Schwarzbuch 2009
Schwarzbuch 2009
Schwarzbuch 2009
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Nachlese<br />
Das Theater beantragt nach Umbau neue<br />
Bühnentechnik für ca. 435.000 Euro.<br />
für eine behindertengerechte Nutzung<br />
getroffen worden. Die Rechnung dafür<br />
geht jetzt an den Steuerzahler. Die<br />
nächste Rechnung scheint auch schon<br />
geschrieben: Möglicherweise muss die<br />
Bühnentechnik für rund 435.000 Euro<br />
nachgebessert werden; der Trägerverein<br />
hat Bedarf für zusätzliche vollautomatische<br />
Punktzüge einschließlich Steuerungssystem<br />
angemeldet.<br />
Mit ihnen werden Bühnenbilder bewegt.<br />
Die vier bestehenden Punktzüge<br />
in Siegen werden manuell bedient, was<br />
offenbar den sicherheitstechnischen<br />
Anforderungen von Gastspieltheatern<br />
widerspricht. Die Siegener Kommunalpolitiker<br />
sind aufgeschreckt. Die Verwaltung<br />
will jetzt den Bedarf prüfen. Einen<br />
vollständigen Sachstandsbericht, in dem<br />
alle zusätzlichen Wünsche und Kosten<br />
aufgelistet sind, wird es voraussichtlich<br />
aber erst nach der Sommerpause geben.<br />
Bremen. Der frühere Bremer Staatsrat<br />
Reinhard Hoffmann muss 24.000 Euro<br />
Geldbuße zahlen. Nur dann stellt das<br />
Landgericht Bremen das Strafverfahren<br />
gegen ihn wegen Untreue ein. Der<br />
Bund der Steuerzahler Niedersachsen<br />
und Bremen begrüßt, dass Verstöße gegen<br />
das Haushaltsrecht für Beamte nicht<br />
folgenlos bleiben. Im Oktober 2004 hatte<br />
die Steuerzahlerorganisation die Bremer<br />
Staatsanwaltschaft aufgefordert,<br />
wegen der umstrittenen 500.000 Euro<br />
Zuwendung des Senats an die Günter<br />
Grass – Stiftung Bremen ein strafrechtliches<br />
Ermittlungsverfahren einzuleiten.<br />
Zur Begründung hieß es, die Zahlung<br />
vom Februar 2004 sei unter Vorspiegelung<br />
falscher Tatsachen und ohne haushaltsrechtliche<br />
Grundlagen erfolgt. Der<br />
frühere Chef der Senatskanzlei habe das<br />
Finanzressort seinerzeit mit dem ausdrücklichen<br />
Verweis auf eine angebliche<br />
Zweckbindung getäuscht. Im Januar<br />
2007 erhob die Staatsanwaltschaft Bremen<br />
Anklage gegen Hoffmann wegen<br />
Untreue in einem besonders schweren<br />
Fall. Am 21. Juli <strong>2009</strong> verdonnerte das<br />
Landgericht Bremen den früheren<br />
Spitzenbeamten zu der empfindlichen<br />
Geldbuße. Dem Gericht erschien der<br />
Angeschuldigte der ihm vorgeworfenen<br />
Straftat der Untreue hinreichend<br />
verdächtig. Weil die mit dem Geld ge-<br />
förderte Arbeit der Grass-Stiftung im<br />
öffentlichen Interesse der Stadt Bremen<br />
liege, die Bürgerschaft die Geldzuwendung<br />
nachträglich bestätigt und sich der<br />
Beschuldigte nicht persönlich bereichert<br />
habe, stellte das Gericht das Verfahren<br />
jedoch ein – unter der Bedingung, dass<br />
die Geldauflage von 24.000 Euro innerhalb<br />
von sechs Monaten vollständig entrichtet<br />
ist. Der Bund der Steuerzahler<br />
Niedersachsen und Bremen war in dem<br />
langwierigen Verfahren immer wieder<br />
bei Staatsanwälten und Richtern vorstellig<br />
geworden, um eine „stillschweigende<br />
Beerdigung“ des Verfahrens zu<br />
verhindern.<br />
Bund. Im letztjährigen <strong>Schwarzbuch</strong><br />
wurde bereits der millionenteure Fehlkauf<br />
einer Liegenschaft in Cuxhaven beklagt.<br />
Das sogenannte „Cux-Hafen-Haus“<br />
sollte als Standort des neuen Maritimen<br />
Sicherheitszentrums von Bund und Ländern<br />
dienen. Keine drei Jahre nach dem<br />
Ankauf wurde die Liegenschaft als „wirtschaftlich<br />
und funktional ungeeignet“ eingestuft<br />
und aufgegeben. Das zuständige<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung bezifferte im Juni <strong>2009</strong><br />
den finanziellen „Maximalverlust“ dieser<br />
Beamten-Fehlentscheidung auf 3,8 Mio.<br />
Euro. Neben dem finanziellen Schaden<br />
empört die Steuerzahler die beharrliche<br />
Weigerung des Ministeriums, gegen verantwortliche<br />
Beamte haftungs- und disziplinarrechtliche<br />
Schritte einzuleiten. Genau<br />
dies hatte der Rechnungsprüfungs-<br />
ausschuss des Haushaltsausschusses des<br />
Deutschen Bundestages gefordert. Zuvor<br />
hatte der Bundesrechnungshof „schuldhafte<br />
Pflichtverletzungen Einzelner“ festgestellt.<br />
In Bezug auf die Schadenersatzforderungen<br />
stellte das Bundesbauministerium<br />
zwar fest, dass Spitzenbeamten<br />
beim Ankauf des „Cux-Hafen-Hauses“<br />
Fehler unterlaufen seien; an der Schadenverursachung<br />
sei aber eine Vielzahl<br />
von Ministerialbeamten beteiligt gewesen.<br />
Es sei nicht festzustellen gewesen,<br />
dass irgendeiner der Mitarbeiter grob<br />
fahrlässig den Schaden herbeigeführt<br />
habe. Alle hätten in dem Bemühen gehandelt,<br />
die dringend gebotene Lösung<br />
der Standortfrage für das Maritime Sicherheitszentrum<br />
zu schaffen. Der Verzicht<br />
des Ministeriums auf regressrechtliche<br />
Maßnahmen in diesem eklatanten<br />
Fall der Fehlleitung öffentlicher Haushaltsmittel,<br />
bekräftigt die Forderung des<br />
Bundes der Steuerzahler nach Schaffung<br />
eines unabhängigen Amtsanklägers. Die<br />
Verfolgung von Pflichtverletzungen und<br />
Verstößen von Ministerialbeamten darf<br />
nicht allein dem gleichen Ministerium<br />
obliegen. Sonst blüht eine „kameradschaftliche<br />
Bürokratie“ zu Lasten der<br />
Steuerzahler.<br />
Berlin. Bereits im <strong>Schwarzbuch</strong> 2008 hat<br />
der BdSt auf Verschwendung im Zusammenhang<br />
mit dem Berliner Spreedreieck<br />
hingewiesen. Das Land Berlin<br />
hatte irrtümlich eine Teilfläche verkauft,<br />
unter der sich ein S-Bahn-Zugang befin-<br />
86 87<br />
Nachlese