Pichl Gem. Ztg. Juli 2005
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GEMEINDENACHRICHTEN PICHL-PREUNEGG JULI <strong>2005</strong>Der nächste Verfahrensschritt zur Realisierung des geplanten Projektes - Erstellung, Auflage und Beschlussfassung einesBebauungsplanes – ist eingeleitet.K undmachungDer Bebauungsplan der die FWP-Änderung betreffenden Grundstücke ist in zwei Geltungsbereiche geteilt.Die Flächen der Geltungsbereiche sind als Bauland in der Widmungskategorie „Erholungsgebiet“ mit einerBebauungsdichte von 0,2 – 0,4 festgelegt.Mit Erstellung des Bebauungsplanes und Erfüllung der Aufschließungserfordernisse – Sicherung einer geeigneten Zufahrt,innerer Verkehrserschließung und Abwasserentsorgung nach der Technik mit Anschluss an das öffentliche Kanalnetz – solldie Umwandlung in vollwertiges Bauland erfolgen.Der Entwurf zum Bebauungsplan „Hüttendorf“ (Verfahrensangaben, Verordnung, Rechtsplan, Gestaltungskonzept), erstelltdurch das Architekturbüro DI Herfried Peyker mit der GZ: <strong>Pichl</strong>-BPL-01-03/05 – Hüttendorf, Stand 29. 6. <strong>2005</strong>, liegt vom29. Juni <strong>2005</strong> – 10. August <strong>2005</strong> (6 Wochen)im <strong>Gem</strong>eindeamt <strong>Pichl</strong>-Preunegg während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf.Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedes <strong>Gem</strong>eindemitglied sowie jede physische oder juristische Person, die ein berechtigtesInteresse glaubhaft machen kann, schriftliche Einwendungen, die eine Begründung enthalten müssen, beim <strong>Gem</strong>eindeamteinbringen.Der BürgermeisterJohann SpielbichlerPlanungsbereich UnterkoflerPlanungsbereich Keinprecht, Knauß und Erlbacher5