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Mitgliedermappe.pdf - oikos Clausthal

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ARTIKEL 8Kassenprüfer(Satz 1)An speziellen Aufgaben obliegen dem Finanzvorstand zusätzlich:• Vorbereitung des Budgets• Buchführung und Vorbereitung der JahresrechnungBeschlüsse müssen schriftlich protokolliert werden.Im Sinne von § 26 BGB wird der Verein nach außen von dem erstenoder dem zweiten Vorsitzenden vertreten. Die Vorstandsmitgliedersind alleine vertretungs- und zeichnungsberechtigt.Zwei Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für dieAmtsdauer von einem Jahr gewählt. Sie sind verantwortlich für dieÜberprüfung der Jahresrechnung und die Stellung eines Antrages zuihrer Genehmigung zu Händen der Mitgliederversammlung.Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.ARTIKEL 9Beirat(Satz 1)Der Beirat besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, welche von derMitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren ernanntwerden. Die Mitglieder des Beirats sind Persönlichkeiten ausWissenschaft, Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit, welche dieAktivitäten des Vereins unterstützen. Die Beiräte haben das Rechtan der Mitgliederversammlung teilzunehmen und Anträge zu stellen.ARTIKEL 10Vereinsvermögen(Satz 1)(Satz 2)Das Vereinsvermögen besteht aus:• Mitgliederbeiträgen• Spenden und Schenkungen• Beiträgen aus Veranstaltungen und dem Verkauf vonPublikationenDer Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung miteinfacher Mehrheit bestimmt.ARTIKEL 11Haftung(Satz 1)Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Vereinsschuldenbesteht nicht. Für Vereinsschulden haftet nur der Verein.ARTIKEL 12Auflösung des Vereins(Satz 1)(Satz 2)Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln derabgegebenen Stimmen erforderlich.Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall dersteuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an:Gesellschaft zur Förderung des Nationalparks Harz e.V.Schieferweg 10, 38640 GoslarKontonummer: 7190200Bankleitzahl: 26840032Commerzbank Goslarwelcher es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützigeZwecke zu verwenden hat.ARTIKEL 13 (Satz 1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.4<strong>oikos</strong> <strong>Clausthal</strong>Satzung

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