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Unsere Themen heute - Patientenliga Atemwegserkrankungen e.V.

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Ihr Arzt informiert<br />

Tabelle: Übersicht über die wichtigsten Kostenträger der medizinischen Rehabilitation und deren gesetzlich<br />

festgelegten Aufgaben (Erwachsene)<br />

Gesetzliche Rentenversicherung<br />

(GRV),<br />

z.B. Deutsche Rentenversicherung<br />

Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation können gewährt werden,<br />

wenn<br />

• eine erhebliche Gefährdung der<br />

Erwerbsfähigkeit abgewendet,<br />

• eine bereits geminderte<br />

Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert<br />

oder wiederhergestellt oder<br />

deren wesentliche Verschlechterung<br />

abgewendet werden kann<br />

befunde). Als Krankheitsfolge kann ich viele alltagsrelevanten<br />

Tätigkeiten (Einkaufen, Kochen, Körperhygiene,<br />

Anziehen und anderes) kaum mehr schaffen (= alltagsrelevante<br />

Fähigkeitsstörungen), zudem macht mich die<br />

Krankheit mutlos und depressiv (= psychische Krankheitsfolgen)<br />

und ich habe Angst, dass ich mich nicht mehr<br />

alleine versorgen kann (= soziale Teilhabestörung)“.<br />

Wichtig ist es also, die körperlichen, sozialen und psychischen<br />

Krankheitsfolgen im Reha-Antrag ausführlich zu<br />

schildern. Wenn diese Krankheitsfolgen „alltagsrelevant“<br />

und durch Reha voraussichtlich zu bessern sind (= positive<br />

Reha-Prognose, siehe unten) und der Patient bereit<br />

und in der Lage ist, aktiv an der Reha mitzumachen (=<br />

Reha-Fähigkeit), dann sind wesentliche Punkte erfüllt, sodass<br />

der sozialmedizinische Dienst den Antrag bewilligt.<br />

Wichtig ist auch, dass man weiß, dass die Reha über<br />

die Rentenversicherung eine andere (gesetzlich festgelegte)<br />

Aufgabe hat als die Reha über die Krankenkasse.<br />

Die Rentenversicherung darf (in der Regel) nur Reha-<br />

Maßnahmen durchführen, wenn die Erwerbsfähigkeit<br />

ernsthaft gefährdet ist und durch Reha voraussichtlich<br />

zu sichern oder wieder herzustellen ist. Wenn der Reha-<br />

Antrag bei einem Berufstätigen hierauf nicht ausführlich<br />

eingeht, wird er aller Voraussicht nach abgelehnt.<br />

Aufgabe der Reha über die Krankenkasse ist hingegen<br />

die Vermeidung von drohender Behinderung und<br />

Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall muss also im Antrag<br />

die drohende Behinderung (= alltagsrelevante Fähigkeitsstörungen)<br />

und die Teilhabestörung ausführlich dargestellt<br />

werden (kann mich nicht mehr selber versorgen,<br />

weil…).<br />

Wer muss den Reha-Antrag stellen?<br />

Wo muss der Antrag hin?<br />

Rehabilitationsleistungen zu Lasten der Krankenkasse<br />

Gesetzliche Krankenversicherung<br />

(GKV),<br />

z.B. AOK, Ersatzkrankenkassen<br />

Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation werden gewährt, um<br />

• drohender Behinderung<br />

• Pflegebedürftigkeit vorzubeugen<br />

oder sie nach Eintritt zu beseitigen,<br />

zu bessern, eine Verschlimmerung<br />

zu verhüten.<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(GUV),<br />

z.B. Berufsgenossenschaften<br />

Leistungen zur medizinischen<br />

Rehabilitation werden erbracht<br />

• aufgrund eines Arbeitsunfalls oder<br />

• nach Eintritt einer anerkannten<br />

Berufskrankheit.<br />

• Die Leistungen sollen den<br />

Gesundheitsschaden beseitigen,<br />

bessern, eine Verschlimmerung<br />

verhüten oder die Folgen mildern.<br />

werden vom Arzt über ein spezielles Formular „verordnet“.<br />

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu<br />

Lasten der Rentenversicherung müssen vom Versicherten<br />

„beantragt“ werden, das Antragsformular ist<br />

über die Geschäftsstellen der Rentenversicherung oder<br />

über das Internet erhältlich (www.deutsche-rentenversicherung.de).<br />

Idealerweise wird der Reha-Antrag beim zuständigen<br />

Kostenträger gestellt. Es ist aber gesetzlich geregelt,<br />

dass der Antrag bei jedem der genannten Kostenträger<br />

gestellt werden kann. Diese sind verpflichtet, den<br />

Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten. Wie geschildert<br />

werden viele „Reha-Anträge“ seitens der<br />

Kostenträger abgelehnt, zum Teil infolge falscher<br />

Formulierungen. Daher einige Tipps für die richtige<br />

Antragsbegründung bei den beiden zahlenmäßig wichtigsten<br />

Reha-Kostenträgern: Gesetzliche Krankenkasse<br />

(GKV) und gesetzliche Rentenversicherung (GRV).<br />

Tipps für den Reha-Antrag über die gesetzliche<br />

Krankenkasse (GKV)<br />

Das allgemeine Ziel der medizinische Rehabilitation im<br />

Sinne der GKV ist es, einer drohenden Behinderung<br />

oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. sie nach<br />

Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung<br />

zu verhüten. Durch die Rehabilitation sollen dauerhafte<br />

alltagsrelevante Einschränkungen der Aktivitäten<br />

(„Fähigkeitsstörungen“) oder drohende bzw. schon vorhandene<br />

„Beeinträchtigungen in der sozialen Teilhabe“<br />

am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen<br />

Leben infolge der Krankheit vermieden, beseitigt bzw.<br />

vermindert oder eine Verschlimmerung verhütet werden.<br />

Sind Fähigkeitsstörungen oder Beeinträchtigungen nicht<br />

mehr ausreichend beeinflussbar, so gilt es, den Versicherten<br />

zu befähigen, mit diesen im Alltag zu leben,<br />

das heißt ihm zumindest eine möglichst selbstständige

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