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UEbermittlung_Erhebu.. - zaverwaltung.at

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Grundsätzliches zu den Aufgaben der SchulwarteSchulwarte gehören zu einer Personengruppe innerhalb der Bundesschulverwaltung für die eskeine Arbeitspl<strong>at</strong>zbeschreibung gibt. In einer Dienstanweisung für Schulwarte wird derAufgabenbereich für diese Berufsgruppe festgelegt. Grundsätzlich ist der Schulwart mit derWahrnehmung der Beaufsichtigung, Wartung, Reinigung (Pflege) der Gebäude und derdazugehörigen Liegenschaften betraut.Da die Tätigkeit als Schulwart einschlägige Erfahrung und Organis<strong>at</strong>ionstalent erfordert, sindals Schulwarte nach Möglichkeit bereits längere Zeit in Verwendung stehende, überentsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügende Bedienstete zu bestellen (§ 1 derDienstanweisung für Schulwarte).Diese Berufserfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse werden zwar gefordert, keinesfalls aberentlohnt.Was bedeutet Beaufsichtigung (§ 2)?Laut Gesetz obliegt dem Schulwart die Obhut über die Schulgebäude, deren Einrichtungen undderen haustechnische Anlagen sowie über die dazugehörigen Liegenschaften. Er h<strong>at</strong> dafür zusorgen, dass Beschädigungen von Gebäude, haustechnischen Anlagen und Einrichtungennach Möglichkeit hinangehalten werden. Weiters gehört zu seinen Aufgaben Schäden undGebrechen dem Direktor zu melden, ebenso Verstöße gegen die Hausordnung, obwohl ergesetzlich für die Beaufsichtigung von Schülern NICHT zuständig ist. Wenn durch schulfremdePersonen (Firmen, Monteure) Repar<strong>at</strong>uren und Wartungsarbeiten an schulischen Einrichtungendurchgeführt werden, so h<strong>at</strong> er diesen erforderlichenfalls Auskünfte zu geben und dieordnungsgemäße Erledigung dieser Arbeiten oder allfällige Missstände dem Direktor zumelden.Was bedeutet Wartung (§ 3)?Der Schulwart h<strong>at</strong> für die ordnungsgemäße Behebung von entstanden Schänden sowie für dieordnungsgemäße Durchführung von allfälligen Wartungsarbeiten und einfachen handwerklichenArbeiten, soweit er dazu rechtlich im Stande ist, zu Sorgen. Darüber hinaus ist er dafürverantwortlich, dass die Schultore zeitgerecht geöffnet und versperrt werden. Weiters h<strong>at</strong> er fürdie Durchführung der notwendigen Dienstgänge innerhalb und außerhalb des Schulbereichs zusorgen.Was bedeutet Reinigung (§ 4)?Der Schulwart h<strong>at</strong> für die den Erfordernissen des Schulbetriebs entsprechende Reinigung undPflege des Schulbereichs zu sorgen. Dazu gehört ein vom Direktor zu genehmigenderReinigungsplan. Bei Fremdreinigung h<strong>at</strong> der die ordnungsgemäße Durchführung zuüberwachen und festgestellte Mängel mitzuteilen.Soviel zu den grundsätzlichen Aufgaben vonSchulwarten.

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