13.07.2015 Aufrufe

Mitgliedermappe.pdf - oikos Clausthal

Mitgliedermappe.pdf - oikos Clausthal

Mitgliedermappe.pdf - oikos Clausthal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ARTIKEL 3Gemeinnützigkeit(Satz 1)(Satz 2)Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ derAbgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linieeigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur fürsatzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhaltenkeine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Persondurch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.ARTIKEL 4Mitgliedschaft(Satz 1)(Satz 2)(Satz 3)(Satz 4)(Satz 5)Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Personwerden.Der Verein hat aktive und passive Mitglieder.Aktive Mitglieder verpflichten sich, die Vereinszwecke aktiv zufördern. Sie sind auf der Mitgliederversammlung sowohl Rede- undAntrags- als auch Stimmberechtigt.Auf schriftlichen Antrag kann aus einer aktiven Mitgliedschaft einepassive Mitgliedschaft werden. Passive Mitglieder sind auf derMitgliederversammlung Antrags- und Rede- aber nichtStimmberechtigt.Aufnahmeanträge müssen schriftlich und unter Angabe derPostanschrift an den Vorstand ergehen. Der Vorstand kann unterAngabe von Gründen den Antrag ablehnen. Dies muss demAntragsteller in schriftlicher Form und der nächstenMitgliederversammlung mitgeteilt werden. Der Antragsteller kannEinspruch vor der Mitgliedervollversammlung einlegen.Die Postanschrift sowie weitere persönliche Daten, die zu Zweckender einfacheren Abwicklung von Vereinsaufgaben dem Vereinzugänglich gemacht werden, dürfen gespeichert, nicht aber an Dritteweitergegeben werden.Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an denVorstand erfolgen. Der Vorstand kann unter Angabe von Gründenein Mitglied aus dem Verein ausschließen. Dies muss dem Mitgliedin schriftlicher Form und der nächsten Mitgliederversammlungmitgeteilt werden. Das Mitglied kann Einspruch vor derMitgliedervollversammlung einlegen.ARTIKEL 5Organe des Vereins(Satz 1)Die Organe des Vereins sind• die Mitgliederversammlung• der Vorstand• die Kassenprüfer• der BeiratARTIKEL 6Mitgliederversammlung2(Satz 1)Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sieist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der aktivenMitglieder anwesend ist. Sie ist berechtigt, Beschlüsse des<strong>oikos</strong> <strong>Clausthal</strong>Satzung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!