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Projekt: Haus Mühlengrund (02-0004) - seniorenbeirat rödermark

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2.2 Ambulante Gruppenbetreuung<br />

Diese Form der Betreuung, wie sie in Rödermark von der AWO im Bürgertreff Waldacker<br />

angeboten wird, dient hauptsächlich der Entlastung von pflegenden Angehörigen.<br />

2.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben in der Regel 6 bis 10 Personen in<br />

einer großen Wohnung oder einer anderen geeigneten Immobilie zusammen. Sie werden von<br />

einem oder mehreren ambulanten Pflegediensten betreut. Die grundlegenden Merkmale<br />

einer solchen Wohngemeinschaft sind:<br />

Mieterstatus: Die Wohngemeinschafts-Mitglieder (vertreten durch Angehörige bzw.<br />

rechtliche Betreuer), sind Mieter. Sie zahlen Miete für ihren individuellen Wohnraum und<br />

anteilig für gemeinsam genutzte Räume, wie Wohnzimmer, Küche, Bäder.<br />

<strong>Haus</strong>recht: Die Wohngemeinschafts-Mitglieder bzw. die für sie handelnden Personen oder<br />

Betreuer haben das <strong>Haus</strong>recht bzw. die Schlüsselgewalt. Sie bestimmen, welcher Besuch<br />

empfangen und wer als neues Mitglied aufgenommen wird. Der Pflegedienst hat weder ein<br />

Büro noch ein Personalzimmer in der Wohngemeinschaft, sondern steuert die Pflege von<br />

seiner Zentrale aus.<br />

Auftraggeber: Die Wohngemeinschafts-Mitglieder bzw. die für sie handelnden Personen<br />

oder Betreuer beauftragen einen oder (seltener) mehrere Pflegedienste, die die Betreuung<br />

rund um die Uhr sicherstellen. Zieht man in eine bereits bestehende Wohngemeinschaft, ist<br />

die Auswahl des Pflegedienstes bereits vorgenommen und man wird diese Wahl erst einmal<br />

akzeptieren. Grundsätzlich ist die Wahl des Pflegedienstes jedoch jedem<br />

Wohngemeinschafts-Mitglied frei gestellt.<br />

Organisationsformen: Häufig bilden die Wohngemeinschafts-Mitglieder bzw. die für sie<br />

handelnden Personen oder Betreuer eine Art Beirat, der sich eine Satzung gibt und danach<br />

alle anstehenden Aufgaben und Entscheidungen regelt.<br />

Anforderungen an die Immobilie: Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, in der die<br />

vorstehend genannten Prinzipien (Trennung von Miet- und Pflegevertrag, Wahlfreiheit<br />

bezüglich des Pflegeanbieters) eingehalten werden, ist kein „Heim“ im ordnungsrechtlichen<br />

Sinn. Entsprechend gibt es auch keine Vorschriften bezüglich der strukturellen Merkmale der<br />

Immobilie. Dennoch sollten einige Grundvoraussetzungen gegeben sein, bzw. bei Planungen<br />

berücksichtigt werden. Dazu gehören:<br />

- Barrierefreiheit sowohl beim Zugang als auch im innern der Immobile<br />

- Ausreichende Anzahl von gemeinsam genutzten Bädern/Toiletten. Für eine Gruppe<br />

von 6 bis 8 Personen bedeutet dies mindestens zwei Bäder (davon mindestens eines<br />

mit Badewanne). Bei mehr Nutzern ist eine zusätzliche Toilette anzuraten.<br />

- Großes Wohnzimmer als Gemeinschaftraum. Hierbei ist von mindestens 30 qm<br />

auszugehen. Bei einer integrierten Wohnküche entsprechend mehr Quadratmeter.<br />

- Große Wohnküche, in der auch mehrere Personen sich an der Vorbereitung von<br />

Mahlzeiten beteiligen können. Diese sollte möglichst an das Wohnzimmer angrenzen<br />

Ausdruck vom:30.11.2008

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