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Unsere Themen heute - Patientenliga Atemwegserkrankungen e.V.

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Erhöhte Ablehnungsquote bei Reha-Leistungen<br />

Dr. Thomas Metz, Justitiar der Stiftung Gesundheit,<br />

wies beim 7. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin<br />

auf diesen Sachverhalt hin und forderte die Patienten<br />

auf, sich zu wehren.<br />

Aus seiner Sicht verweigern Krankenkassen ihren<br />

Versicherten immer häufiger genehmigungspflichtige<br />

Leistungen, um so ihr eigenes knappes Budget zu<br />

schonen.<br />

In dieser Situation hätten Patienten mit starken Ellenbogen<br />

die besten Chancen, während sich sozial<br />

schwache Kranke oft nicht durchsetzen können und<br />

auch kein Geld dafür haben, einen Anwalt einzuschalten.<br />

Metz nannte einig wichtige Hinweise, die auch für<br />

Ärzte relevant sein können:<br />

• Hilfreich und wirksam ist häufig schon die Abklärung<br />

von Missverständnissen und Sachverhalten<br />

bei einem Kassensachbearbeiter.<br />

• In jedem Fall sollte von einer Kasse ein rechtsmittelfähiger<br />

Bescheid gefordert werden; wird eine<br />

Leistung darin abgelehnt, kann dagegen Widerspruch<br />

erhoben werden.<br />

• Mit einem solchen Bescheid – ebenso wie mit<br />

der Genehmigung einer Leistung – kann sich die<br />

Kasse allerdings Zeit lassen. Fünf Wochen halten<br />

die Gerichte für zumutbar, auch wenn der Versicherte<br />

in dieser Zeit Schmerzen hat und Verdienstausfälle<br />

hinnehmen muss.<br />

• Auf keinen Fall sollten sich Versicherte eine Leistung<br />

vorschnell selbst beschaffen und auf spätere<br />

Kostenerstattung setzen. Liegt allerdings ein Bescheid<br />

über die Nichtgenehmigung der Leistung<br />

vor und ist dagegen Widerspruch eingelegt, so<br />

kann sich der Versicherte die Leistung selbst beschaffen,<br />

die er zunächst selbst bezahlen muss.<br />

Quelle: Ärzte Zeitung, 20.09.2006<br />

Erwerbstätigen wird auch bei einem Antrag, der bei<br />

der Krankenkasse gestellt wurde, zunächst geprüft, ob<br />

die Rentenversicherung leistungspflichtig ist. Umgekehrt<br />

kann ein Reha-Antrag eines Erwerbsfähigen, der von<br />

der Rentenversicherung abgelehnt wird, wenn die oben<br />

genannte Bedingungen nicht erfüllt sind, durchaus seitens<br />

der Krankenkasse bewilligt werden.<br />

Die folgende Checkliste hilft Ihrem Arzt bei der erforderlichen<br />

Antragsbegründung. Wichtig ist, dass der<br />

Reha-Antrag nicht nur mit der Krankheit, sondern mit<br />

den daraus resultierenden „alltagsrelevanten Krank-<br />

Ihr Arzt informiert Luftpost<br />

Prüfkriterien seitens des medizinischen<br />

Dienstes der RV sind vor allem die folgenden<br />

drei Punkte (in Klammern hierzu kurze<br />

Hinweise)<br />

1. Ist die Erwerbstätigkeit gefährdet oder<br />

gemindert?<br />

Hier muss unbedingt ausführlich Stellung genommen<br />

werden! Wichtig sind Angaben über<br />

gehäufte Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie insbesondere<br />

über gesundheitliche Probleme und „Fähigkeitsstörungen“<br />

am Arbeitsplatz, z.B. bei körperlicher<br />

Belastung oder infolge Staubexposition.<br />

Beifügen von vorhandenen ärztlichen Befunden!<br />

Hilfreich sind z.B. pathologische Lungenfunktionsbefunde<br />

bzw. Allergietestergebnisse sowie Krankenhaus-<br />

oder Facharztberichte.<br />

2. Ist der Versicherte rehabilitationsfähig?<br />

Positive Stellungnahme des Arztes zur Mitwirkungsfähigkeit<br />

und Mitwirkungsbereitschaft des<br />

Versicherten.<br />

3. Ist durch die Rehabilitation voraussichtlich<br />

eine wesentliche Besserung/Wiederherstellung<br />

der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu<br />

erwarten?<br />

Eine positive Einschätzung des Arztes ist wichtig.<br />

heitsfolgen“ begründet wird. Beschreibt der Reha-<br />

Antrag nur die Krankheit („der Patient hat ein sehr<br />

schweres Asthma“), aber nicht die daraus resultierenden<br />

Krankheitsfolgen („deswegen ist er nicht mehr in<br />

der Lage, seinen Haushalt selber zu versorgen“ bzw.<br />

„deshalb ist seine Erwerbstätigkeit erheblich gefährdet“),<br />

wird der Antrag abgelehnt („Reha behandelt<br />

Krankheitsfolgen“). Die anschließende Checkliste prüft<br />

solche Krankheitsfolgen systematisch ab und liefert so<br />

Ihrem Arzt die korrekten Angaben für die Antragsbegründung.<br />

Das ist für den Erfolg des Antrags oft entscheidend.<br />

Kreuzen Sie also die<br />

zutreffenden Krankheitsfolgen<br />

an und bringen<br />

Sie den Bogen Ihrem<br />

Arzt mit.<br />

Autor:<br />

Dr. Konrad Schultz<br />

Fachklinik Allgäu<br />

Peter-Heel-Straße 29<br />

87459 Pfronten<br />

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