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Schwarzbuch 2009

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Nachlese<br />

Das Theater beantragt nach Umbau neue<br />

Bühnentechnik für ca. 435.000 Euro.<br />

für eine behindertengerechte Nutzung<br />

getroffen worden. Die Rechnung dafür<br />

geht jetzt an den Steuerzahler. Die<br />

nächste Rechnung scheint auch schon<br />

geschrieben: Möglicherweise muss die<br />

Bühnentechnik für rund 435.000 Euro<br />

nachgebessert werden; der Trägerverein<br />

hat Bedarf für zusätzliche vollautomatische<br />

Punktzüge einschließlich Steuerungssystem<br />

angemeldet.<br />

Mit ihnen werden Bühnenbilder bewegt.<br />

Die vier bestehenden Punktzüge<br />

in Siegen werden manuell bedient, was<br />

offenbar den sicherheitstechnischen<br />

Anforderungen von Gastspieltheatern<br />

widerspricht. Die Siegener Kommunalpolitiker<br />

sind aufgeschreckt. Die Verwaltung<br />

will jetzt den Bedarf prüfen. Einen<br />

vollständigen Sachstandsbericht, in dem<br />

alle zusätzlichen Wünsche und Kosten<br />

aufgelistet sind, wird es voraussichtlich<br />

aber erst nach der Sommerpause geben.<br />

Bremen. Der frühere Bremer Staatsrat<br />

Reinhard Hoffmann muss 24.000 Euro<br />

Geldbuße zahlen. Nur dann stellt das<br />

Landgericht Bremen das Strafverfahren<br />

gegen ihn wegen Untreue ein. Der<br />

Bund der Steuerzahler Niedersachsen<br />

und Bremen begrüßt, dass Verstöße gegen<br />

das Haushaltsrecht für Beamte nicht<br />

folgenlos bleiben. Im Oktober 2004 hatte<br />

die Steuerzahlerorganisation die Bremer<br />

Staatsanwaltschaft aufgefordert,<br />

wegen der umstrittenen 500.000 Euro<br />

Zuwendung des Senats an die Günter<br />

Grass – Stiftung Bremen ein strafrechtliches<br />

Ermittlungsverfahren einzuleiten.<br />

Zur Begründung hieß es, die Zahlung<br />

vom Februar 2004 sei unter Vorspiegelung<br />

falscher Tatsachen und ohne haushaltsrechtliche<br />

Grundlagen erfolgt. Der<br />

frühere Chef der Senatskanzlei habe das<br />

Finanzressort seinerzeit mit dem ausdrücklichen<br />

Verweis auf eine angebliche<br />

Zweckbindung getäuscht. Im Januar<br />

2007 erhob die Staatsanwaltschaft Bremen<br />

Anklage gegen Hoffmann wegen<br />

Untreue in einem besonders schweren<br />

Fall. Am 21. Juli <strong>2009</strong> verdonnerte das<br />

Landgericht Bremen den früheren<br />

Spitzenbeamten zu der empfindlichen<br />

Geldbuße. Dem Gericht erschien der<br />

Angeschuldigte der ihm vorgeworfenen<br />

Straftat der Untreue hinreichend<br />

verdächtig. Weil die mit dem Geld ge-<br />

förderte Arbeit der Grass-Stiftung im<br />

öffentlichen Interesse der Stadt Bremen<br />

liege, die Bürgerschaft die Geldzuwendung<br />

nachträglich bestätigt und sich der<br />

Beschuldigte nicht persönlich bereichert<br />

habe, stellte das Gericht das Verfahren<br />

jedoch ein – unter der Bedingung, dass<br />

die Geldauflage von 24.000 Euro innerhalb<br />

von sechs Monaten vollständig entrichtet<br />

ist. Der Bund der Steuerzahler<br />

Niedersachsen und Bremen war in dem<br />

langwierigen Verfahren immer wieder<br />

bei Staatsanwälten und Richtern vorstellig<br />

geworden, um eine „stillschweigende<br />

Beerdigung“ des Verfahrens zu<br />

verhindern.<br />

Bund. Im letztjährigen <strong>Schwarzbuch</strong><br />

wurde bereits der millionenteure Fehlkauf<br />

einer Liegenschaft in Cuxhaven beklagt.<br />

Das sogenannte „Cux-Hafen-Haus“<br />

sollte als Standort des neuen Maritimen<br />

Sicherheitszentrums von Bund und Ländern<br />

dienen. Keine drei Jahre nach dem<br />

Ankauf wurde die Liegenschaft als „wirtschaftlich<br />

und funktional ungeeignet“ eingestuft<br />

und aufgegeben. Das zuständige<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau und<br />

Stadtentwicklung bezifferte im Juni <strong>2009</strong><br />

den finanziellen „Maximalverlust“ dieser<br />

Beamten-Fehlentscheidung auf 3,8 Mio.<br />

Euro. Neben dem finanziellen Schaden<br />

empört die Steuerzahler die beharrliche<br />

Weigerung des Ministeriums, gegen verantwortliche<br />

Beamte haftungs- und disziplinarrechtliche<br />

Schritte einzuleiten. Genau<br />

dies hatte der Rechnungsprüfungs-<br />

ausschuss des Haushaltsausschusses des<br />

Deutschen Bundestages gefordert. Zuvor<br />

hatte der Bundesrechnungshof „schuldhafte<br />

Pflichtverletzungen Einzelner“ festgestellt.<br />

In Bezug auf die Schadenersatzforderungen<br />

stellte das Bundesbauministerium<br />

zwar fest, dass Spitzenbeamten<br />

beim Ankauf des „Cux-Hafen-Hauses“<br />

Fehler unterlaufen seien; an der Schadenverursachung<br />

sei aber eine Vielzahl<br />

von Ministerialbeamten beteiligt gewesen.<br />

Es sei nicht festzustellen gewesen,<br />

dass irgendeiner der Mitarbeiter grob<br />

fahrlässig den Schaden herbeigeführt<br />

habe. Alle hätten in dem Bemühen gehandelt,<br />

die dringend gebotene Lösung<br />

der Standortfrage für das Maritime Sicherheitszentrum<br />

zu schaffen. Der Verzicht<br />

des Ministeriums auf regressrechtliche<br />

Maßnahmen in diesem eklatanten<br />

Fall der Fehlleitung öffentlicher Haushaltsmittel,<br />

bekräftigt die Forderung des<br />

Bundes der Steuerzahler nach Schaffung<br />

eines unabhängigen Amtsanklägers. Die<br />

Verfolgung von Pflichtverletzungen und<br />

Verstößen von Ministerialbeamten darf<br />

nicht allein dem gleichen Ministerium<br />

obliegen. Sonst blüht eine „kameradschaftliche<br />

Bürokratie“ zu Lasten der<br />

Steuerzahler.<br />

Berlin. Bereits im <strong>Schwarzbuch</strong> 2008 hat<br />

der BdSt auf Verschwendung im Zusammenhang<br />

mit dem Berliner Spreedreieck<br />

hingewiesen. Das Land Berlin<br />

hatte irrtümlich eine Teilfläche verkauft,<br />

unter der sich ein S-Bahn-Zugang befin-<br />

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Nachlese

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