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Ausgabe 27 Der Dorfbote Juli 2007 - Gemeinde Innervillgraten

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<strong>Ausgabe</strong> <strong>27</strong> <strong>Der</strong> <strong>Dorfbote</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2007</strong>Aufführungstermineim Sommer <strong>2007</strong>Sonntag, 19. August <strong>2007</strong>Sonntag, 26. August <strong>2007</strong>jeweils um 20 Uhrim Pfarrsaal <strong>Innervillgraten</strong>Wie Sie als Arbeitnehmer leicht zuGeld kommen können? Nutzen SieIhre steuerlichen Möglichkeiten undmachen Sie Ihren Lohnsteuerausgleich.Es rentiert sich häufiger alsman denkt. Und: Es ist einfacher, alsSie glauben.Alles, was dazu gebraucht wird, ist dasFormular L1, das es bei jedem Finanzamtgibt oder auf www.ak-tirol.commzum Download zur Verfügung steht.So könne für das abgelaufene Jahr<strong>Ausgabe</strong>n bzw. eine eventuelle Negativsteuergeltend gemacht werden.Formular ausfüllen und an das Wohnsitzfinanzamtschicken. Es geht auchübers Internet.Steuertarif undSteuerabsetzbeträgeWie hoch ist die Lohn- oderEinkommensteuer?Die Steuer für das steuerpflichtigeEinkommen wird nach dem Einkommensteuertarifberechnet. Ab2005 gilt ein völlig neuer Tarif, derEinkommen bis 10.000 € jährlichjedenfalls steuerfrei stellt. Für höhereEinkommen bestehen drei Tarifstufen,denen jeweils eine einfacheBerechnungsformel zugeordnet ist.Besteht Anspruch auf Steuerabsetzbeträge,müssen diese nur noch vomErgebnis abgezogen werden.ÖAAB - OrtsgruppeWelche Steuerabsetzbeträge gibt es?Das Einkommensteuergesetz (EStG)sieht folgende Absetzbeträge vor:VerkehrsabsetzbetragArbeitnehmerabsetzbetrag(oder Grenzgängerabsetzbetrag)Pensionistenabsetzbetrag(Grundbetragmit Einschleifregelung)Alleinverdienerabsetzbetrag*)Alleinerzeiherabsetzbetrag*)<strong>Innervillgraten</strong>So gibt’s vom Finanzamt Geld zurück€ 54 / Jahr€ 291 / Jahr€ 400 / Jahr€ 364 / Jahr(Basisbetrag)€ 494 / Jahr(bei einem Kind)Unterhaltsab- € 25,50 bis € 50,90setzbetrag pro Monat u. KindKinderabsetz- € 50,90betragpro Monat u. KindMehrkinderzuschlag€ 36,40 pro Monatab dem 3. Kind*) Beim Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag(€364 Basisbetrag)besteht ein gestaffelter Kinderzuschlag.Für das erste Kind € 130Für das zweite Kind € 175Für das dritte und jedesweitere Kind € 220Für Alleinverdienerinnen oder Alleinverdienermit Kind und für Alleinerzieherinnenoder Alleinerzieherstehen daher jährlich folgende Absetzbeträgezu:Mit einem Kind € 494Mit zwei Kindern € 669Mit drei Kindern € 889Seite 26

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