03.12.2012 Aufrufe

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Weiteren - Metas

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MAX BALDINGER AG<br />

Tel. +41 44 806 80 80<br />

Bruggacherstrasse 8<br />

Fax +41 44 806 80 85<br />

Maschinen <strong>und</strong> Anlagen<br />

Lignes d’embouteillage<br />

� Macchine e impianti<br />

z. H. <strong>von</strong><br />

I/Nachricht<br />

Herrn Hans-Peter Vaterlaus<br />

I/Tel<br />

I/Fax<br />

031 323 33 04<br />

hans-peter.vaterlaus@metas.ch<br />

u/Ref. R. Baldinger<br />

Direktwahl 01 806 80 80<br />

Bereich GL<br />

Seite 1<br />

1.12\br\1a\1a1007.doc<br />

Verschliesstechnik<br />

Systèmes de bouchage<br />

� Sistemi di chiusura<br />

B<strong>und</strong>esamt für Metrologie<br />

METAS<br />

Lindenweg 50<br />

3003 Bern-Wabern<br />

Fällanden, 07. Oktober 2011<br />

Postfach 177 CH-8117 Fällanden<br />

e-mail info@baldinger.biz www.baldinger.biz<br />

Getränketechnologie<br />

Technologie des boissons<br />

� Tecnologia delle bevande<br />

Anhörung:<br />

Verordnung über das Abmessen <strong>und</strong> die Mengendeklaration <strong>von</strong> Waren in Handel<br />

<strong>und</strong> Verkehr / Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf <strong>und</strong> auf<br />

Fertigpackungen<br />

Sehr geehrter Herr Vaterlaus,<br />

danke für die Zustellung der Unterlagen. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung betreffend den<br />

Artikel 15 „Wertereihe für Weine <strong>und</strong> Spirituosen in der Schweiz“<br />

Ich bevorzuge Regelungsvariante B.<br />

Begründung:<br />

Aus Sicht des Konsumenten:<br />

Auch wenn die Nennfüllmenge auf der Flasche/der Etikette ersichtlich ist, sind doch die vielen<br />

unterschiedlichen Flaschen geeignet, den Käufer glauben zu lassen, er würde „eine Flasche Wein“<br />

kaufen. Dabei wird kaum der Inhalt, wohl aber andere – offensichtliche – Kriterien den Kauf<br />

entscheiden. Es ist stossend, dass der Konsument eine um ca. 7 % unterschiedliche Menge<br />

Weines ersteht je nach Verpackung. Zudem ist der Preisvergleich erschwert.<br />

In der Praxis läuft das auf eine Wettbewerbsverzerrung hinaus, auch wenn alle gesetzlichen<br />

Auflagen erfüllt sind.<br />

Aus Sicht des Abfüllers:<br />

Aus Sicht des Abfüllers würde die Regelung „B“ wesentliche Vorteile bringen:<br />

� Günstigere Flaschenpreise. Das heutige doppelspurige Angebot (70 <strong>und</strong> 75 cl für die meisten<br />

Flaschen) könnte praktisch halbiert werden. Die Vereinfachung in der gesamten Logistikkette<br />

wären erheblich. Die Einsparungen auch (eine allfällige Unterstützung der einzigen<br />

verbleibenden (Grün-)Glashütte findet auch nicht statt durch die Beibehaltung <strong>von</strong> 70 cl, denn<br />

die Importeure können fast alle Modelle auch liefern).<br />

� Vereinfachte Administration. Es gibt Abfüller, welche beide Volumina abfüllen (solche, die<br />

exportieren). Vereinfachung Preislegung <strong>und</strong> Inventar.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!