Projekt: Haus Mühlengrund (02-0004) - seniorenbeirat rödermark
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2.2 Ambulante Gruppenbetreuung<br />
Diese Form der Betreuung, wie sie in Rödermark von der AWO im Bürgertreff Waldacker<br />
angeboten wird, dient hauptsächlich der Entlastung von pflegenden Angehörigen.<br />
2.3 Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben in der Regel 6 bis 10 Personen in<br />
einer großen Wohnung oder einer anderen geeigneten Immobilie zusammen. Sie werden von<br />
einem oder mehreren ambulanten Pflegediensten betreut. Die grundlegenden Merkmale<br />
einer solchen Wohngemeinschaft sind:<br />
Mieterstatus: Die Wohngemeinschafts-Mitglieder (vertreten durch Angehörige bzw.<br />
rechtliche Betreuer), sind Mieter. Sie zahlen Miete für ihren individuellen Wohnraum und<br />
anteilig für gemeinsam genutzte Räume, wie Wohnzimmer, Küche, Bäder.<br />
<strong>Haus</strong>recht: Die Wohngemeinschafts-Mitglieder bzw. die für sie handelnden Personen oder<br />
Betreuer haben das <strong>Haus</strong>recht bzw. die Schlüsselgewalt. Sie bestimmen, welcher Besuch<br />
empfangen und wer als neues Mitglied aufgenommen wird. Der Pflegedienst hat weder ein<br />
Büro noch ein Personalzimmer in der Wohngemeinschaft, sondern steuert die Pflege von<br />
seiner Zentrale aus.<br />
Auftraggeber: Die Wohngemeinschafts-Mitglieder bzw. die für sie handelnden Personen<br />
oder Betreuer beauftragen einen oder (seltener) mehrere Pflegedienste, die die Betreuung<br />
rund um die Uhr sicherstellen. Zieht man in eine bereits bestehende Wohngemeinschaft, ist<br />
die Auswahl des Pflegedienstes bereits vorgenommen und man wird diese Wahl erst einmal<br />
akzeptieren. Grundsätzlich ist die Wahl des Pflegedienstes jedoch jedem<br />
Wohngemeinschafts-Mitglied frei gestellt.<br />
Organisationsformen: Häufig bilden die Wohngemeinschafts-Mitglieder bzw. die für sie<br />
handelnden Personen oder Betreuer eine Art Beirat, der sich eine Satzung gibt und danach<br />
alle anstehenden Aufgaben und Entscheidungen regelt.<br />
Anforderungen an die Immobilie: Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, in der die<br />
vorstehend genannten Prinzipien (Trennung von Miet- und Pflegevertrag, Wahlfreiheit<br />
bezüglich des Pflegeanbieters) eingehalten werden, ist kein „Heim“ im ordnungsrechtlichen<br />
Sinn. Entsprechend gibt es auch keine Vorschriften bezüglich der strukturellen Merkmale der<br />
Immobilie. Dennoch sollten einige Grundvoraussetzungen gegeben sein, bzw. bei Planungen<br />
berücksichtigt werden. Dazu gehören:<br />
- Barrierefreiheit sowohl beim Zugang als auch im innern der Immobile<br />
- Ausreichende Anzahl von gemeinsam genutzten Bädern/Toiletten. Für eine Gruppe<br />
von 6 bis 8 Personen bedeutet dies mindestens zwei Bäder (davon mindestens eines<br />
mit Badewanne). Bei mehr Nutzern ist eine zusätzliche Toilette anzuraten.<br />
- Großes Wohnzimmer als Gemeinschaftraum. Hierbei ist von mindestens 30 qm<br />
auszugehen. Bei einer integrierten Wohnküche entsprechend mehr Quadratmeter.<br />
- Große Wohnküche, in der auch mehrere Personen sich an der Vorbereitung von<br />
Mahlzeiten beteiligen können. Diese sollte möglichst an das Wohnzimmer angrenzen<br />
Ausdruck vom:30.11.2008