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1. Organisation

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Anmerkung zur BilanzGemäß § 29 der Verordnung über das Haushaltswesen –SVHV – haben die Sozialversicherungsträger den Bestandihres Vermögens und der Schulden nachzuweisen.Dies geschieht bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaftdurch das Aufstellen einer Bilanz zum Ende desGeschäftsjahres.Die Bilanzsumme sank gegenüber dem Vorjahr von rd.474,9 Mio. EUR um 5,9 Mio. EUR bzw. 1,25 % auf rd.469 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war im Wesentlichendas Abschmelzen der Betriebsmittel bei Durchführungder Umlage 2005.Entsprechend den Buchungsvorschriften werden Wertpapierezum Anschaffungskurs ausgewiesen und es findetkeine Kurs- und Laufzeitbewertung per 3<strong>1.</strong>12. statt,so dass der tatsächliche Kurswert und der angegebeneBilanzwert voneinander abweichen können. Ebenso istes möglich, dass durch Zeitablauf die mittel- und langfristigenTermin- und Spareinlagen ausweislich ihrer Restlaufzeitnur noch als kurz- bzw. mittelfristige Anlagen angesehenwerden können.Die Sozialversicherungsträger haben gemäß § 81 SGB IVkurzfristig verfügbare Mittel (Betriebsmittel) zur Bestreitungihrer laufenden Ausgaben sowie zum Ausgleich vonEinnahme- und Ausgabeschwankungen bereitzuhalten.§ 171 SGB VII begrenzt den Höchstbetrag der Betriebsmittelauf das Eineinhalbfache der Aufwendungen desabgelaufenen Geschäftsjahres; für die Steinbruchs-Berufsgenossenschaftliegt der Höchstbetrag bei rd. 267,6Mio. EUR (1,5 x rd. 178,4 Mio. EUR). Der Soll-Bestandder Betriebsmittel betrug am 3<strong>1.</strong>12.2005 rund 123,6 Mio.EUR (s. Passiva, Pos. 190). Das sind 46,2 % des gesetzlichfestgelegten Höchstbetrages. Der Ist-Bestand derBetriebsmittel (incl. sonstige Aktiva) hat sich von rd.280,5 Mio. EUR um rd. 5,7 Mio. EUR oder 2,0 % auf rd.274,8 Mio. EUR verringert. Diese Verminderung ergibtsich maßgeblich aus den verringerten Termineinlagen(s. Aktiva, Pos. 02).Bei Betrachtung der Finanzquellen, aus denen die Betriebsmittelgespeist werden, ist festzustellen, dass dieSteinbruchs-Berufsgenossenschaft ihre laufenden Ausgabenvorwiegend mit Beitragsvorschüssen bestreitet (s.Passiva, Pos. 110). Zusätzlich steht eine Liquiditätsreservefür die prognostizierten Ausgabensteigerungendes laufenden Jahres und zur Überbrückung des weitgehendeinnahmearmen Zeitraums vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong> bis zur Fälligkeitder <strong>1.</strong> Beitragsvorschuss-Rate zur Verfügung(s. Passiva, Pos. 190).Wegen der bedarfsorientierten Finanzausstattung undum eine kurzfristige Verfügbarkeit zu erreichen, wurdendie nicht sofort benötigten Mittel der Liquiditätsreserveüberwiegend am Geldmarkt angelegt.Darüber hinaus besteht eine Stabilitätsreserve (s. Passiva,Pos. 190) zum Ausgleich von Beitragsfußschwankungen,welche durch sprunghafte Veränderungen des Umlagelastsatzes(= Verhältnis Umlagesoll/Entgelte) hervorgerufenwerden. Der Einsatz dieser Mittel ist durch dievom Vorstand aufgestellten „Richtlinien zur Durchführungeines Umlagelastausgleichsverfahrens“ geregelt.Die Mittel der Stabilitätsreserve sind in einem Wertpapier-Spezialfondsangelegt (s. Aktiva, Pos. 035).§ 82 SGB IV schreibt vor, dass die Berufsgenossenschaftzur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit, insbesonderefür den Fall, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungendurch Einsatz der Betriebsmittel nicht mehr ausgeglichenwerden können, eine Rücklage bereitzuhaltenhat. § 172 SGB VII begrenzt den Höchstbetrag der Rücklageauf das Zweifache der im abgelaufenen Kalenderjahrgezahlten Renten. Bis zur Erreichung dieser Grenzeist der Rücklage über die Umlage jährlich ein Betrag inHöhe von 3 % der gezahlten Renten zuzuführen. BeiÜberschreitung des Höchstbetrages der Rücklage istdas Rücklagevermögen auf das Zweifache der im Abrechnungsjahrgezahlten Renten abzuschmelzen.Das Zweifache der im Abrechnungsjahr gezahlten Rentenergibt per 3<strong>1.</strong>12.2005 den gesetzlichen Höchstbetragvon rd. 182,0 Mio. EUR. Die angesammelte Rücklage beträgtper 3<strong>1.</strong>12.2005 insgesamt rd. 194,3 Mio. EUR, erreichtdamit 106,7 % des gesetzlichen Höchstbetragesund überschreitet diesen um rd. 12,3 Mio. EUR.Die Rücklageüberschreitung wurde zusammen mit denErträgen gemäß den „Richtlinien zur Durchführung einesUmlagelastausgleichsverfahrens“ der Stabilitätsreservezugeführt (s. Passiva, Pos. 190).Die Anlegung der Rücklage erfolgt nach Maßgabe des§ 83 SGB IV in Festgeldern, Grundstücken, Beteiligungenan berufsgenossenschaftlichen Gemeinschaftseinrichtungenwie Krankenhäusern und Schulungsheimensowie festverzinslichen Wertpapieren und Darlehen(s. Aktiva, Pos. II.).34StBG

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