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Heimvertrag - im Goldenherz Gesundheits

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Zu den bereits genannten Regelwerken treten zukünftig auch die so genanntenExpertenstandards nach § 113 a SGB XI hinzu. Diese konkretisieren den allgemeinanerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse, gelten aber zunächstnur <strong>im</strong> Verhältnis zwischen den Kostenträgern und dem He<strong>im</strong>träger. Unter best<strong>im</strong>mtenVoraussetzungen (z. B. § 115 Abs. 3 SGB XI) können hieraus auch Rechte desBewohners erwachsen.2.3.2. Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Pflegeeinrichtung ein besonderesBetreuungsangebot für Pflegebedürftige mit dauerhaft erheblich eingeschränkterAlltagskompetenz gemäß § 87 b Abs. 1 SGB XI vorhält. Das Angebot umfasst einezusätzliche Betreuung und Aktivierung des Bewohners über die nach Art und Schwereder Pflegebedürftigkeit erforderliche Versorgung hinaus. Der Bewohner hat gegenüberdem He<strong>im</strong>träger Anspruch auf Nutzung dieses zusätzlichen Angebotes, soweit seinePflegekasse oder der MDK einen entsprechenden Bedarf festgestellt haben und diePflegekasse aufgrund einer Vereinbarung mit dem He<strong>im</strong>träger an diesen einenVergütungszuschlag nach § 87 b SGB XI zahlt. Die Betreuungsleistungen werden durchzusätzliches Personal erbracht, das weder über Pflegesätze noch über Vergütungen füretwaige Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI refinanziert ist. Diese Leistungen sind fürden in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Bewohner kostenfrei und werdenvom He<strong>im</strong>träger unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet. Privatversicherte erhaltendas Betreuungsangebot unter entsprechenden Voraussetzungen bei Vorliegen einerZusage gegenüber dem Bewohner; auf Wunsch des Bewohners wird unmittelbargegenüber der privaten Pflegekasse abgerechnet. Entsprechend wird mit Blick auf einenetwaigen Beihilfeanspruch verfahren.2.4. Unser Leistungsangebot <strong>im</strong> Bereich Unterkunft und VerpflegungDie Leistungen der Unterkunft und Verpflegung werden in unserer Pflegeeinrichtungnach Maßgabe des Rahmenvertrages (vgl. die <strong>im</strong> Anlageverzeichnis unter demPunkt „Unterkunft und Verpflegung“ genannte Vorschrift) erbracht.2.4.1 Der Bewohner erhält täglich die üblichen Mahlzeiten angeboten (Frühstück,Mittagessen, Abendessen, Nachmittagskaffee); <strong>im</strong> Bedarfsfalle und auf insbesondereärztliche Anordnung werden weitere Mahlzeiten wie Zwischenmahlzeiten, Diät oderSchonkost gereicht. Der He<strong>im</strong>träger gewährleistet die ausreichende Getränkeversorgung.2.4.2 Dem Bewohner wird von uns der Wäschedienst <strong>im</strong> durch den Rahmenvertragfestgelegten Umfang vom He<strong>im</strong>träger abgenommen. Zumindest umfasst dies dengesamten Wäschedienst mit folgender Einschränkung: Bekleidungsstücke, die nichtmaschinell gewaschen und nicht maschinell gebügelt werden können, werden mitEinverständnis des Bewohners und gegen Weiterleitung der entsprechenden Kosten anihn in eine Textilreinigung gegeben. Mit Blick auf den vom He<strong>im</strong>träger übernommenenWäschedienst gilt, dass für solche Kleidungsstücke, die nicht namentlich gekennzeichnetworden sind, keinerlei Haftung wegen Abhandenkommens übernommen werden kann.<strong>He<strong>im</strong>vertrag</strong> stationär Seite 7 <strong>Goldenherz</strong> GmbH

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