13.07.2015 Aufrufe

Methodenlehre

Methodenlehre

Methodenlehre

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.5. PflegebedürftigkeitWer gilt als pflegebedürftig?Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, seelischen Krankheitoder Behinderung auf Dauer (vorrausichtlich mind. 6 Monate) in erheblichen oder höherenMaße Hilfe bei den ATL´s bedürfen4 BereicheKörperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaftliche Versorg.Feststellung der Pflegebedürftigkeit- Antrag bei Pflegekasse, bei der der Pflegebedürftige versichert ist- Antragsformulare werden zugeschickt- Leistungen werden ab Antragsstellung gewährt- Besuch vom MDK (Termin) beim Antragsteller zu Hause oder im Pflegeheim- Termin gut vorbereiten z. B. Pflegetagebuch schreiben- Aufgrund des Gutachtens vom MDK – Entscheidung ob und in welcher HöhePflegeleistungen gewährt werden- Widerspruchsrecht (1 Monat)Gesetzliche Rahmenbedingungen- Leistungen werden mit Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialamt (SGB XII), eventuellePrivatrechnung abgerechnet1.5.1 Die PflegestufenPflegestufe 1: erheblich pflegebedürftig- tgl. mindestens 45 Minuten Hilfebedarf bei der Grundpflege in mind. 2Bereichen- mehrfach wöchentlich hauswirtschaftliche Versorgung- Zeitaufwand insgesamt mind. 90 Minuten am TagPflegestufe 2: schwer pflegebedürftig- tgl. mindestens 2 Stunden Hilfebedarf bei der Grundpflege, davonmindestens 3 mal täglich- mehrfach wöchentlich hauswirtschaftliche Versorgung- Zeitaufwand insgesamt mindestens 3 Stunden am Tag

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!