt der erstmaligenFeststellung vor dem vierten dem Umlagejahr vorausgegangenenJahr liegt (Alt-Renten). 23 % der Alt-Renten ergibteinen Betrag von rd. 18,3 Mio. EUR. Diesem Betrag ist die anrechnungsfähigeEntgeltsumme gegenüberzustellen /rd. 3,3Mrd. EUR). Diese Rechnung ergibt einen Beitragssatz zur Solidar-Umlagein Höhe von 5,5798 EUR pro 1000 EUR beitragspflichtigesEntgelt.Umlage zum LastenausgleichDie gewerblichen Berufsgenossenschaften haben übermäßigeBelastungen an Renten oder Entschädigungsleistungenuntereinander auszugleichen, wenn die Renten- oder die Entschädigungsbelastungeiner Berufsgenossenschaft deutlichvom Durchschnitt aller Berufsgenossenschaften abweicht(§§ 177 ff. SGB VII).Eine Ausgleichspflicht im Rahmen des Lastenausgleichsbesteht in Folge Durchführung der gefahrklassenunabhängigenUmlage für 2005 nicht.Vergleich der RechnungsergebnisseEUR 160 000 000gebnisse (Umlage zur Berufsgenossenschaft)140 000 000120 000 000AusgabenEinnahmen100 000 00080 000 00060 000 00040 000 00020 000 000125.970.170,90122.136.846,7014.716.966,4614.887.671,2310.015.270,1817.376.766,4217.29<strong>1.</strong>662,1715.456.019,75<strong>1.</strong>106.701,09<strong>1.</strong>035.662,265.298.956,705.248.653,0027.890,343,2838.993.584,11135.91<strong>1.</strong>470,82126.650.729,25200420050VerfahrenskostenEntschädigungsleistungenPräventionBeiträgeundGebührenVermögens-VerwaltungskosteaufwendungenVermögenserträgeundsonstigeEinnahmenUmlagesoll28StBG

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