Unsere Themen heute - Patientenliga Atemwegserkrankungen e.V.
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Ihr Arzt informiert<br />
Tabelle: Übersicht über die wichtigsten Kostenträger der medizinischen Rehabilitation und deren gesetzlich<br />
festgelegten Aufgaben (Erwachsene)<br />
Gesetzliche Rentenversicherung<br />
(GRV),<br />
z.B. Deutsche Rentenversicherung<br />
Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation können gewährt werden,<br />
wenn<br />
• eine erhebliche Gefährdung der<br />
Erwerbsfähigkeit abgewendet,<br />
• eine bereits geminderte<br />
Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert<br />
oder wiederhergestellt oder<br />
deren wesentliche Verschlechterung<br />
abgewendet werden kann<br />
befunde). Als Krankheitsfolge kann ich viele alltagsrelevanten<br />
Tätigkeiten (Einkaufen, Kochen, Körperhygiene,<br />
Anziehen und anderes) kaum mehr schaffen (= alltagsrelevante<br />
Fähigkeitsstörungen), zudem macht mich die<br />
Krankheit mutlos und depressiv (= psychische Krankheitsfolgen)<br />
und ich habe Angst, dass ich mich nicht mehr<br />
alleine versorgen kann (= soziale Teilhabestörung)“.<br />
Wichtig ist es also, die körperlichen, sozialen und psychischen<br />
Krankheitsfolgen im Reha-Antrag ausführlich zu<br />
schildern. Wenn diese Krankheitsfolgen „alltagsrelevant“<br />
und durch Reha voraussichtlich zu bessern sind (= positive<br />
Reha-Prognose, siehe unten) und der Patient bereit<br />
und in der Lage ist, aktiv an der Reha mitzumachen (=<br />
Reha-Fähigkeit), dann sind wesentliche Punkte erfüllt, sodass<br />
der sozialmedizinische Dienst den Antrag bewilligt.<br />
Wichtig ist auch, dass man weiß, dass die Reha über<br />
die Rentenversicherung eine andere (gesetzlich festgelegte)<br />
Aufgabe hat als die Reha über die Krankenkasse.<br />
Die Rentenversicherung darf (in der Regel) nur Reha-<br />
Maßnahmen durchführen, wenn die Erwerbsfähigkeit<br />
ernsthaft gefährdet ist und durch Reha voraussichtlich<br />
zu sichern oder wieder herzustellen ist. Wenn der Reha-<br />
Antrag bei einem Berufstätigen hierauf nicht ausführlich<br />
eingeht, wird er aller Voraussicht nach abgelehnt.<br />
Aufgabe der Reha über die Krankenkasse ist hingegen<br />
die Vermeidung von drohender Behinderung und<br />
Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall muss also im Antrag<br />
die drohende Behinderung (= alltagsrelevante Fähigkeitsstörungen)<br />
und die Teilhabestörung ausführlich dargestellt<br />
werden (kann mich nicht mehr selber versorgen,<br />
weil…).<br />
Wer muss den Reha-Antrag stellen?<br />
Wo muss der Antrag hin?<br />
Rehabilitationsleistungen zu Lasten der Krankenkasse<br />
Gesetzliche Krankenversicherung<br />
(GKV),<br />
z.B. AOK, Ersatzkrankenkassen<br />
Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation werden gewährt, um<br />
• drohender Behinderung<br />
• Pflegebedürftigkeit vorzubeugen<br />
oder sie nach Eintritt zu beseitigen,<br />
zu bessern, eine Verschlimmerung<br />
zu verhüten.<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
(GUV),<br />
z.B. Berufsgenossenschaften<br />
Leistungen zur medizinischen<br />
Rehabilitation werden erbracht<br />
• aufgrund eines Arbeitsunfalls oder<br />
• nach Eintritt einer anerkannten<br />
Berufskrankheit.<br />
• Die Leistungen sollen den<br />
Gesundheitsschaden beseitigen,<br />
bessern, eine Verschlimmerung<br />
verhüten oder die Folgen mildern.<br />
werden vom Arzt über ein spezielles Formular „verordnet“.<br />
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu<br />
Lasten der Rentenversicherung müssen vom Versicherten<br />
„beantragt“ werden, das Antragsformular ist<br />
über die Geschäftsstellen der Rentenversicherung oder<br />
über das Internet erhältlich (www.deutsche-rentenversicherung.de).<br />
Idealerweise wird der Reha-Antrag beim zuständigen<br />
Kostenträger gestellt. Es ist aber gesetzlich geregelt,<br />
dass der Antrag bei jedem der genannten Kostenträger<br />
gestellt werden kann. Diese sind verpflichtet, den<br />
Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten. Wie geschildert<br />
werden viele „Reha-Anträge“ seitens der<br />
Kostenträger abgelehnt, zum Teil infolge falscher<br />
Formulierungen. Daher einige Tipps für die richtige<br />
Antragsbegründung bei den beiden zahlenmäßig wichtigsten<br />
Reha-Kostenträgern: Gesetzliche Krankenkasse<br />
(GKV) und gesetzliche Rentenversicherung (GRV).<br />
Tipps für den Reha-Antrag über die gesetzliche<br />
Krankenkasse (GKV)<br />
Das allgemeine Ziel der medizinische Rehabilitation im<br />
Sinne der GKV ist es, einer drohenden Behinderung<br />
oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. sie nach<br />
Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung<br />
zu verhüten. Durch die Rehabilitation sollen dauerhafte<br />
alltagsrelevante Einschränkungen der Aktivitäten<br />
(„Fähigkeitsstörungen“) oder drohende bzw. schon vorhandene<br />
„Beeinträchtigungen in der sozialen Teilhabe“<br />
am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen<br />
Leben infolge der Krankheit vermieden, beseitigt bzw.<br />
vermindert oder eine Verschlimmerung verhütet werden.<br />
Sind Fähigkeitsstörungen oder Beeinträchtigungen nicht<br />
mehr ausreichend beeinflussbar, so gilt es, den Versicherten<br />
zu befähigen, mit diesen im Alltag zu leben,<br />
das heißt ihm zumindest eine möglichst selbstständige