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Lieferantenrahmenvertrag (Muster) (PDF 84 kB) - Stromnetz Berlin

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12.4 Der Netzbetreiber kann erst nach fruchtlosem Ablauf einer nach Verzugseintrittgesetzten angemessenen Frist die Sicherheit verwerten. Die Fristsetzungkann zusammen mit der Mahnung erfolgen.Seite/Umfang12/1312.5 Soweit der Netzbetreiber Sicherheitsleistung verlangt, kann diese auch inForm einer selbstschuldnerischen Bürgschaft nach deutschem Recht einesEU-Geldinstituts erbracht werden. Eine Sicherheitsleistung durch Hinterlegungist ausgeschlossen.Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz verzinst.12.6 Eine Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn die Voraussetzungenfür die Erhebung entfallen sind.12.7 Der Lieferant ist berechtigt, die Sicherheitsleistung durch monatliche Vorauszahlungenabzuwenden. Vorauszahlungen werden bei der nächstenAbrechnung verrechnet.<strong>Lieferantenrahmenvertrag</strong> - 02.04.201313 Laufzeit und Kündigung13.1 Dieser Vertrag tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Erkann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Monaten auf dasEnde eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.13.2 Mit Wirksamkeit dieses Vertrages treten zwischen den Parteien bestehendeVerträge über die Netznutzung, die vor Abschluss dieses Vertragesgeschlossen worden sind, außer Kraft.13.3 Dieser Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund schriftlich gekündigtwerden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholttrotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird.13.4 Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung ist derNetzbetreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis einen Monat nach Ankündigungfristlos schriftlich zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferantdarlegt, dass die Folgen der Kündigung außer Verhältnis zur Schwereder Zuwiderhandlung stehen und die Aussicht besteht, dass der Lieferantseinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Netzbetreiber kannmit der zweiten Mahnung zugleich die Kündigung androhen.13.5 Bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder bei einem nicht offensichtlichunbegründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrensüber das Vermögen eines Vertragspartners ist der andere Teil berechtigt,diesen Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.14 Schlussbestimmungen14.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit Zustimmung desjeweils anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen werden. DieZustimmung darf nicht verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftlicheLeistungsfähigkeit des eintretenden Dritten gewährleistet ist.Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach demUmwandlungsgesetz gehen die Rechte und Pflichten des Vertrages ohneZustimmung über.

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