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NIEDERSCHIRFT - Fieberbrunn

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Auf der zu schaffenden Sonderfläche Hofstelle ist die Errichtung einer Austragwohnung alsZubau zum landwirtschaftlichen Nebengebäude beabsichtigt.Beschluss: Einstimmige Beschlussfassung der Widmung der Gp. 1960 von Freiland in eineSonderfläche Hofstelle mit einer Austragwohnung gemäß § 44 bzw. 46 TROG.b) Schwaiger Stefan, Linnern und Neuhausen, Obwall 5, 6391 <strong>Fieberbrunn</strong>;Flächenwidmungsplanänderung auf der Grundparzelle 1951/2 von Freiland in eineSonderfläche Hofstelle gemäß § 44 TROG. 2006.Hinter dem Objekt Linnern befindet sich das alte Bauernhaus Neuhausen, welches baufälligist und nun durch einen entsprechenden Umbau als Austragwohnung bewohnbar gemachtwerden soll. Zu diesem Zweck ist in Abstimmung mit der Tiroler Landesregierung eineWidmung von Freiland in Sonderfläche Hofstelle für das gesamte Anwesen Linnern inkl. desalten Bauernhauses Neuhausen notwendig.Beschluss: Einstimmige Beschlussfassung der Flächenwidmungsplanänderung der Gp.1951/2 von Freiland in eine Sonderfläche Hofstelle gemäß § 44 TROG.c) Treffer Norbert Ägidius, Gassoid, Enterpfarr 16, 6391 <strong>Fieberbrunn</strong>;Flächenwidmungsplanänderung auf der Grundparzelle 2008 von Freiland in eineSonderfläche Hofstelle gemäß § 44 TROG. 2006.Bei diesem Hof wurde das ehemalige „Waschhäusl“ abgerissen und neu gebaut, ursprünglichwar gedacht das erste Obergeschoss einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Nun solljedoch eine Wohnnutzung erfolgen. Hierzu ist die Widmung des gesamten Hofes inkl. Deserfolgten Neubaus des Waschhäusl als Sonderfläche Hofstelle notwendig.Beschluss: Einstimmige Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung auf Grundparzelle2008 von Freiland in eine Sonderfläche Hofstelle gemäß § 44 TROG.zu Punkt 4. Ansuchen um Übernahme eines Wegteilstückes in dasÖffentliche Gut – Interessentschaftsweg TragstättDie Häuslbauer Herbert Pletzenauer, Walter Pirkl, Alexander Pfeifer, Mag. Pascal Broschek,Gerhard Dödlinger und Annemarie Ponimayer ersuchen den Gemeinderat zu überlegen, obentweder ein Kostenzuschuss für die Fertigstellung ihrer privaten Weganlage oder eineÜbernahme in das Öffentliche Gut bzw. in die Weginteressentschaft Tragstätt möglich ist.Der Gemeinderat ist einhellig der Ansicht, dass die Aufnahme weitere Stichwege inöffentliche Weginteressentschaften, die keine öffentliche Verkehrsbedeutung haben, nichtmöglich ist und daher auch abgelehnt werden muss. Ein Kostenzuschuss wird nichtausgeschlossen, hierfür ist die Vorlage eines Kostenvoranschlages notwendig.Einstimmige Beschlussfassung der Ablehnung des Antrages auf Übernahmen diesesWegteilstückes in das Öffentliche Gut bzw. in die Weginteressentschaft Tragstätt bei einerStimmenthaltung wegen Befangenheit.

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