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Ärztliches Gutachten - Polizei Mecklenburg-Vorpommern

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Bitte das Original zurücksenden!- Seite 2 -Anmerkungen:Berwerber/-innen für den <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst des Landes <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> haben gemäß den Einstellungsrichtlinien eine Bescheinigung überDauer und Art aller Erkrankungen in den letzten fünf Jahren durch den Hausarzteinzureichen.Zur Bezeichnung der Erkrankungen reichen Kennziffern, Verschlüsselungen odersonstige, für einen Arzt nicht verständliche Abkürzungen nicht aus.Falls der/die Bewerber/-in während der letzten fünf Jahre bei mehreren Ärzten inBehandlung war, ist es erforderlich, dass alle Ärzte Bescheinigungen nach demumstehenden Muster ausfüllen, so dass die Bescheinigung den Zeitraum der letztenfünf Jahre lückenlos erfassen.Existierende Befunde, insbesondere von Gebietsärzten, Krankenhäusern pp. solltenals Entscheidungshilfe für den <strong>Polizei</strong>arzt beigefügt werden.Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten der Bewerberin/des Bewerbers.Ohne ausgefüllte Bescheinigung kann der Bewerbungsvorgang nicht bearbeitetwerden.

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